155884-2023 - AuftragsänderungDeutschland-München: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
OJ S 53/2023 15/03/2023
Bekanntmachung einer Änderung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG)
Postanschrift: Boschetsrieder Straße 69
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81379
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG)
E-Mail: ausschreibung@bahnland-bayern.de
Telefon: +49 897488250
Fax: +49 8974882551
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bahnland-bayern.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
RE-Leistungen auf der Linie „Nürnberg – Coburg – Landesgrenze(- Sonneberg)“ über die Neubaustrecke
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
RE-Leistungen auf der Linie „Nürnberg – Coburg – Landesgrenze(- Sonneberg)“ über die Neubaustrecke
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE2 Bayern
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Der bestehende Verkehrsdurchführungsvertrag RE-Leistungen auf der Linie „Nürnberg – Coburg – Landesgrenze(- Sonneberg)“ über die Neubaustrecke wurde dahingehend geändert, dass für die RE-Leistungen Nürnberg-Bamberg-Coburg (- Sonneberg) über die Schnellfahrstrecke VDE 8.1 mit ETCS-Loks und Doppelstockwagen eine Laufzeitverlängerung für den Zeitraum 12/2023 bis 06/2024 erfolgt ist.
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 10/12/2023 Ende: 08/06/2024
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe
24/02/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: DB Regio AG, Regio Bayern
Postanschrift: Richelstraße 3
Ort: München
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 80634
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert der Beschaffung: 1,00 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bei der hiesigen Bekanntmachung handelt es sich um eine ex-post Bekanntmachung nach § 132 Abs. 5 GWB.
Der Auftraggeber ist der Ansicht, dass diese Auftragsänderung ohne Durchführung eines erneuten Vergabeverfahrens nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB zulässig ist, da zur durchgängigen Sicherstellung der Verkehrsleistungen zusätzliche Dienstleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren und ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann. Nach Kenntnis des Auftraggebers verfügt nur die DB Regio AG als bisheriger Betreiber über geeignete gebrauchte Fahrzeuge mit ETCS und Zulassung für die Schnellfahrstrecke VDE 8.1 in ausreichender Anzahl. Selbst wenn eine Beschaffung geeigneter Fahrzeuge möglich sein sollte, wäre diese jedenfalls mit erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten verbunden. Denn die Vertragslaufzeit beträgt nur ein halbes Jahr und steht damit in keinem Verhältnis zu Aufwand und Kosten einer Fahrzeugbeschaffung.
Die Angaben unter V.2.4), VII.1.6) und VII.2.3) sind nur erfolgt, weil die Eingabemaske des Supplement zum EU-Amtsblatt hier eine Angabe verlangt. Bei den angegebenen Werten handelt es sich nicht um den tatsächlichen Wert der Auftragsänderung.
Name und Adresse des weiteren öffentlichen Auftraggebers: Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Werner-Seelenbinder-Str. 8, 99096 Erfurt.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Regelungen des § 135 GWB, namentlich diejenigen nach § 135 Abs. 2 und Abs. 3 GWB. Diese lauten wie folgt:
„(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntgabe der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist.
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstandes, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, dass den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
10/03/2023

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil
60200000 Schienentransport/-beförderung
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE2 Bayern
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Es wird auf die Ausführungen unter Ziffer VII.2.1) verwiesen.
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 10/12/2023 Ende: 08/06/2024
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1,00 EUR
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: DB Regio AG
Postanschrift: Richelstraße 3
Ort: München
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 80634
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen): Der bestehende Verkehrsdurchführungsvertrag RE-Leistungen auf der Linie „Nürnberg – Coburg – Landesgrenze(- Sonneberg)“ über die Neubaustrecke wurde dahingehend geändert, dass für die RE-Leistungen Nürnberg-Bamberg-Coburg (- Sonneberg) über die VDE 8.1 mit ETCS-Loks und Doppelstockwagen eine Laufzeitverlängerung für den Zeitraum 12/2023 bis 06/2024 erfolgt ist.
Die Laufzeitverlängerung erfolgte, weil die schnellfahrstreckentauglichen Neufahrzeuge des VDV Franken-Südthüringen (FST) mit geplanter Inbetriebnahme in 12/2023 (acht 6-teilige Dosto-ET des Typs Siemens Desiro HC) erst ab dem 09.06.2024 für Fahrten im Fahrgastbetrieb zur Verfügung stehen. Daher wurde die Betriebsaufnahme derjenigen Verkehrsleistungen des VDV FST, welche ganz oder teilweise auf der Schnellfahrstrecke Bamberg – Coburg – Er-furt/Sonneberg zu erbringen sind, um ein halbes Jahr auf den Sommerfahrplanwechsel im Juni 2024 verschoben.
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Es wird auf die Angaben unter Ziffer VI.3) verwiesen.
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR