157371-2022 - ErgebnisDeutschland-Montabaur: Bekämpfung von Forstschädlingen
OJ S 60/2022 25/03/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Die Autobahn GmbH des Bundes, NL West
Postanschrift: Bahnhofsplatz 1
Ort: Montabaur
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 56410
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe.west-wi@autobahn.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.autobahn.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Die Autobahn GmbH des Bundes
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Planung, Bau, Betrieb und Erhaltung von Bundesautobahnen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Bekämpfungsmassnahmen gegen den Eichenprozessionsspinner 2022-2025
Referenznummer der Bekanntmachung: 02-21-4014
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
77231200 Bekämpfung von Forstschädlingen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Bekämpfungsmaßnahmen gegen den Eichenprozessionsspinner an
Bundesautobahnen im Bereich der Niederlassung West, Außenstelle Wiesbaden für die Jahre 2022-2025 Die vorliegende Ausführungsbeschreibung umfasst die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners im Bereich der Autobahnmeistereien im Geschäftsbereich des Betriebsdienstes der Niederlassung West, Außenstelle Wiesbaden in den Jahren 2022 bis 2025.
In den Bereichen der unten aufgeführten Meistereien sind gemäß Verordnung (EU) Nr.528/2012 (Biozid-Verordnung) Eichen unterschiedlicher Baumhöhe zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) mit dem Biozid-Produkt Dipel ES (Bacillus Thuringiensis) zu besprühen. Der Anteil des Wirkstoffes hat mindestens 6 Promille im Spritzgemisch zubetragen. Ebenso sind die Eichenprozessionsspinner und Nester von befallenen Bäumenabzusaugen.
Die Ausführung der Arbeiten in den einzelnen Losbereichen hat parallel zu erfolgen. Wird die Vertragssumme bereits früher erreicht, ist die Laufzeit des Vertrages zu diesem Zeitpunkt beendet.
Verbrennung in einer Müllverbrennungsanlage. Abfallschlüssel 160305*
(organische Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten)
Die Zufahrt zu den einzelnen Einsatzstellen erfolgt über öffentliche Verkehrswege,
Autobahnen-, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen. In Einzelfällen von Rad- und Feld-,Gehwegen begleitet.
In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass der Ort der Leistungserbringung nicht mit Kraftfahrzeugen erreicht werden kann.
Die Ausführung der Leistung hat nach Abstimmung mit der jeweiligen Meisterei in der Regel von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 7.00 Uhr und 14.30 Uhr zu erfolgen.
Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen sind nicht vorhanden.
Von Seiten des AG stehen hierfür keine Flächen zur Verfügung.
Eventuell erforderliche Flächen müssen auf Kosten des Auftragnehmers für die Dauer der Bauzeit angemietet werden. Alle vom AN benutzten Lagerflächen sind nach Beendigung der Arbeiten wieder in den ursprünglichen bzw. in den geplanten Zustand zu versetzen.
Auf dem Gehöft der Meistereien wird das Wasser bereitgestellt.
Gewässer sind in Einzelfällen vorhanden. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass keine umweltgefährdenden Stoffe in Gewässer gelangen.
Die Ausführung der Arbeiten erfolgt grundsätzlich unter Aufrechterhaltung des
Verkehrs. Unvermeidbare Verkehrsbehinderungen sind auf ein Mindestmaß zu
beschränken. Die Verkehrssicherung erfolgt nach Angabe in der Anlage 1 (Streckenbereiche der Meistereien), mit den Arbeitsbereichen, durch den Auftragnehmer oder durch die jeweilige Autobahnmeisterei, auch eine eventuell notwendige Absicherung nach dem Besprühen ist einzukalkulieren.
Grundsätzlich hat der AN alle für die Sicherheit der Arbeiten und des fließenden
Verkehrs erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen.
Vor Beginn der Arbeiten ist die entsprechende verkehrsbehördliche Anordnung bei der jeweiligen Meisterei einzuholen (siehe hierzu Anlage 3).
Die für die Verkehrssicherung erforderlichen Absperrgeräte, Verkehrszeichen und
Leitkegel müssen vom Auftragnehmer vorgehalten, aufgebaut, mit dem
Arbeitsfortschritt umgesetzt und wieder abgebaut werden. Diese Leistung wird nicht gesondert vergütet und ist in die Einheitspreise einzurechnen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Los 1
Los-Nr.: 1
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
77231200 Bekämpfung von Forstschädlingen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
Hauptort der Ausführung: Zuständigkeitsgebiete der AM Idstein, AM Diedenbergen, AM Rüsselsheim und AM Heidesheim
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Maßnahme wird als Rahmenvertrag vergeben und beinhaltet neben bereits feststehenden Maßnahmen an verschiedenen Streckenabschnitten gemäß Anlage 1 auch nicht vorhersehbare Bekämpfungsmaßnahmen. Die Entfernung zwischen den einzelnen Einsatzstellen kann sehr unterschiedlich sein. Die Ausführung der Arbeiten in den einzelnen Losbereichen hat parallel zu erfolgen. Wird die Vertragssumme bereits früher erreicht, ist die Laufzeit des Vertrages zu diesem Zeitpunkt beendet. Der Auftragnehmer (AN) haftet für alle Schäden an den Anlagen der Straße, die er selbst verschuldet hat. Sämtliche entstandene Schäden sind durch den AN zu beheben. Die Ausführung der Arbeiten obliegt dem AN im Hinblick auf den richtigen Zeitpunkt.für die Ausführung der Maßnahmen. Im Einzelfall kann auch eine Aufforderung durch den zuständigen Straßenmeister oder dessen Beauftragten erfolgen, dann sind die Arbeiten innerhalb von 10 Kalendertage, unter Aufrechterhaltung des Verkehrs fachgerecht und zügig durchzuführen. Der AN verpflichtet sich nach Auftragserteilung die Arbeiten zu beginnen und zu Ende zu führen. Der Auftragnehmer hat die Arbeiten so durchzuführen, dass die Blätter (Ober- und Unterseite) benässt sind und die Bekämpfung bis zum Ende des 2. Larvenstadiums abgeschlossen ist. Die komplette Baumkrone ist vollständig zu benetzen. Zeitpunkt für eine optimale Ausbringung ist: - kein Regen 12 Stunden vor und nach der Ausbringung - optimal sind Temperaturen > 20°, mindestens 15° - Möglichst geringe UV-Strahlung - Windstille oder geringer Wind unter 3 m/s Die Durchführung hat mit Voranmeldung (i.d.R. 14 Kalendertage) auf der jeweils zuständigen Meisterei zu erfolgen. Der Umfang der Arbeiten (Streckenbereiche, Arbeitsgeräte, Verkehrssicherung) kann der beigefügten Anlage 1 entnommen werden. Die Meistereien führen die örtliche Einweisung durch. Hierbei werden die Örtlichkeiten begangen. Sämtliche Leistungen, die der AN erbracht hat, sind arbeitstäglich in der regulären Arbeitszeit montags bis freitags zwischen 7.30 Uhr und 15.15 Uhr mit dem AG abzustimmen und gemeinsam auf zumessen. Die einzelnen Losbereiche (Teilaufträge) sind möglichst ohne Unterbrechung durchzuführen. Bei plötzlich auftretenden Nesterfunden, die aus Verkehrssicherheitsgründen eine kurzfristige Entfernung erfordern, ist der AN verpflichtet die Arbeiten spätestens 24 Stunden nach Auftragserteilung auszuführen. Die eingesammelten Nester sind organischer Sondermüll und gefährlicher Abfall. Ein Nachweis für die fachgerechte Entsorgung ist zu führen, d.h. Verbrennung in einer Müllverbrennungsanlage. Abfallschlüssel 160305* (organische Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten) Im gesamten Streckennetz können Arbeiten ausgeführt werden, die terminlich mit den vorgesehenen Arbeiten kollidieren. Daher ist eine enge Abstimmung mit der jeweiligen Meisterei erforderlich.Die Eichen befinden sich an Bundesautobahnen und Parkplätzen der oben aufgeführten Meistereien. Dies bedeutet es handelt sich um nicht zusammenhängende Örtlichkeiten. Die Zufahrt zu den einzelnen Einsatzstellen erfolgt über öffentliche Verkehrswege, Autobahnen-, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen. In Einzelfällen von Rad- und Feld-,Gehwegen begleitet. In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass der Ort der Leistungserbringung nicht mit Kraftfahrzeugen erreicht werden kann. Die Ausführung der Leistung hat nach Abstimmung mit der jeweiligen Meisterei in der Regel von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 7.00 Uhr und 14.30 Uhr zu erfolgen. Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen sind nicht vorhanden. Von Seiten des AG stehen hierfür keine Flächen zur Verfügung. Eventuell erforderliche Flächen müssen auf Kosten des Auftragnehmers für die Dauer der Bauzeit angemietet werden. Alle vom AN benutzten Lagerflächen sind nach Beendigung der Arbeiten wieder in den ursprünglichen bzw. in den geplanten Zustand zu versetzen. Auf dem Gehöft der Meistereien wird das Wasser bereitgestellt. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass keine umweltgefährdenden Stoffe in Gewässer gelangen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Los 2
Los-Nr.: 2
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
77231200 Bekämpfung von Forstschädlingen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
Hauptort der Ausführung: Zuständigkeitsgebiete der AM Rodgau und AM Darmstadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Maßnahme wird als Rahmenvertrag vergeben und beinhaltet neben bereits feststehenden Maßnahmen an verschiedenen Streckenabschnitten gemäß Anlage 1 auch nicht vorhersehbare Bekämpfungsmaßnahmen. Die Entfernung zwischen den einzelnen Einsatzstellen kann sehr unterschiedlich sein. Die Ausführung der Arbeiten in den einzelnen Losbereichen hat parallel zu erfolgen. Wird die Vertragssumme bereits früher erreicht, ist die Laufzeit des Vertrages zu diesem Zeitpunkt beendet. Der Auftragnehmer (AN) haftet für alle Schäden an den Anlagen der Straße, die er selbst verschuldet hat. Sämtliche entstandene Schäden sind durch den AN zu beheben. Die Ausführung der Arbeiten obliegt dem AN im Hinblick auf den richtigen Zeitpunkt.für die Ausführung der Maßnahmen. Im Einzelfall kann auch eine Aufforderung durch den zuständigen Straßenmeister oder dessen Beauftragten erfolgen, dann sind die Arbeiten innerhalb von 10 Kalendertage, unter Aufrechterhaltung des Verkehrs fachgerecht und zügig durchzuführen. Der AN verpflichtet sich nach Auftragserteilung die Arbeiten zu beginnen und zu Ende zu führen. Der Auftragnehmer hat die Arbeiten so durchzuführen, dass die Blätter (Ober- und Unterseite) benässt sind und die Bekämpfung bis zum Ende des 2. Larvenstadiums abgeschlossen ist. Die komplette Baumkrone ist vollständig zu benetzen. Zeitpunkt für eine optimale Ausbringung ist: - kein Regen 12 Stunden vor und nach der Ausbringung - optimal sind Temperaturen > 20°, mindestens 15° - Möglichst geringe UV-Strahlung - Windstille oder geringer Wind unter 3 m/s Die Durchführung hat mit Voranmeldung (i.d.R. 14 Kalendertage) auf der jeweils zuständigen Meisterei zu erfolgen. Der Umfang der Arbeiten (Streckenbereiche, Arbeitsgeräte, Verkehrssicherung) kann der beigefügten Anlage 1 entnommen werden. Die Meistereien führen die örtliche Einweisung durch. Hierbei werden die Örtlichkeiten begangen. Sämtliche Leistungen, die der AN erbracht hat, sind arbeitstäglich in der regulären Arbeitszeit montags bis freitags zwischen 7.30 Uhr und 15.15 Uhr mit dem AG abzustimmen und gemeinsam auf zumessen. Die einzelnen Losbereiche (Teilaufträge) sind möglichst ohne Unterbrechung durchzuführen. Bei plötzlich auftretenden Nesterfunden, die aus Verkehrssicherheitsgründen eine kurzfristige Entfernung erfordern, ist der AN verpflichtet die Arbeiten spätestens 24 Stunden nach Auftragserteilung auszuführen. Die eingesammelten Nester sind organischer Sondermüll und gefährlicher Abfall. Ein Nachweis für die fachgerechte Entsorgung ist zu führen, d.h. Verbrennung in einer Müllverbrennungsanlage. Abfallschlüssel 160305* (organische Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten) Im gesamten Streckennetz können Arbeiten ausgeführt werden, die terminlich mit den vorgesehenen Arbeiten kollidieren. Daher ist eine enge Abstimmung mit der jeweiligen Meisterei erforderlich.Die Eichen befinden sich an Bundesautobahnen und Parkplätzen der oben aufgeführten Meistereien. Dies bedeutet es handelt sich um nicht zusammenhängende Örtlichkeiten. Die Zufahrt zu den einzelnen Einsatzstellen erfolgt über öffentliche Verkehrswege, Autobahnen-, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen. In Einzelfällen von Rad- und Feld-,Gehwegen begleitet. In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass der Ort der Leistungserbringung nicht mit Kraftfahrzeugen erreicht werden kann. Die Ausführung der Leistung hat nach Abstimmung mit der jeweiligen Meisterei in der Regel von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 7.00 Uhr und 14.30 Uhr zu erfolgen. Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen sind nicht vorhanden. Von Seiten des AG stehen hierfür keine Flächen zur Verfügung. Eventuell erforderliche Flächen müssen auf Kosten des Auftragnehmers für die Dauer der Bauzeit angemietet werden. Alle vom AN benutzten Lagerflächen sind nach Beendigung der Arbeiten wieder in den ursprünglichen bzw. in den geplanten Zustand zu versetzen. Auf dem Gehöft der Meistereien wird das Wasser bereitgestellt. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass keine umweltgefährdenden Stoffe in Gewässer gelangen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Los 3
Los-Nr.: 3
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
77231200 Bekämpfung von Forstschädlingen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
Hauptort der Ausführung: Zuständigkeitsgebiete der AM Reiskirchen, AM Langenselbold und AM Frankfurt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Maßnahme wird als Rahmenvertrag vergeben und beinhaltet neben bereits feststehenden Maßnahmen an verschiedenen Streckenabschnitten gemäß Anlage 1 auch nicht vorhersehbare Bekämpfungsmaßnahmen. Die Entfernung zwischen den einzelnen Einsatzstellen kann sehr unterschiedlich sein. Die Ausführung der Arbeiten in den einzelnen Losbereichen hat parallel zu erfolgen. Wird die Vertragssumme bereits früher erreicht, ist die Laufzeit des Vertrages zu diesem Zeitpunkt beendet. Der Auftragnehmer (AN) haftet für alle Schäden an den Anlagen der Straße, die er selbst verschuldet hat. Sämtliche entstandene Schäden sind durch den AN zu beheben. Die Ausführung der Arbeiten obliegt dem AN im Hinblick auf den richtigen Zeitpunkt.für die Ausführung der Maßnahmen. Im Einzelfall kann auch eine Aufforderung durch den zuständigen Straßenmeister oder dessen Beauftragten erfolgen, dann sind die Arbeiten innerhalb von 10 Kalendertage, unter Aufrechterhaltung des Verkehrs fachgerecht und zügig durchzuführen. Der AN verpflichtet sich nach Auftragserteilung die Arbeiten zu beginnen und zu Ende zu führen. Der Auftragnehmer hat die Arbeiten so durchzuführen, dass die Blätter (Ober- und Unterseite) benässt sind und die Bekämpfung bis zum Ende des 2. Larvenstadiums abgeschlossen ist. Die komplette Baumkrone ist vollständig zu benetzen. Zeitpunkt für eine optimale Ausbringung ist: - kein Regen 12 Stunden vor und nach der Ausbringung - optimal sind Temperaturen > 20°, mindestens 15° - Möglichst geringe UV-Strahlung - Windstille oder geringer Wind unter 3 m/s Die Durchführung hat mit Voranmeldung (i.d.R. 14 Kalendertage) auf der jeweils zuständigen Meisterei zu erfolgen. Der Umfang der Arbeiten (Streckenbereiche, Arbeitsgeräte, Verkehrssicherung) kann der beigefügten Anlage 1 entnommen werden. Die Meistereien führen die örtliche Einweisung durch. Hierbei werden die Örtlichkeiten begangen. Sämtliche Leistungen, die der AN erbracht hat, sind arbeitstäglich in der regulären Arbeitszeit montags bis freitags zwischen 7.30 Uhr und 15.15 Uhr mit dem AG abzustimmen und gemeinsam auf zumessen. Die einzelnen Losbereiche (Teilaufträge) sind möglichst ohne Unterbrechung durchzuführen. Bei plötzlich auftretenden Nesterfunden, die aus Verkehrssicherheitsgründen eine kurzfristige Entfernung erfordern, ist der AN verpflichtet die Arbeiten spätestens 24 Stunden nach Auftragserteilung auszuführen. Die eingesammelten Nester sind organischer Sondermüll und gefährlicher Abfall. Ein Nachweis für die fachgerechte Entsorgung ist zu führen, d.h. Verbrennung in einer Müllverbrennungsanlage. Abfallschlüssel 160305* (organische Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten) Im gesamten Streckennetz können Arbeiten ausgeführt werden, die terminlich mit den vorgesehenen Arbeiten kollidieren. Daher ist eine enge Abstimmung mit der jeweiligen Meisterei erforderlich.Die Eichen befinden sich an Bundesautobahnen und Parkplätzen der oben aufgeführten Meistereien. Dies bedeutet es handelt sich um nicht zusammenhängende Örtlichkeiten. Die Zufahrt zu den einzelnen Einsatzstellen erfolgt über öffentliche Verkehrswege, Autobahnen-, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen. In Einzelfällen von Rad- und Feld-,Gehwegen begleitet. In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass der Ort der Leistungserbringung nicht mit Kraftfahrzeugen erreicht werden kann. Die Ausführung der Leistung hat nach Abstimmung mit der jeweiligen Meisterei in der Regel von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 7.00 Uhr und 14.30 Uhr zu erfolgen. Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen sind nicht vorhanden. Von Seiten des AG stehen hierfür keine Flächen zur Verfügung. Eventuell erforderliche Flächen müssen auf Kosten des Auftragnehmers für die Dauer der Bauzeit angemietet werden. Alle vom AN benutzten Lagerflächen sind nach Beendigung der Arbeiten wieder in den ursprünglichen bzw. in den geplanten Zustand zu versetzen. Auf dem Gehöft der Meistereien wird das Wasser bereitgestellt. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass keine umweltgefährdenden Stoffe in Gewässer gelangen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 231-609018
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1.1
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Los 1
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
21/02/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 5
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: All Service Gebäudedienste GmbH
Postanschrift: Karl-von-Drais-Str. 16-18
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 60435
Land: Deutschland
E-Mail: infoagd@all-service.de
Telefon: +49 6995423122
Fax: +49 69954239122
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 2.1
Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:
Los 2
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
21/02/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 5
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: All Service Gebäudedienste GmbH
Postanschrift: Karl-von-Drais-Str. 16-18
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 60435
Land: Deutschland
E-Mail: infoagd@all-service.de
Telefon: +49 6995423122
Fax: +49 69954239122
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 3.1
Los-Nr.: 3
Bezeichnung des Auftrags:
Los 3
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
21/03/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 5
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: All Service Gebäudedienste GmbH
Postanschrift: Karl-von-Drais-Str. 16-18
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 60435
Land: Deutschland
E-Mail: infoagd@all-service.de
Telefon: +49 6995423122
Fax: +49 69954239122
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt -Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
VI.4.2.
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Die Autobahn GmbH des Bundes
Postanschrift: Friedrichstraße 71
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: recht@autobahn.de
Telefon: +49 30403680800
Fax: +49 30403680810
Internet-Adresse: www.autobahn.de
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Die Autobahn GmbH des Bundes
Postanschrift: Friedrichstraße 71
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: recht@autobahn.de
Telefon: +49 30403680800
Fax: +49 30403680810
Internet-Adresse: www.autobahn.de
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
21/03/2022