156191-2026 - Ergebnis
Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Anrufbusverkehr im Landkreis Rottweil
OJ S 46/2026 06/03/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandkreis Rottweil
E-Mailnahverkehrsamt@landkreis-rottweil.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelAnrufbusverkehr im Landkreis Rottweil
BeschreibungDurchführung von bedarfsgesteuerten Anrufbusfahrten nach Fahrplan im Raum Rottweil und im Raum Oberndorf/ Sulz auf den Linien 9001, 9002, 9004, 9006, 9007, 9008, 9009, 9010, 9020, 9021, 9035, 9402, 9403, 9410, 9414, 9415, 9432, 9440, 9444, 9478.
Kennung des Verfahrens03012d12-2f21-407e-a115-4cdebba61c0e
Vorherige Bekanntmachung626006-2024
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Rottweil (DE135)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenLandkreis Rottweil
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelAnrufbus Rottweil, Bedienung Raum Rottweil
BeschreibungDurchführung von bedarfsgesteuerten Anrufbusfahrten nach Fahrplan im Raum Rottweil
Interne KennungLOT-0001 E31869662
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung
Optionen
Beschreibung der OptionenDer Auftraggeber kann im Rahmen von § 7 Verkehrsvertrag Leistungsänderungen vornehmen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Rottweil (DE135)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenLandkreis Rottweil
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns13/12/2026
Enddatum der Laufzeit11/12/2032
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen
Kennung der vorherigen Bekanntmachung626006-2024
Zusätzliche InformationenZu 5.1.9 Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal des Dritten, das das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Abschnitten 2.1.4. "Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung" und "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen nach dem Abschnitt "2.1.6 Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung" für jedes sowie die entsprechenden Unterlagen nach dem Abschnitt "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" (Referenzen) für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft bei der hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach dem Abschnitt "2.1.6 Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung" auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Nachunternehmer zu erbringen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV; Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.8.
Zugänglichkeitskriterien
Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen wurden berücksichtigt
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BeschreibungDen Zuschlag erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamt-Wertungspreis.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (dezimal, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl1
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden- Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage
5.1.
LosLOT-0005
TitelAnrufbus Rottweil, Bedienung Raum Sulz/Oberndorf
BeschreibungDurchführung von bedarfsgesteuerten Anrufbusfahrten nach Fahrplan im Raum Sulz/Oberndorf
Interne KennungLOT-0005 E31869662
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Optionen
Beschreibung der OptionenDer Auftraggeber kann im Rahmen von § 7 Verkehrsvertrag Leistungsänderungen vornehmen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Rottweil (DE135)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenLandkreis Rottweil
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns13/12/2026
Enddatum der Laufzeit11/12/2032
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen
Kennung der vorherigen Bekanntmachung626006-2024
Zusätzliche InformationenZu 5.1.9 Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal des Dritten, das das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Abschnitten 2.1.4. "Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung" und "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen nach dem Abschnitt "2.1.6 Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung" für jedes sowie die entsprechenden Unterlagen nach dem Abschnitt "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" (Referenzen) für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft bei der hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach dem Abschnitt "2.1.6 Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung" auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Nachunternehmer zu erbringen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV; Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.8.
Zugänglichkeitskriterien
Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen wurden berücksichtigt
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BeschreibungDen Zuschlag erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamt-Wertungspreis.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (dezimal, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl1
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden- Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge0,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungTaxi Fink
Angebot
Kennung des Angebots1
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des Angebots0,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsAnrufbusverkehr Los 1
Datum der Auswahl des Gewinners29/12/2025
Datum des Vertragsabschlusses29/12/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
FahrzeugkategorieM1
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen3
Zahl sauberer Fahrzeuge0
Zahl emissionsfreier Nutzfahrzeuge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0005
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungTaxi Fink
Angebot
Kennung des Angebots1
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0005
Wert des Angebots0,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsAnrufbusverkehr Los 2
Datum der Auswahl des Gewinners29/12/2025
Datum des Vertragsabschlusses29/12/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
FahrzeugkategorieM1
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen4
Zahl sauberer Fahrzeuge0
Zahl emissionsfreier Nutzfahrzeuge0
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungLandkreis Rottweil
Registrierungsnummert49741244342
PostanschriftMarienstr. 2
StadtRottweil
Postleitzahl78628
Land, Gliederung (NUTS)Rottweil (DE135)
LandDeutschland
KontaktpersonNahverkehrsamt
E-Mailnahverkehrsamt@landkreis-rottweil.de
Telefon+49 741 244386
Internetadressehttps://www.landkreis-rottweil.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Baden- Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer08-A9866-40
PostanschriftDurlacher Allee 100
StadtKarlsruhe
Postleitzahl76137
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon07219268730
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungTaxi Fink
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
Registrierungsnummert074542446
PostanschriftBahnhofstraße 11
StadtSulz am Neckar
Postleitzahl72172
Land, Gliederung (NUTS)Rottweil (DE135)
LandDeutschland
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0001, LOT-0005
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung2e4bd7d4-e924-4b98-9b96-af06d5932f69-01
Hauptgrund für die ÄnderungKorrektur – Veröffentlichung
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungf1936603-2be8-4678-8b5e-c494451a240e  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung04/03/2026 20:37:01 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung156191-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe46/2026
Datum der Veröffentlichung06/03/2026