VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne vorherige BekanntmachungErläuterung:
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
• Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten
Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
• nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb ist zulässig, „weil aus technischen
Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist“ (vgl. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV).
Für die Beschaffung kommt ausschließlich das System "FACSymphony A3" des Herstellers
"BD Biosciences" in Betracht, da ausschließlich dieses die im Folgenden aufgeführten zwingend
notwendigen Anforderungen / Funktionalitäten erfüllt / aufweist:
1. Mindestens 25 Messparameter
2. Auf mindestens 30 Messparameter erweiterbar, vor Ort-Ausbaufähigkeit
3.Echter UV-Laser, 100 mW, 355 nm bzw. UV-basierte Messungen
4. Hohe Laserleistung
5. Hohe Sensitivität (durch PMTs)
6. Calcium-Fux-Messungen
7. Einfache Farbkompensation
8. Kompatibilität mit Aria-Zellsorter hinsichtlich direkter Datenübernahme, Sortierparameter; direktes “Sortieren der analysierten Zellen”
9. Kompatibilität mit FlowJo Analyse-Software
10. Einfache Integration in bestehende FACS Facility
Es ist vorliegend von Anfang an klar, dass ein Teilnahmewettbewerb nicht zu mehr Wettbewerb oder zu
besseren Beschaffungsergebnissen führen würde (vgl. BR-Drs. 87/16 vom 29.2.2016, S. 169). Des Weiteren
sind auf dem Markt keine weiteren vernünftigen Alternativen oder Ersatzlösungen verfügbar, welche die
Anforderungen des Auftraggebers erfüllen können. Zugleich stellen die entsprechenden Anforderungen
des Auftraggebers keine künstliche Einschränkung der Parameter der Auftragsvergabe dar. Vielmehr
gewährleisten diese Anforderungen bzw. gewährleistet ausschließlich die Beschaffung des gegenständlichen
Durchflusszytometers „FACSymphony A3“ des Unternehmens „BD Biosciences“ die
Durchführung eine anforderungsgerechte Nutzung (vgl. § 14 Abs. 6 VgV).