19FEI41508 BS 0: Vorbereitende Maßnahmen LST für das ESTW Gelnhausen
Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI41508
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 34632200 Elektrische Signaleinrichtungen für den Eisenbahnverkehr
II.1.3.
Art des Auftrags Lieferauftrag
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Hauptort der Ausführung:
Gelnhausen
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
BS 0 vorbereitende Maßnahmen LST für das ESTW Gelnhausen
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 05/02/2020Ende: 30/12/2020
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 034-081341
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 19FEI41508
Bezeichnung des Auftrags:
19FEI41508 BS 0: Vorbereitende Maßnahmen LST für das ESTW Gelnhausen
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe 11/02/2020
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: Thales Deutschland GmbH
Postanschrift: Thalesplatz 1
Ort: Ditzingen
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71254
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 22/03/2022
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil 34632200 Elektrische Signaleinrichtungen für den Eisenbahnverkehr
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Hauptort der Ausführung:
Gelnhausen
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
BS 0 vorbereitende Maßnahmen LST für das ESTW Gelnhausen
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 05/02/2020Ende: 30/12/2020
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: Thales Deutschland GmbH
Ort: Ditzingen
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
LÄA 1: Fundamentausführung als Weisse Wanne
Beauftragt ist die Herstellung der ESTW Modulgebäude Gelnhausen & Langenselbold inkl. des Kabelkeller und der Gründung. Entsprechend des von Seiten des AG beigestellten Bodengutachtens sind die örtlichen Gegebenheiten hinsichtlich Bodenbeschaffenheit, Grundwasser und Überflutungsgefahr so, dass der Bau einer Weißen Wanne zum Schutz der Kabel im Kabelkeller und somit zur gefahrfreien Aufrechterhaltung des Bahnbetriebes auch in Hochwassersituationen unbedingt notwendig ist.
VII.2.2.
Gründe für die Änderung Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Der AN ist mit der Herstellung der Modulgebäude für das Projekt beauftragt und führt diese aus. Dazu gehört auch der Kabelkeller als Teil des geschuldeten Werkserfolg. Die Ausführung des Kabelkellers als Weiße Wanne stellt somit eine Änderung der Bautechnik innerhalb des geschuldeten Werkserfolg dar, welcher durch den AN zu erbringen ist. Ein Auftragnehmerwechsel ist aufgrund des getakteten Bauablaufs im Baubereich für die Maßnahmen unter Abwägung der Wirtschaftlichkeit und der Abhängigkeiten der Leistungen nicht möglich. Die Einbindung eines zusätzlichen Auftragsnehmers hätte die Gefährdung der Inberiebahmetermine bedeutet. DIe Vergabe des Kabelkellers hätte zusätzlich eine Teilkündigung des Modulvertrages bedürft und eine Gewährleistungsschnittstelle an einer im Hochbau kritischen Stelle erzeugt.