157545-2023 - Vorankündigung – DirektvergabeDeutschland-Tübingen: Operationstechnik
OJ S 53/2023 15/03/2023
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Tübingen
Postanschrift: Geissweg 3
Ort: Tübingen
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 72076
Land: Deutschland
E-Mail: Einkauf-Medizintechnik@med.uni-tuebingen.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.medizin.uni-tuebingen.de/de/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Aktualisierung der Navigations Hard- und Software mit Erstellung einer intraoperativen Robotic Suite
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
33160000 Operationstechnik
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Durch Aktualisierung der Navigations Hard- und Software soll die bestehende Infrastruktur um eine vollständig integrierte robotische Suite mit kranialer und spinaler Navigation, kranialer und spinaler robotischer Bildgebung, sowie kranialer und spinaler Robotik erweitert werden.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen der dringend notwendigen Aktualisierung der Navigations Hard- und Software soll die bestehende Infrastruktur um eine vollständig integrierte robotische Suite mit kranialer und spinaler Navigation, kranialer und spinaler robotischer Bildgebung, sowie kranialer und spinaler Robotik erweitert werden. Die Anschaffung der Geräte erfolgt vorrangig für die Patientenversorgung. Zur Anwendung der Navigation im OP bedarf es mobiler Navigationsgeräte. Die bestehenden werden durch vergleichbare Geräte mit neuer Ausstattung ersetzt. Hierbei werden ebenfalls sterilisierbare Navigationsinstrumente altersbedingt erneuert. Eine Erweiterung soll durch einen Operationsroboter und die robotisch-unterstützte Bildgebungsoption erfolgen. Weiterhin sollen für die OP Planung und Lehre neuartige augmented-reality Brillen zur 3D-Visulaisierung angeschafft werden.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
Erläuterung:
Der Auftraggeber war gezwungen, als Verfahrensart ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) und 5 VgV zu wählen. Erläuterung: Der Beschaffungsbedarf kann zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist und/oder wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten nur einem Unternehmen in Betracht kommt. Darüber hinaus werden nach § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV zusätzliche Lieferleistungen des ursprünglichen Auftragnehmers beschafft, die entweder zur teilweisen Erneuerung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen bestimmt sind und ein Wechsel des Unternehmens dazu führt, dass der Auftraggeber eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müsste und dies eine technische Unvereinbart oder unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung mit sich bringt. Die Auftraggeberin ist daher der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist. Begründung: Nach der bisher ergangenen Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.5.2013 – VII-Verg 16/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1.8.2012 – VII – Verg 10/12, SatWaS/ MoWaS u. Beschluss vom 27.6.2012 – VII-Verg 7/12, Fertigspritzen) sind vorliegend die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers eingehalten, da:
1. Die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist.
2. Vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe vorliegen und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist,
3. Die Gründe tatsächlich vorhanden sind.
4. Und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert. An den vorstehenden Grundsätzen gemessen liegen objektiv schwerwiegende personelle, wirtschaftliche und technische Gründe für die getroffene Wahl vor, zukünftig kein anderes Produkt, zu nutzen. Allein die abzuwendenden Risiken von Fehlfunktionen, Kompatibilitätsproblemen und hohem Umstellungsaufwand rechtfertigten die Entscheidung. Insbesondere mit Blick auf die zwingende Notwendigkeit eines jederzeit störungsfreien Betriebs im laufenden Betrieb sind jedwede Risikopotentiale ausschließen und der sicherste Weg zu wählen, um jederzeit Patientensicherheit und einen störungsfreien Klinikbetrieb sicherzustellen. Die Beschaffungsentscheidung ist infolgedessen willkürfrei aufgrund sachlich gerechtfertigter und auftragsbezogener Gründe getroffen worden. Andere Wirtschaftsteilnehmer, sind dadurch nicht diskriminiert worden. Die geplante Kombination des Systems mit einer voll integrierten Robotic Suite mit der Kombination kranialer und spinaler Navigation, kranialer und spinaler Robotik, sowie robotisch unterstützter kranialer und spinaler Bildgebung ist alternativlos. Zudem bietet die robotisch-unterstützte Bildgebungsoption im Vergleich zu einem konventionellen CT (administrativ, durch seine hohe Mobilität, und kostenseitig) deutliche Vorteile, da es als 3D Röntgenbildwandler kategorisiert ist. Grundgerüst im Hintergrund stellt die zu aktualisierende Planungssoftware Elements dar, mit der kraniale und spinale Operationen geplant werden können. Neben den klassischen Planungsfunktionen kann die Software auch verschiedene komplexe Datensätze (z.B. funktionelle MRTs, DTI, zeitaufgelöste Angiographieauswertung fusioniert mit Schnittbildgebung) in Ergänzung und Erweiterung zu klassischen radiologischen Programmen auswerten. Der Funktionalitätsumfang ermöglicht neben einem erweiterten klinischen Erkenntnisgewinn die Anwendung der Ergebnisse in Forschung und Lehre unter anderem mit einer neuartigen AR-Brille zur besseren 3D Visualisierung.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung
10/03/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Brainlab Sales GmbH
Ort: München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
A. Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Der Auftraggeber beabsichtigt, einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Der Vertragsschluss soll nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgen. Unter Ziffer V.2.1) wurde das Datum der Absendung dieser Bekanntmachung eingetragen, da das Formular keine Eintragung von Daten in der Zukunft zulässt und eine Angabe zwingend erfolgen muss. Der Vertragsabschluss erfolgt nach Ablauf der Wartefrist gemäß § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB.
B. Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- u. Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher enthält das Formular den fiktiven Wert in Höhe von 0,01 EUR.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabe unterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
10/03/2023