Zusätzliche Angaben
(1) Für den Wettbewerb und die spätere Angebotsauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt. Darüber hinaus gehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
(2) Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Dokumente in anderer Sprache sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beizufügen.
(3) Die Vergabe erfolgt unter Berücksichtigung der Regelungen des Brandenburgischen Gesetzes über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Brandenburgisches Vergabegesetz - BbgVergG).
(4) Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über den Vergabemarktplatz Brandenburg.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Fehler, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
Bieter können ihre Fragen bis spätestens zum 23.12.2022 um 10:00 Uhr stellen (Bieterkommunikation).
Die für die Erstellung des Angebotes relevanten Antworten auf Fragen zu den Vergabeunterlagen und zum Verfahren werden allen beteiligten Bietern zeitnah und anonymisiert durch den Auftraggeber am Vergabemarktplatz Brandenburg bekannt gegeben Bieterkommunikation).
Über grundlegende Änderungen im Vergabeverfahren (z.B. Fristverlängerung oder Aufhebung des Verfahrens) werden die Bieter zusätzlich schriftlich informiert.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
(5) Nichtzutreffende Formblätter sind durchzustreichen und trotzdem hochzuladen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YAA65GK