Kurze Beschreibung
Mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages zur Neuordnung des Berichtswesens zu Forschung und Innovation vom 22.6.2006 wird die Bundesregierung aufgefordert, ab dem Jahre 2008 alle 2 Jahre Gutachten zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit vorzulegen, die durch eine unabhängige Gruppe renommierter Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen verfasst und verantwortet werden. In den Zwischenjahren sollen darüber hinaus Kurzgutachten zur technologischen Leistungsfähigkeit verfasst werden. Das Bundeskabinett hat deshalb am 23.8.2006 die Einrichtung der Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) beschlossen, die kontinuierlich und auf lange Sicht die Bundesregierung zu Fragen des gesamten Spektrums der Forschungs- und Innovationspolitik wissenschaftlich beraten soll.
Bei Ihrer Arbeit wird die Expertenkommission von einer Geschäftsstelle unterstützt. Gegenstand des Auftrages ist die Einrichtung sowie der Betrieb einer Geschäftsstelle. Die Geschäftsstelle ist als Dienstleistungseinheit das organisatorische Zentrum der EFI und fungiert als Ansprechpartnerin für die Bundesregierung. Sie ist in die Netzwerke der Forschungs- und Innovationspolitik eingebunden, verfolgt die einschlägigen innovationspolitischen Diskurse und stellt die Impulse und Empfehlungen aus dem EFI-Gutachten vor. Weiterhin leistet sie eigene wissenschaftliche Arbeit, die in die Produkte der EFI einfließt, recherchiert und analysiert den wissenschaftlichen Sachstand sowie einschlägige Datenquellen im Bereich der Innovationsforschung und verbundener Disziplinen und betreut ergänzende externe wissenschaftliche Studien.