Die Bestellung des Servicevertrages unterliegt den Regeln des Vergaberechts. Gemäß § 132 Absatz GWB erfordern wesentliche Änderungen eines öffentlichen Auftrags während der Vertragslaufzeit ein neues Vergabeverfahren, sofern nicht ein Ausnahmetatbestand greift. Hier liegt ein Ausnahmetatbestand gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB vor. Danach ist die Änderung eines öffentlichen Auftrags ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, wenn zusätzliche Leistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren, und ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre. Diese Voraussetzungen liegen wie folgt vor:
Die U-Bahn Flotte verfügt über 4 Fahrgastinformationssysteme mit 2 unterschiedlichen Systemausführungen. Sowohl in den DT4 als auch DT5 Fahrzeugen befindet sich jeweils ein sogenanntes GigaStar als auch ein OBIS System. Das OBIS System ist das leistungsfähigere Nachfolgesystem des obsoleten GigaStar Systems. Für das DT4 GigaStar System besteht bereits seit mehreren Jahren ein Servicevertrag mit NOMAD Digital, der durch den neuen Vertrag abgelöst wird. Die Systeme wurden von dem Hersteller Nomad Digital (ehemals Inova) mit eigener Hard- und Software entwickelt und geliefert. Die Gehäuse der Displays sind kundenspezifisch für die Verwendung in DT4 und DT5 angefertigt worden. Die Konstruktionsunterlagen sind Eigentum von Nomad. Das System würde speziell für die Bahnanwendung bzw. den Anforderungen der HOCHBAHN Peripherie entwickelt.
Nomad besitzt das KnowHow und die Erfahrung, die erforderlich ist, um die Verfügbarkeitsanforderungen der HOCHBAHN zu gewährleisten.
Die Softwarequellcodes unterliegen der Geheimhaltung und werden vom Systemlieferanten nicht zur Verfügung gestellt. Daher ist eine Herbeiführung der Offenlegung dieser Dokumente nicht realisierbar. Aus dem Grund sind Softwareänderungen nur durch NOMAD möglich. Zur Absicherung im Insolvenzfall erfolgt eine Hinterlegungsvereinbarung.