155334-2025 - Ergebnis
Deutschland – Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau – B042, RGW St. Ghsn. Loreleyfelsen
OJ S 48/2025 10/03/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLBM Diez
E-Maillbm@lbm-diez.rlp.de
Rechtsform des ErwerbersRegionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelB042, RGW St. Ghsn. Loreleyfelsen
BeschreibungPlanungsleistung, Geotechnik
Kennung des Verfahrensec14aa17-0cab-4449-b95d-0ea735d6ba27
Interne KennungA.14-20-0033.01
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtja
Begründung des beschleunigten VerfahrensDie Angebotsfrist ist größer 15 Tage (§ 15 Abs. 3 VgV).
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71322000 Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71332000 Dienstleistungen im Bereich Geotechnik
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtSt. Goarshausen
Postleitzahl56346
Land, Gliederung (NUTS)Rhein-Lahn-Kreis (DEB1A)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXS2YYRYT558V58N Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben. Der Zuschlag wird im Sinne von §58 Abs.1 und Abs.2 VgV auf dasjenige Angebot erteilt, welches in der Gesamtbetrachtung über alle Lose das wirtschaftlichste ist. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch unter www.vergabe.rlp.de zur Verfügung gestellt. Bieteranfragen werden ebenfalls ausschließlich elektronisch über das Kommunikationstool behandelt.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelObjektplanung Ingenieurbauwerke
BeschreibungObjektplanung Ingenieurbauwerke LPH 1,2,3 und 6 Tragwerksplanung LPH 1,2,3 und 6 Geotechnik
Interne Kennung1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71322000 Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71332000 Dienstleistungen im Bereich Geotechnik
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtSt. Goarshausen
Postleitzahl56346
Land, Gliederung (NUTS)Rhein-Lahn-Kreis (DEB1A)
LandDeutschland
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleNachprüfungsbehörde beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
ÜberprüfungsstelleClearingstelle beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLBM Diez
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabeprüfstelle beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0002
TitelTragwerksplanung
BeschreibungObjektplanung Ingenieurbauwerke LPH 1,2,3 und 6 Tragwerksplanung LPH 1,2,3 und 6 Geotechnik
Interne Kennung2
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71322000 Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71332000 Dienstleistungen im Bereich Geotechnik
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtSt. Goarshausen
Postleitzahl56346
Land, Gliederung (NUTS)Rhein-Lahn-Kreis (DEB1A)
LandDeutschland
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleNachprüfungsbehörde beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
ÜberprüfungsstelleClearingstelle beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLBM Diez
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabeprüfstelle beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0003
TitelGeotechnik
BeschreibungObjektplanung Ingenieurbauwerke LPH 1,2,3 und 6 Tragwerksplanung LPH 1,2,3 und 6 Geotechnik
Interne Kennung3
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71322000 Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71332000 Dienstleistungen im Bereich Geotechnik
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtSt. Goarshausen
Postleitzahl56346
Land, Gliederung (NUTS)Rhein-Lahn-Kreis (DEB1A)
LandDeutschland
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleNachprüfungsbehörde beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
ÜberprüfungsstelleClearingstelle beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLBM Diez
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabeprüfstelle beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen VerträgeNicht veröffentlicht 
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere VeröffentlichungGemäß HVA F-StB wird folgendes festgelegt: Teil 2, Abschnitt 2.3 HVA F-StB (2) Den Bietern darf über die Angebote anderer Bieter nichts mitgeteilt werden. VgV (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge) - Die Ansicht auf Informationspflicht begründet sich u.a. im § 62 und § 39. Auf Antrag der nicht berücksichtigten Bewerber erfolgt also lediglich die Mitteilung - der Begründung ihrer Nichtberücksichtigung (z.B. "aus wirtschaftlichen Gründen") sowie - der Benennung des Bewerbers, an den der Zuschlag erteilt wurde. UVgO § 46 Absatz 1 entspricht im Wesentlichen § 62 Absatz 2 VgV Grundsätzlich werden die Höhe der eingereichten Honorarangebote, insbesondere auch die Höhe des Zuschlagsangebotes nicht mitgeteilt!
Datum der zukünftigen Veröffentlichung06/03/2035
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter der anbietenden ParteiDoser Kempen Krause Ingenieure GmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des AngebotsNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere VeröffentlichungGemäß HVA F-StB wird folgendes festgelegt: Teil 2, Abschnitt 2.3 HVA F-StB (2) Den Bietern darf über die Angebote anderer Bieter nichts mitgeteilt werden. VgV (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge) - Die Ansicht auf Informationspflicht begründet sich u.a. im § 62 und § 39. Auf Antrag der nicht berücksichtigten Bewerber erfolgt also lediglich die Mitteilung - der Begründung ihrer Nichtberücksichtigung (z.B. "aus wirtschaftlichen Gründen") sowie - der Benennung des Bewerbers, an den der Zuschlag erteilt wurde. UVgO § 46 Absatz 1 entspricht im Wesentlichen § 62 Absatz 2 VgV Grundsätzlich werden die Höhe der eingereichten Honorarangebote, insbesondere auch die Höhe des Zuschlagsangebotes nicht mitgeteilt!
Datum der zukünftigen Veröffentlichung06/03/2035
Bei dem Angebot handelt es sich um eine VarianteNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere VeröffentlichungGemäß HVA F-StB wird folgendes festgelegt: Teil 2, Abschnitt 2.3 HVA F-StB (2) Den Bietern darf über die Angebote anderer Bieter nichts mitgeteilt werden. VgV (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge) - Die Ansicht auf Informationspflicht begründet sich u.a. im § 62 und § 39. Auf Antrag der nicht berücksichtigten Bewerber erfolgt also lediglich die Mitteilung - der Begründung ihrer Nichtberücksichtigung (z.B. "aus wirtschaftlichen Gründen") sowie - der Benennung des Bewerbers, an den der Zuschlag erteilt wurde. UVgO § 46 Absatz 1 entspricht im Wesentlichen § 62 Absatz 2 VgV Grundsätzlich werden die Höhe der eingereichten Honorarangebote, insbesondere auch die Höhe des Zuschlagsangebotes nicht mitgeteilt!
Datum der zukünftigen Veröffentlichung06/03/2035
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags1
TitelDoser Kempen Krause Ingenieure GmbH, 52072 Aachen
Datum des Vertragsabschlusses06/03/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen AngebotsNicht veröffentlicht 
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere VeröffentlichungGemäß HVA F-StB wird folgendes festgelegt: Teil 2, Abschnitt 2.3 HVA F-StB (2) Den Bietern darf über die Angebote anderer Bieter nichts mitgeteilt werden. VgV (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge) - Die Ansicht auf Informationspflicht begründet sich u.a. im § 62 und § 39. Auf Antrag der nicht berücksichtigten Bewerber erfolgt also lediglich die Mitteilung - der Begründung ihrer Nichtberücksichtigung (z.B. "aus wirtschaftlichen Gründen") sowie - der Benennung des Bewerbers, an den der Zuschlag erteilt wurde. UVgO § 46 Absatz 1 entspricht im Wesentlichen § 62 Absatz 2 VgV Grundsätzlich werden die Höhe der eingereichten Honorarangebote, insbesondere auch die Höhe des Zuschlagsangebotes nicht mitgeteilt!
Datum der zukünftigen Veröffentlichung06/03/2035
Wert des höchsten zulässigen AngebotsNicht veröffentlicht 
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere VeröffentlichungGemäß HVA F-StB wird folgendes festgelegt: Teil 2, Abschnitt 2.3 HVA F-StB (2) Den Bietern darf über die Angebote anderer Bieter nichts mitgeteilt werden. VgV (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge) - Die Ansicht auf Informationspflicht begründet sich u.a. im § 62 und § 39. Auf Antrag der nicht berücksichtigten Bewerber erfolgt also lediglich die Mitteilung - der Begründung ihrer Nichtberücksichtigung (z.B. "aus wirtschaftlichen Gründen") sowie - der Benennung des Bewerbers, an den der Zuschlag erteilt wurde. UVgO § 46 Absatz 1 entspricht im Wesentlichen § 62 Absatz 2 VgV Grundsätzlich werden die Höhe der eingereichten Honorarangebote, insbesondere auch die Höhe des Zuschlagsangebotes nicht mitgeteilt!
Datum der zukünftigen Veröffentlichung06/03/2035
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter der anbietenden ParteiDoser Kempen Krause Ingenieure GmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0002
Wert des AngebotsNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere VeröffentlichungGemäß HVA F-StB wird folgendes festgelegt: Teil 2, Abschnitt 2.3 HVA F-StB (2) Den Bietern darf über die Angebote anderer Bieter nichts mitgeteilt werden. VgV (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge) - Die Ansicht auf Informationspflicht begründet sich u.a. im § 62 und § 39. Auf Antrag der nicht berücksichtigten Bewerber erfolgt also lediglich die Mitteilung - der Begründung ihrer Nichtberücksichtigung (z.B. "aus wirtschaftlichen Gründen") sowie - der Benennung des Bewerbers, an den der Zuschlag erteilt wurde. UVgO § 46 Absatz 1 entspricht im Wesentlichen § 62 Absatz 2 VgV Grundsätzlich werden die Höhe der eingereichten Honorarangebote, insbesondere auch die Höhe des Zuschlagsangebotes nicht mitgeteilt!
Datum der zukünftigen Veröffentlichung06/03/2035
Bei dem Angebot handelt es sich um eine VarianteNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere VeröffentlichungGemäß HVA F-StB wird folgendes festgelegt: Teil 2, Abschnitt 2.3 HVA F-StB (2) Den Bietern darf über die Angebote anderer Bieter nichts mitgeteilt werden. VgV (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge) - Die Ansicht auf Informationspflicht begründet sich u.a. im § 62 und § 39. Auf Antrag der nicht berücksichtigten Bewerber erfolgt also lediglich die Mitteilung - der Begründung ihrer Nichtberücksichtigung (z.B. "aus wirtschaftlichen Gründen") sowie - der Benennung des Bewerbers, an den der Zuschlag erteilt wurde. UVgO § 46 Absatz 1 entspricht im Wesentlichen § 62 Absatz 2 VgV Grundsätzlich werden die Höhe der eingereichten Honorarangebote, insbesondere auch die Höhe des Zuschlagsangebotes nicht mitgeteilt!
Datum der zukünftigen Veröffentlichung06/03/2035
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags1
TitelDoser Kempen Krause Ingenieure GmbH, 52072 Aachen
Datum des Vertragsabschlusses06/03/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen AngebotsNicht veröffentlicht 
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere VeröffentlichungGemäß HVA F-StB wird folgendes festgelegt: Teil 2, Abschnitt 2.3 HVA F-StB (2) Den Bietern darf über die Angebote anderer Bieter nichts mitgeteilt werden. VgV (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge) - Die Ansicht auf Informationspflicht begründet sich u.a. im § 62 und § 39. Auf Antrag der nicht berücksichtigten Bewerber erfolgt also lediglich die Mitteilung - der Begründung ihrer Nichtberücksichtigung (z.B. "aus wirtschaftlichen Gründen") sowie - der Benennung des Bewerbers, an den der Zuschlag erteilt wurde. UVgO § 46 Absatz 1 entspricht im Wesentlichen § 62 Absatz 2 VgV Grundsätzlich werden die Höhe der eingereichten Honorarangebote, insbesondere auch die Höhe des Zuschlagsangebotes nicht mitgeteilt!
Datum der zukünftigen Veröffentlichung06/03/2035
Wert des höchsten zulässigen AngebotsNicht veröffentlicht 
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere VeröffentlichungGemäß HVA F-StB wird folgendes festgelegt: Teil 2, Abschnitt 2.3 HVA F-StB (2) Den Bietern darf über die Angebote anderer Bieter nichts mitgeteilt werden. VgV (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge) - Die Ansicht auf Informationspflicht begründet sich u.a. im § 62 und § 39. Auf Antrag der nicht berücksichtigten Bewerber erfolgt also lediglich die Mitteilung - der Begründung ihrer Nichtberücksichtigung (z.B. "aus wirtschaftlichen Gründen") sowie - der Benennung des Bewerbers, an den der Zuschlag erteilt wurde. UVgO § 46 Absatz 1 entspricht im Wesentlichen § 62 Absatz 2 VgV Grundsätzlich werden die Höhe der eingereichten Honorarangebote, insbesondere auch die Höhe des Zuschlagsangebotes nicht mitgeteilt!
Datum der zukünftigen Veröffentlichung06/03/2035
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0003
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter der anbietenden ParteiDoser Kempen Krause Ingenieure GmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0003
Wert des AngebotsNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere VeröffentlichungGemäß HVA F-StB wird folgendes festgelegt: Teil 2, Abschnitt 2.3 HVA F-StB (2) Den Bietern darf über die Angebote anderer Bieter nichts mitgeteilt werden. VgV (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge) - Die Ansicht auf Informationspflicht begründet sich u.a. im § 62 und § 39. Auf Antrag der nicht berücksichtigten Bewerber erfolgt also lediglich die Mitteilung - der Begründung ihrer Nichtberücksichtigung (z.B. "aus wirtschaftlichen Gründen") sowie - der Benennung des Bewerbers, an den der Zuschlag erteilt wurde. UVgO § 46 Absatz 1 entspricht im Wesentlichen § 62 Absatz 2 VgV Grundsätzlich werden die Höhe der eingereichten Honorarangebote, insbesondere auch die Höhe des Zuschlagsangebotes nicht mitgeteilt!
Datum der zukünftigen Veröffentlichung06/03/2035
Bei dem Angebot handelt es sich um eine VarianteNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere VeröffentlichungGemäß HVA F-StB wird folgendes festgelegt: Teil 2, Abschnitt 2.3 HVA F-StB (2) Den Bietern darf über die Angebote anderer Bieter nichts mitgeteilt werden. VgV (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge) - Die Ansicht auf Informationspflicht begründet sich u.a. im § 62 und § 39. Auf Antrag der nicht berücksichtigten Bewerber erfolgt also lediglich die Mitteilung - der Begründung ihrer Nichtberücksichtigung (z.B. "aus wirtschaftlichen Gründen") sowie - der Benennung des Bewerbers, an den der Zuschlag erteilt wurde. UVgO § 46 Absatz 1 entspricht im Wesentlichen § 62 Absatz 2 VgV Grundsätzlich werden die Höhe der eingereichten Honorarangebote, insbesondere auch die Höhe des Zuschlagsangebotes nicht mitgeteilt!
Datum der zukünftigen Veröffentlichung06/03/2035
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags1
TitelDoser Kempen Krause Ingenieure GmbH, 52072 Aachen
Datum des Vertragsabschlusses06/03/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen AngebotsNicht veröffentlicht 
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere VeröffentlichungGemäß HVA F-StB wird folgendes festgelegt: Teil 2, Abschnitt 2.3 HVA F-StB (2) Den Bietern darf über die Angebote anderer Bieter nichts mitgeteilt werden. VgV (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge) - Die Ansicht auf Informationspflicht begründet sich u.a. im § 62 und § 39. Auf Antrag der nicht berücksichtigten Bewerber erfolgt also lediglich die Mitteilung - der Begründung ihrer Nichtberücksichtigung (z.B. "aus wirtschaftlichen Gründen") sowie - der Benennung des Bewerbers, an den der Zuschlag erteilt wurde. UVgO § 46 Absatz 1 entspricht im Wesentlichen § 62 Absatz 2 VgV Grundsätzlich werden die Höhe der eingereichten Honorarangebote, insbesondere auch die Höhe des Zuschlagsangebotes nicht mitgeteilt!
Datum der zukünftigen Veröffentlichung06/03/2035
Wert des höchsten zulässigen AngebotsNicht veröffentlicht 
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere VeröffentlichungGemäß HVA F-StB wird folgendes festgelegt: Teil 2, Abschnitt 2.3 HVA F-StB (2) Den Bietern darf über die Angebote anderer Bieter nichts mitgeteilt werden. VgV (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge) - Die Ansicht auf Informationspflicht begründet sich u.a. im § 62 und § 39. Auf Antrag der nicht berücksichtigten Bewerber erfolgt also lediglich die Mitteilung - der Begründung ihrer Nichtberücksichtigung (z.B. "aus wirtschaftlichen Gründen") sowie - der Benennung des Bewerbers, an den der Zuschlag erteilt wurde. UVgO § 46 Absatz 1 entspricht im Wesentlichen § 62 Absatz 2 VgV Grundsätzlich werden die Höhe der eingereichten Honorarangebote, insbesondere auch die Höhe des Zuschlagsangebotes nicht mitgeteilt!
Datum der zukünftigen Veröffentlichung06/03/2035
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungLBM Diez
Registrierungsnummerb1676805-534f-47ab-8bac-4b98b35d56df
PostanschriftGoethestr. 9
StadtDiez
Postleitzahl65582
Land, Gliederung (NUTS)Rhein-Lahn-Kreis (DEB1A)
LandDeutschland
E-Maillbm@lbm-diez.rlp.de
Telefon+49 6432920060
Fax+49 6432920065999
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabeprüfstelle beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Registrierungsnummerce51885c-59d8-428c-acde-6880d8c2033d
PostanschriftFriedrich-Ebert-Ring 14-20
StadtKoblenz
Postleitzahl56068
Land, Gliederung (NUTS)Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
LandDeutschland
E-Maillbm@lbm.rlp.de
Telefon+49 2613029-0
Fax+49 26129141-1107
Rollen dieser Organisation
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungClearingstelle beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Registrierungsnummerb46186c7-d93b-4d8c-87bc-b3d834da6908
PostanschriftFriedrich-Ebert-Ring 14-20
StadtKoblenz
Postleitzahl56068
Land, Gliederung (NUTS)Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
LandDeutschland
E-Maillbm@lbm.rlp.de
Telefon+49 2613029-0
Fax+49 26129141-1107
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungNachprüfungsbehörde beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Registrierungsnummer4ba7d75c-0863-45f5-a29e-690da0755614
PostanschriftFriedrich-Ebert-Ring 14-20
StadtKoblenz
Postleitzahl56068
Land, Gliederung (NUTS)Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
LandDeutschland
E-Maillbm@lbm.rlp.de
Telefon+49 2613029-0
Fax+49 26129141-1107
Rollen dieser Organisation
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0005
Offizielle BezeichnungDoser Kempen Krause Ingenieure GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
Registrierungsnummera627911d-3019-44f1-8366-259be8846e82
PostanschriftUersfeld 24
StadtAachen
Postleitzahl52072
Land, Gliederung (NUTS)Städteregion Aachen (DEA2D)
LandDeutschland
E-Mailvgv@doserkempenkrause.de
Telefon+49241475709220
Fax+49241475709290
Rollen dieser Organisation
Bieter
Leiter der anbietenden Partei
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0003, LOT-0001, LOT-0002
8.1.
ORG-0006
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung251911d8-323e-4d5d-8cdd-42ea3f4ebbea  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung07/03/2025 11:09:26 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung155334-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe48/2025
Datum der Veröffentlichung10/03/2025