Kurze Beschreibung
Leistungsgegenstand ist die Durchführung der Ausbildung gemäß Rahmenlehrplan und ggf. Nachschulung im Sinne der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Ausbildungsabschluss „Fachkraft für Lagerlogistik“, sowie die Anmeldung zur Prüfung und Nachprüfung.
Dazu gehört die Vermittlung von Fachwissen, Kenntnissen und Fertigkeiten im Rahmen der theoretischen und praktischen Ausbildung und die Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen. Der AN ist verpflichtet die Ausbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig, sowie zeitlich und sachlich gegliedert, so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Zeit erreicht werden kann.