158075-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Diverse Hilfstätigkeiten für den Luftverkehr – 2024-83_Luftsicherheit_Flughafen_BS-WOB
OJ S 49/2025 11/03/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungNiedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche
E-Mailnlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de
Rechtsform des ErwerbersRegionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
Tätigkeit des AuftraggebersFlughafenanlagen
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungFlughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH
E-Mailnlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de
Rechtsform des ErwerbersRegionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
Tätigkeit des AuftraggebersFlughafenanlagen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel2024-83_Luftsicherheit_Flughafen_BS-WOB
BeschreibungGemeinsame Ausschreibung für die 1) Erbringung von Bestreifungs- und Überwachungsleistungen sowie Kontrollen nach § 8 Abs. 1 LuftSiG für die Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH, und 2) die Erbringung von Kontrollen nach § 5 LuftSiG und Tätigkeiten des Auflegers / Einweisers ("Einlegerposition") für die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ("NLStBV") Weitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen.
Kennung des Verfahrens7d53e493-e6fb-4aa6-8ea2-bc34d67f588d
Interne Kennung03_0_0
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
Zentrale Elemente des VerfahrensDie NLStBV fordert nach Eingang und Prüfung der Teilnahmeanträge jeweils die vier bestplatzierten geeigneten Bewerber pro Los auf, ein Angebot abzugeben. Maßgeblich ist die Gesamtpunktzahl. Bei gleicher Punktzahl über eine Rangposition erfolgt ein Entscheid per Los durch Ziehung von am Verfahren unbeteiligten Personen (vgl. OLG Hamburg, Beschl. vom 20. März 2020 - 1 Verg 1/19). Die übrigen Bewerber werden nicht am weiteren Verfahren teilnehmen. Sämtliche Bestätigungen oder Nachweise auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle müssen innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden. Nachweise entsprechender ausländischer Stellen sind mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen. Die Bewerbung / das Angebot wird ausgeschlossen, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden. Die Auftraggebenden beabsichtigen die Angebotsfrist (2. Stufe des Verfahrens) gemäß § 15 Abs. 3 SektVO auf 17 Kalendertage festzusetzen. Der Zuschlag kann ohne die Aufnahme von Verhandlungen erteilt werden (§ 15 Abs. 4 SektVO). Weitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen.
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 63730000 Diverse Hilfstätigkeiten für den Luftverkehr
Zusätzliche Einstufung (cpv): 63732000 Luftverkehrskontrolle, 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftLilienthalplatz 5  
StadtBraunschweig
Postleitzahl38108
Land, Gliederung (NUTS)Braunschweig, Kreisfreie Stadt (DE911)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenWeitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXQ6YY6RHV6 Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Verfahren sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV i.V.m. § 16 Abs. 3 SektVO rechtzeitig, spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist ausschließlich in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes vergabe.Niedersachsen zu stellen. Die NLStBV wird die Fragen und Antworten aus Gründen der Transparenz und Gleichbehandlung anonymisiert über ihre Vergabeplattform zur Verfügung stellen. Nur die Wirtschaftsteilnehmer, die sich auf der Vergabeplattform registriert haben, werden mittels E-Mail hierüber informiert. Fragen bzw. Antworten, die sachlich nur einen interessierten Wirtschaftsteilnehmer betreffen, werden ggf. nur diesem gegenüber beantwortet. Die Belege bezüglich der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Eigenerklärung), der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung; Jahresumsatz) sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen nicht zwingend vollständig von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden; es reicht aus, wenn die Eignung der Bewerbergemeinschaft insgesamt mit dem Teilnahmeantrag nachgewiesen ist. Soweit die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und/oder die Leistungsfähigkeit eines Mitglieds der Bewerbergemeinschaft für die Eignung der Bewerbergemeinschaft maßgeblich ist, sind jedoch mit dem Teilnahmeantrag die entsprechenden Belege vorzulegen, vgl. § 47 Abs. 2 i.V.m. Abs. 4 SektVO. Belege für die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit müssen von dem Wirtschaftsteilnehmer vorgelegt werden, der im Auftragsfall die entsprechenden Leistungen erbringen würde. Zudem müssen alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft die geforderte Eigenerklärungen bezüglich des Abschlusses einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen und zum Jahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre mit dem Teilnahmeantrag abgeben, soweit ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit für die Leistungsfähigkeit der Bewerbergemeinschaft maßgeblich ist. Folgende Möglichkeiten der Abgabe von elektronischen Angeboten sind zugelassen: - Textform ("einfache" elektronische Signatur) - Fortgeschrittene elektronische Signatur - Qualifizierte elektronische Signatur Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist unzulässig. Liegt ein Bezug zu Russland vor, führt dies zum Ausschluss des Teilnahmeantrages / Angebotes. Die Öffnung der Teilnahmeanträge findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Eine Teilnahme der Bieter bei der Öffnung der Teilnahmeanträge ist nicht zugelassen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
Anzuwendende grenzübergreifende RechtsvorschriftKeine Beteiligung verschiedener Länder. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland zzgl. landesrechtlicher Ergänzungen des Landes Niedersachsen. Die vergaberechtlichen Vorschriften richten sich nach Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB), der Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (SektVO) sowie der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV).
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche AusschlussgründeEs gelten die Ausschlussgründe nach § 123 (1) Nr. 1 bis 10 GWB und § 123 (4) GWB sowie § 124 GWB.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
Korruption
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Betrugsbekämpfung
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Zahlungsunfähigkeit
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelNLStBV
BeschreibungDie NLStBV und die Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH führen das vorliegende Ausschreibungsverfahren als (gelegentliche) gemeinsame Vergabe i.S.d. § 4 Sektorenverordnung durch. Die NLStBV führt das Ausschreibungsverfahren federführend durch. Es handelt sich um zwei separate Auftragsverhältnisse. Es sind jeweils separate Teilnahmeanträge und Angebote einzureichen. Die NLStBV ist für die Wahrnehmung der in § 5 LuftSiG benannten Aufgaben zuständig. Sie beabsichtigt, im Rahmen dieser Ausschreibung folgende Leistungen zu beauftragen: - die Durchsuchung von Personen und ihre Überprüfung in sonstiger Weise - die Durchsuchung / Durchleuchtung von Gegenständen, die in den Sicherheitsbereich des Flugplatzes verbracht werden, insbesondere Handgepäck, sowie - Durchsuchung / Durchleuchtung / die sonstige geeignete Überprüfung von Fracht, Reisegepäck, Postsendungen und sonstigen Gegenständen. Das für die Kontrollen gemäß § 5 LuftSiG eingesetzte Personal muss den Richtlinien über die Anforderungen an Luftsicherheitsassistenten zum Vollzug des § 5 LuftSiG auf deutschen Flughäfen (BMI - P II 4 - 643 201/1) genügen. Die eingesetzten Mitarbeiter müssen ferner mit erfolgreich abgeschlossener Prüfung nach den rechtlichen Vorgaben als Luftsicherheitsassistenten ausgebildet sein und anschließend fortgebildet werden, vgl. dazu die "Konzeption für die Fortbildung von Luftsicherheitsassistenten" (BMI - P II 4- 643 520-1/7). Zusätzlich ist die Einlegerposition zu besetzen. Der Gesamtbedarf an Kontrollstunden wird auf ca. 14.000 Kontrollstunden pro Jahr und somit auf insgesamt ca. 56.000 Kontrollstunden über die mögliche Vertragslaufzeit von vier Jahren geschätzt. Der Bedarf an Einsatzstunden für die Einlegerposition wird auf ca. 1.920 Stunden pro Jahr und somit auf insgesamt ca. 7.680 Kontrollstunden über die mögliche Vertragslaufzeit von vier Jahren geschätzt. Diese Schätzungen sind unverbindlich und als Richtwerte zu betrachten. Die Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH hat aufgrund nationaler behördenverbindlicher Vorgaben (Rahmenplan Luftsicherheit und Luftsicherheitsanordnungen) und gemäß § 8 Abs. 1 Satz 3, 4, 5 LuftSiG zur Gewährleistung der Luftsicherheit am Flughafen Braunschweig-Wolfsburg folgende Aufgaben, die sie im Rahmen des ausgeschriebenen Vertrags zu übertragen beabsichtigt: - die Bestreifung der Umzäunung des Flughafens durch Sicherheitskräfte oder ggfs. zukünftig Drohnen, - die Überwachung und Sicherung des temporär sensiblen Sicherheitsbereiches wie Ankunfts- und Abflugräumlichkeiten und des Vorfeldbereichs durch Sicherheitskräfte zu den Abfertigungszeiten, - die Durchführung der Zugangskontrolle an personell gesicherten Kontrollstellen in Verbindung mit Fahrzeug-, Waren- und Personenkontrollen - teilweise die Begleitung von Nichtflughafenausweisinhabern zur Wahrnehmung besonderer Aufgaben - Die Überwachung von Anlässen auf der Luftseite des FH (die nicht über die Ausweisordnung der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH abgedeckt sind) in Absprache mit dem Flughafenbetreiber Das für die Aufgaben gem. § 8 LuftSiG eingesetzte Personal muss gem. jeweils geltender Vorschriften für seine Tätigkeit nach der Personalgruppe Nr. 11.2.3.1,3-5,9,10 der DVO (EU) 2015/1998 für den Einsatz als Luftsicherheitskontrollkraft geschult, ggf. rezertifiziert sein. Durch den Auftragnehmer sind an 365/366 Tagen im Jahr innerhalb der Betriebszeiten die aufgeführten Maßnahmen durchzuführen. In den Jahren 2018 und 2019 ergab sich ein Stundenabruf von jeweils rund 15.000 Stunden beim Dienstleister. Stunden für zusätzliche Bewachungsmaßnahmen (5. Bulletpoint) sind hierin nicht enthalten. Diese Angaben sind Richtwerte, keine Obergrenze. Der Abruf richtet sich nach den jeweiligen Betriebszeiten des Flughafens. Weitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen.
Interne Kennung1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 63730000 Diverse Hilfstätigkeiten für den Luftverkehr
Zusätzliche Einstufung (cpv): 63732000 Luftverkehrskontrolle, 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Optionen
Beschreibung der OptionenWeitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen.
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftLilienthalplatz 5  
StadtBraunschweig
Postleitzahl38108
Land, Gliederung (NUTS)Braunschweig, Kreisfreie Stadt (DE911)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenWeitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Verträge verlängern sich maximal um jeweils ein Jahr, wenn dies spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit vom Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer in Textform angezeigt wird. Das Bewachungsunternehmen erklärt sich außerdem bereits jetzt mit einer (weiteren) einmaligen Verlängerung zu unveränderten Konditionen um bis zu 6 Monate einverstanden, sofern die Auftraggebenden dies in Textform verlangen (z. B. notwendige Interimsvergabe wegen eines Nachprüfungsverfahrens im Rahmen der Folgeausschreibung). Weitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme# Weitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeErfüllung sozialer Zielsetzungen
BeschreibungNach § 4 des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) vom 31.10.2013 (Nds. GVBl. Nr. 20/2013, 07.11.2013), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2019 (Nds. GVBl. S. 354) ist den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für die Ausführung der Leistung, die innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht wird, mindestens ein Mindestentgelt gemäß § 1 Abs. 2 MiLoG in Verbindung mit § 9 MiLoG, in der jeweils geltenden Fassung, zu zahlen. Den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von den Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG erfasst werden, ist mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. Die Vorgaben können sich aus dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), den auf der Grundlage des AEntG und des AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie aus einem auf der Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag im Sinne von § 4 Abs. 1 Nr. 1 sowie §§ 5 und 6 Abs. 2 des AEntG (Bauhaupt- und Baunebengewerbe) ergeben. Entsprechende Eigenerklärungen zu § 4 Abs. 1 NTVergG sind vom Bieter mit dem Angebot und ggf. von den Unterauftragnehmern auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der Erklärungen hinsichtlich der Mindestentgelte in geeigneter Weise zu kontrollieren. Für Unternehmen mit mindestens 20 Mitarbeitern (Teil- oder Vollzeit) sind gemäß § 11 NTVergG soziale Kriterien zu beachten. Der Bieter hat mit dem Angebot zu erklären, dass er im Rahmen der Leistungserbringung schwerbehinderte Menschen und/oder Auszubildende und/oder Langzeitarbeitslose beschäftigt und/oder die Chancengleichheit und Gleichstellung von Frauen und Männern im Beruf fördert und/oder sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligt (Eigenerklärung zu § 11 NTVergG). Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der erklärten sozialen Anforderungen in geeigneter Weise zu kontrollieren. Als Nachweis sind vom Auftragnehmer auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers Bescheinigungen der jeweils zuständigen Stellen vorzulegen bzw. darzulegen, wie sie die Chancengleichheit von Frauen und Männern im Beruf fördern.
Gefördertes soziales ZielBeschäftigungsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose, Benachteiligte und/oder für Menschen mit Behinderungen.Faire ArbeitsbedingungenGleichstellung der GeschlechterSonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungBefähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsJuristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 12 Monate bezogen auf den Ablauf der Teilnahmefrist, beizubringen (§ 44 VgV).

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungHaftpflichtversicherung § 45 (4) Nr. 2 VgV
Beschreibung des EignungskriteriumsDeckungszusage über Abschluss einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 7,67 Mio. pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden sowie mindestens EUR 256.000 pro Schadensfall für das Abhandenkommen von Sachen und Vermögensschäden jeweils pro Kalenderjahr zweifach maximiert spätestens 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungGesamtjahresumsatz § 45 (4) Nr. 4 VgV
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärungen zum Nettojahresgesamtumsatz des Wirtschaftsteilnehmers sowie sein Nettojahresumsatz in dem für die Aufträge relevanten Geschäftsbereich in jedem der letzten vier abgeschlossenen Geschäftsjahre.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungKurze Unternehmensbeschreibung § 43 VgV
Beschreibung des EignungskriteriumsRechtsform, Überblick über das Spektrum der gesamten Geschäftstätigkeit / Geschäftsfelder, Art und Umfang der Tätigkeit im Bereich der Luftsicherheitskontrollen an Flughäfen, Darstellung zur Organisation des Wirtschaftsteilnehmers / Angaben zu Standorten, Struktur, hierarchischem Aufbau und Mitarbeiterstruktur, Verbindungen mit anderen Unternehmen der Branche. § 50 SektVO gilt entsprechend.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungReferenzen § 46 (3) Nr. 1 VgV
Beschreibung des EignungskriteriumsAusführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Als vergleichbare werden Referenzleistungen mit folgenden Merkmalen betrachtet: - Dienstleistungen auf nationalen / internationalen Flughäfen, mit nicht nur unwesentlichem Verkehrsaufkommen (zumindest regelmäßig verkehrende grenzüberschreitende Flüge), im Bereich der Kontrolle von Fluggästen, Handgepäck und aufgegebenem Gepäck nach § 5 LuftSiG und / oder - Dienstleistungen auf nationalen / internationalen Flughäfen, mit nicht nur unwesentlichem Verkehrsaufkommen (zumindest regelmäßig verkehrende grenzüberschreitende Flüge), im Bereich der Kontrolle von anderen Personen als Fluggästen und mitgeführten Gegenständen nach § 8 LuftSiG oder gemäß Anhang, insbesondere Ziff. 1.3 zur VO (EG) Nr. 300/2008 vom 11. März 2008 und / oder - Dienstleistungen im Bereich der Personenkontrolle bei Großveranstaltungen: Mit stoßweiser Durchsuchung größerer Menschenmengen (z.B. Konzerte, Stadtfeste, Sportveranstaltungen, Kulturveranstaltungen etc.) und unter Einsatz von Torsonden, Handsonden oder Durchleuchtungsgeräten und / oder - Dienstleistungen im Bereich der Personenkontrolle in Liegenschaften mit besonderer Gefährdungseinstufung. Weitere Einzelheiten, insbesondere die Punkteverteilung, können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau)100,00

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungQualitätssicherung und Qualitätsmanagement § 46 (3) Nr. 2 VgV
Beschreibung des EignungskriteriumsNachweis oder eine Erklärung über ein von unabhängiger Stelle ständig überwachtes System der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements (z.B. DIN EN ISO 9000 ff. oder vergleichbar). § 49 SektVO gilt entsprechend.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungDurchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl § 46 (3) Nr. 8 VgV
Beschreibung des EignungskriteriumsAngabe der durchschnittlichen jährlichen Anzahl der Beschäftigten und der Führungskräfte des Unternehmens der letzten drei Jahre im Bereich der Personen- und/oder Gepäckkontrollen im Luftsicherheitsbereich o.a. unter 2. genannten relevanten Bereichen (z.B. Zugangskontrollen bei Großveranstaltungen oder zugangsgesicherten Gebäuden bzw. Geländen), mindestens 15 Mitarbeiter im Bereich der Personen- und/oder Gepäckkontrollen im Luftsicherheitsbereich oder anderen nach Ziff. 2 relevanten Bereichen eingesetzten Beschäftigten und Führungskräfte (im Jahresdurchschnitt) sind erforderlich.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungQualifikationsnachweise § 46 (3) Nr. 6 VgV
Beschreibung des EignungskriteriumsNachweis der Aus- und Fortbildungseinrichtungen des Unternehmens mit geeigneter Ausstattung unter Angabe des Ortes der Ausbildung.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungWeitere Qualifikationsnachweise § 46 (3) Nr. 6 VgV
Beschreibung des EignungskriteriumsNachweis über die Anzahl der verfügbaren Dozenten bzw. Trainer inkl. eines Nachweises / einer Erklärung über deren Qualifikation im Bereich der Aus- und Fortbildung. Für den von der NLStBV zu vergebenden Auftrag müssen Nachweise / eine Erklärung über deren Qualifikation im Bereich der Aus- und Fortbildung von Luftsicherheitsassistenten erbracht werden. Hinweis: Der Nachweis von Luftsicherheitsassistenten wird im Rahmen der Eignungsprüfung des von der NLStBV zu vergebenden Auftrags noch nicht verlangt. Die NLStBV weist allerdings darauf hin, dass die Kontrollen nach § 5 LuftSiG gemäß der Leistungsbeschreibung NLStBV und der "Richtlinie über die Anforderung an das Kontrollpersonal zum Vollzug des § 5 LuftSiG" (BMI - P II 4 - 643 201/1) lediglich von entsprechend qualifizierten Mitarbeitern und nach bestandener Qualifizierung gem. § 7 LuftSiG erbracht werden dürfen und zum Vertragsbeginn entsprechend qualifiziertes Personal vorhanden sein muss. Hinweis: Im Rahmen der Eignungsprüfung zum von der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH zu vergebenden Auftrag wird das Vorliegen der gemäß Ziff. 8 der Leistungsbeschreibung Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH, der DVO 2015/1998 und § 7 LuftSiG verlangten Qualifizierungen nicht vorausgesetzt. Der Auftraggeber weist jedoch darauf hin, dass die Qualifikationen bei Leistungsantritt vorliegen müssen.

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungUnterauftragnehmer / Eignungsleihe
Beschreibung des EignungskriteriumsAlle entsprechenden Eignungsnachweise der Nachunternehmer oder der Unternehmer, die Ihre Eignung verleihen. Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber1
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber4
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungEs besteht keine Abweichung zu den allgemeinen Verfahrensangaben.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualität/Realisierungskonzept
BeschreibungFür das Kriterium "Qualität" bestehen folgende Unterkriterien für das Los der NLStBV: 2.1. Darstellung des Personaleinsatzes unter Berücksichtigung der vorgegebenen Abflüge. 2.2. Fortbildungen 2.3. Maßnahmen zur Abfederung von Arbeitsspitzen 2.4. Maßnahmen der langfristigen Personalentwicklung 2.5. Maßnahmen zur Flexibilisierung im Fall einer höheren Gewalt 2.6. Qualitätssicherung und -verbesserung Weitere Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass im Zuge dieses Loses mit der Einreichung eines Angebotes ein Realisierungskonzept für den Personaleinsatz im Rahmen der Zuschlagskriterien vorzulegen ist.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl60
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen03/04/2025 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YY6RHV6/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YY6RHV6
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung21/04/2025
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YY6RHV6
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge10/04/2025 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 51 SektVO.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDer Einsatz von Unterauftragnehmern zur Durchführung der Ausbildung von Luftsicherheitsassistenten/innen ist zulässig. Bei der Erbringung der Kontrollvorgänge nach § 5 LuftSiG ist der Einsatz von Unterauftragnehmern aufgrund der besonderen Sicherheitssensibilität der Dienstleistung nicht zugelassen (§ 47 Abs. 5 SektVO). Die gleiche Konstellation der Zulässigkeit trifft für Eignungsleihen zu. Wenn der Bewerber beabsichtigt, Teile der Leistung von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, muss er die Art und den Umfang dieser Leistungen angeben (vgl. § 34 Abs. 1 S. 1 SektVO). Jede im Rahmen der Auftragsänderung eintretende Änderung auf Ebene der Unterauftragnehmer ist mitzuteilen (vgl. § 34 Abs. 3 SektVO).
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Finanzielle VereinbarungFür das Los der NLStBV werden die Kosten durch das Land Niedersachsen, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, getragen. Für das Los der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH werden die Kosten durch die Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH getragen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleNiedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren, insbesondere auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge), hin.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltNiedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltNiedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtNiedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0002
TitelFlughafen Braunschweig-Wolfsburg (FHBWE)
BeschreibungDie NLStBV und die Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH führen das vorliegende Ausschreibungsverfahren als (gelegentliche) gemeinsame Vergabe i.S.d. § 4 Sektorenverordnung durch. Die NLStBV führt das Ausschreibungsverfahren federführend durch. Es handelt sich um zwei separate Auftragsverhältnisse. Es sind jeweils separate Teilnahmeanträge und Angebote einzureichen. Die NLStBV ist für die Wahrnehmung der in § 5 LuftSiG benannten Aufgaben zuständig. Sie beabsichtigt, im Rahmen dieser Ausschreibung folgende Leistungen zu beauftragen: - die Durchsuchung von Personen und ihre Überprüfung in sonstiger Weise - die Durchsuchung / Durchleuchtung von Gegenständen, die in den Sicherheitsbereich des Flugplatzes verbracht werden, insbesondere Handgepäck, sowie - Durchsuchung / Durchleuchtung / die sonstige geeignete Überprüfung von Fracht, Reisegepäck, Postsendungen und sonstigen Gegenständen. Das für die Kontrollen gemäß § 5 LuftSiG eingesetzte Personal muss den Richtlinien über die Anforderungen an Luftsicherheitsassistenten zum Vollzug des § 5 LuftSiG auf deutschen Flughäfen (BMI - P II 4 - 643 201/1) genügen. Die eingesetzten Mitarbeiter müssen ferner mit erfolgreich abgeschlossener Prüfung nach den rechtlichen Vorgaben als Luftsicherheitsassistenten ausgebildet sein und anschließend fortgebildet werden, vgl. dazu die "Konzeption für die Fortbildung von Luftsicherheitsassistenten" (BMI - P II 4- 643 520-1/7). Zusätzlich ist die Einlegerposition zu besetzen. Der Gesamtbedarf an Kontrollstunden wird auf ca. 14.000 Kontrollstunden pro Jahr und somit auf insgesamt ca. 56.000 Kontrollstunden über die mögliche Vertragslaufzeit von vier Jahren geschätzt. Der Bedarf an Einsatzstunden für die Einlegerposition wird auf ca. 1.920 Stunden pro Jahr und somit auf insgesamt ca. 7.680 Kontrollstunden über die mögliche Vertragslaufzeit von vier Jahren geschätzt. Diese Schätzungen sind unverbindlich und als Richtwerte zu betrachten. Die Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH hat aufgrund nationaler behördenverbindlicher Vorgaben (Rahmenplan Luftsicherheit und Luftsicherheitsanordnungen) und gemäß § 8 Abs. 1 Satz 3, 4, 5 LuftSiG zur Gewährleistung der Luftsicherheit am Flughafen Braunschweig-Wolfsburg folgende Aufgaben, die sie im Rahmen des ausgeschriebenen Vertrags zu übertragen beabsichtigt: - die Bestreifung der Umzäunung des Flughafens durch Sicherheitskräfte oder ggfs. zukünftig Drohnen, - die Überwachung und Sicherung des temporär sensiblen Sicherheitsbereiches wie Ankunfts- und Abflugräumlichkeiten und des Vorfeldbereichs durch Sicherheitskräfte zu den Abfertigungszeiten, - die Durchführung der Zugangskontrolle an personell gesicherten Kontrollstellen in Verbindung mit Fahrzeug-, Waren- und Personenkontrollen - teilweise die Begleitung von Nichtflughafenausweisinhabern zur Wahrnehmung besonderer Aufgaben - Die Überwachung von Anlässen auf der Luftseite des FH (die nicht über die Ausweisordnung der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH abgedeckt sind) in Absprache mit dem Flughafenbetreiber Das für die Aufgaben gem. § 8 LuftSiG eingesetzte Personal muss gem. jeweils geltender Vorschriften für seine Tätigkeit nach der Personalgruppe Nr. 11.2.3.1,3-5,9,10 der DVO (EU) 2015/1998 für den Einsatz als Luftsicherheitskontrollkraft geschult, ggf. rezertifiziert sein. Durch den Auftragnehmer sind an 365/366 Tagen im Jahr innerhalb der Betriebszeiten die aufgeführten Maßnahmen durchzuführen. In den Jahren 2018 und 2019 ergab sich ein Stundenabruf von jeweils rund 15.000 Stunden beim Dienstleister. Stunden für zusätzliche Bewachungsmaßnahmen (5. Bulletpoint) sind hierin nicht enthalten. Diese Angaben sind Richtwerte, keine Obergrenze. Der Abruf richtet sich nach den jeweiligen Betriebszeiten des Flughafens. Weitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen.
Interne Kennung2
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 63730000 Diverse Hilfstätigkeiten für den Luftverkehr
Zusätzliche Einstufung (cpv): 63732000 Luftverkehrskontrolle, 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Optionen
Beschreibung der OptionenWeitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen.
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftLilienthalplatz 5  
StadtBraunschweig
Postleitzahl38108
Land, Gliederung (NUTS)Braunschweig, Kreisfreie Stadt (DE911)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenWeitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Verträge verlängern sich maximal um jeweils ein Jahr, wenn dies spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit vom Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer in Textform angezeigt wird. Das Bewachungsunternehmen erklärt sich außerdem bereits jetzt mit einer (weiteren) einmaligen Verlängerung zu unveränderten Konditionen um bis zu 6 Monate einverstanden, sofern die Auftraggebenden dies in Textform verlangen (z. B. notwendige Interimsvergabe wegen eines Nachprüfungsverfahrens im Rahmen der Folgeausschreibung). Weitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme# Weitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeErfüllung sozialer Zielsetzungen
BeschreibungNach § 4 des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) vom 31.10.2013 (Nds. GVBl. Nr. 20/2013, 07.11.2013), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2019 (Nds. GVBl. S. 354) ist den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für die Ausführung der Leistung, die innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht wird, mindestens ein Mindestentgelt gemäß § 1 Abs. 2 MiLoG in Verbindung mit § 9 MiLoG, in der jeweils geltenden Fassung, zu zahlen. Den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von den Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG erfasst werden, ist mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. Die Vorgaben können sich aus dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), den auf der Grundlage des AEntG und des AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie aus einem auf der Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag im Sinne von § 4 Abs. 1 Nr. 1 sowie §§ 5 und 6 Abs. 2 des AEntG (Bauhaupt- und Baunebengewerbe) ergeben. Entsprechende Eigenerklärungen zu § 4 Abs. 1 NTVergG sind vom Bieter mit dem Angebot und ggf. von den Unterauftragnehmern auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der Erklärungen hinsichtlich der Mindestentgelte in geeigneter Weise zu kontrollieren. Für Unternehmen mit mindestens 20 Mitarbeitern (Teil- oder Vollzeit) sind gemäß § 11 NTVergG soziale Kriterien zu beachten. Der Bieter hat mit dem Angebot zu erklären, dass er im Rahmen der Leistungserbringung schwerbehinderte Menschen und/oder Auszubildende und/oder Langzeitarbeitslose beschäftigt und/oder die Chancengleichheit und Gleichstellung von Frauen und Männern im Beruf fördert und/oder sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligt (Eigenerklärung zu § 11 NTVergG). Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der erklärten sozialen Anforderungen in geeigneter Weise zu kontrollieren. Als Nachweis sind vom Auftragnehmer auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers Bescheinigungen der jeweils zuständigen Stellen vorzulegen bzw. darzulegen, wie sie die Chancengleichheit von Frauen und Männern im Beruf fördern.
Gefördertes soziales ZielBeschäftigungsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose, Benachteiligte und/oder für Menschen mit Behinderungen.Faire ArbeitsbedingungenGleichstellung der GeschlechterSonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungBefähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsJuristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 12 Monate bezogen auf den Ablauf der Teilnahmefrist, beizubringen (§ 44 VgV).

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungHaftpflichtversicherung § 45 (4) Nr. 2 VgV
Beschreibung des EignungskriteriumsDeckungszusage über Abschluss einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 7,67 Mio. pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden sowie mindestens EUR 256.000 pro Schadensfall für das Abhandenkommen von Sachen und Vermögensschäden jeweils pro Kalenderjahr zweifach maximiert spätestens 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungGesamtjahresumsatz § 45 (4) Nr. 4 VgV
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärungen zum Nettojahresgesamtumsatz des Wirtschaftsteilnehmers sowie sein Nettojahresumsatz in dem für die Aufträge relevanten Geschäftsbereich in jedem der letzten vier abgeschlossenen Geschäftsjahre.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungKurze Unternehmensbeschreibung § 43 VgV
Beschreibung des EignungskriteriumsRechtsform, Überblick über das Spektrum der gesamten Geschäftstätigkeit / Geschäftsfelder, Art und Umfang der Tätigkeit im Bereich der Luftsicherheitskontrollen an Flughäfen, Darstellung zur Organisation des Wirtschaftsteilnehmers / Angaben zu Standorten, Struktur, hierarchischem Aufbau und Mitarbeiterstruktur, Verbindungen mit anderen Unternehmen der Branche. § 50 SektVO gilt entsprechend.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungReferenzen § 46 (3) Nr. 1 VgV
Beschreibung des EignungskriteriumsAusführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Als vergleichbare werden Referenzleistungen mit folgenden Merkmalen betrachtet: - Dienstleistungen auf nationalen / internationalen Flughäfen, mit nicht nur unwesentlichem Verkehrsaufkommen (zumindest regelmäßig verkehrende grenzüberschreitende Flüge), im Bereich der Kontrolle von Fluggästen, Handgepäck und aufgegebenem Gepäck nach § 5 LuftSiG und / oder - Dienstleistungen auf nationalen / internationalen Flughäfen, mit nicht nur unwesentlichem Verkehrsaufkommen (zumindest regelmäßig verkehrende grenzüberschreitende Flüge), im Bereich der Kontrolle von anderen Personen als Fluggästen und mitgeführten Gegenständen nach § 8 LuftSiG oder gemäß Anhang, insbesondere Ziff. 1.3 zur VO (EG) Nr. 300/2008 vom 11. März 2008 und / oder - Dienstleistungen im Bereich der Personenkontrolle bei Großveranstaltungen: Mit stoßweiser Durchsuchung größerer Menschenmengen (z.B. Konzerte, Stadtfeste, Sportveranstaltungen, Kulturveranstaltungen etc.) und unter Einsatz von Torsonden, Handsonden oder Durchleuchtungsgeräten und / oder - Dienstleistungen im Bereich der Personenkontrolle in Liegenschaften mit besonderer Gefährdungseinstufung. Weitere Einzelheiten, insbesondere die Punkteverteilung, können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau)100,00

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungQualitätssicherung und Qualitätsmanagement § 46 (3) Nr. 2 VgV
Beschreibung des EignungskriteriumsNachweis oder eine Erklärung über ein von unabhängiger Stelle ständig überwachtes System der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements (z.B. DIN EN ISO 9000 ff. oder vergleichbar). § 49 SektVO gilt entsprechend.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungDurchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl § 46 (3) Nr. 8 VgV
Beschreibung des EignungskriteriumsAngabe der durchschnittlichen jährlichen Anzahl der Beschäftigten und der Führungskräfte des Unternehmens der letzten drei Jahre im Bereich der Personen- und/oder Gepäckkontrollen im Luftsicherheitsbereich o.a. unter 2. genannten relevanten Bereichen (z.B. Zugangskontrollen bei Großveranstaltungen oder zugangsgesicherten Gebäuden bzw. Geländen), mindestens 15 Mitarbeiter im Bereich der Personen- und/oder Gepäckkontrollen im Luftsicherheitsbereich oder anderen nach Ziff. 2 relevanten Bereichen eingesetzten Beschäftigten und Führungskräfte (im Jahresdurchschnitt) sind erforderlich.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungQualifikationsnachweise § 46 (3) Nr. 6 VgV
Beschreibung des EignungskriteriumsNachweis der Aus- und Fortbildungseinrichtungen des Unternehmens mit geeigneter Ausstattung unter Angabe des Ortes der Ausbildung.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungWeitere Qualifikationsnachweise § 46 (3) Nr. 6 VgV
Beschreibung des EignungskriteriumsNachweis über die Anzahl der verfügbaren Dozenten bzw. Trainer inkl. eines Nachweises / einer Erklärung über deren Qualifikation im Bereich der Aus- und Fortbildung. Für den von der NLStBV zu vergebenden Auftrag müssen Nachweise / eine Erklärung über deren Qualifikation im Bereich der Aus- und Fortbildung von Luftsicherheitsassistenten erbracht werden. Hinweis: Der Nachweis von Luftsicherheitsassistenten wird im Rahmen der Eignungsprüfung des von der NLStBV zu vergebenden Auftrags noch nicht verlangt. Die NLStBV weist allerdings darauf hin, dass die Kontrollen nach § 5 LuftSiG gemäß der Leistungsbeschreibung NLStBV und der "Richtlinie über die Anforderung an das Kontrollpersonal zum Vollzug des § 5 LuftSiG" (BMI - P II 4 - 643 201/1) lediglich von entsprechend qualifizierten Mitarbeitern und nach bestandener Qualifizierung gem. § 7 LuftSiG erbracht werden dürfen und zum Vertragsbeginn entsprechend qualifiziertes Personal vorhanden sein muss. Hinweis: Im Rahmen der Eignungsprüfung zum von der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH zu vergebenden Auftrag wird das Vorliegen der gemäß Ziff. 8 der Leistungsbeschreibung Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH, der DVO 2015/1998 und § 7 LuftSiG verlangten Qualifizierungen nicht vorausgesetzt. Der Auftraggeber weist jedoch darauf hin, dass die Qualifikationen bei Leistungsantritt vorliegen müssen.

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungUnterauftragnehmer / Eignungsleihe
Beschreibung des EignungskriteriumsAlle entsprechenden Eignungsnachweise der Nachunternehmer oder der Unternehmer, die Ihre Eignung verleihen. Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber1
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber4
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungEs besteht keine Abweichung zu den allgemeinen Verfahrensangaben.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualität
BeschreibungFür das Kriterium "Qualität" bestehen folgende Unterkriterien für das Los der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH: 2.1. -ENTFÄLLT- 2.2. Fortbildungen 2.3. Maßnahmen zur Abfederung von Arbeitsspitzen 2.4. Maßnahmen der langfristigen Personalentwicklung 2.5. Maßnahmen zur Flexibilisierung im Fall einer höheren Gewalt 2.6. Qualitätssicherung und -verbesserung Weitere Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl60
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen03/04/2025 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YY6RHV6/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YY6RHV6
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung21/04/2025
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YY6RHV6
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge10/04/2025 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 51 SektVO.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDer Einsatz von Unterauftragnehmern zur Durchführung der Ausbildung von Luftsicherheitsassistenten/innen ist zulässig. Bei der Erbringung der Kontrollvorgänge nach § 5 LuftSiG ist der Einsatz von Unterauftragnehmern aufgrund der besonderen Sicherheitssensibilität der Dienstleistung nicht zugelassen (§ 47 Abs. 5 SektVO). Die gleiche Konstellation der Zulässigkeit trifft für Eignungsleihen zu. Wenn der Bewerber beabsichtigt, Teile der Leistung von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, muss er die Art und den Umfang dieser Leistungen angeben (vgl. § 34 Abs. 1 S. 1 SektVO). Jede im Rahmen der Auftragsänderung eintretende Änderung auf Ebene der Unterauftragnehmer ist mitzuteilen (vgl. § 34 Abs. 3 SektVO).
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Finanzielle VereinbarungFür das Los der NLStBV werden die Kosten durch das Land Niedersachsen, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, getragen. Für das Los der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH werden die Kosten durch die Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH getragen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleNiedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren, insbesondere auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge), hin.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltNiedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltNiedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtNiedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungNiedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche
Registrierungsnummer03-0025000000-57
PostanschriftGöttinger Chaussee 76 A
StadtHannover
Postleitzahl30453
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
E-Mailnlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de
Telefon+49 5113034-01
Fax+49 5113034-2099
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungFlughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH
Registrierungsnummer03-0801-538-65-BWE
PostanschriftLilienthalplatz 5
StadtBraunschweig
Postleitzahl38108
Land, Gliederung (NUTS)Braunschweig, Kreisfreie Stadt (DE911)
LandDeutschland
E-Mailnlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de
Telefon0511303401
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummert:04131153308
PostanschriftAuf der Hude 2
StadtLüneburg
Postleitzahl21339
Land, Gliederung (NUTS)Lüneburg, Landkreis (DE935)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon+49 413115-3306
Fax+49 413115-2943
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung8768ca89-d04e-463c-abb0-866830be3117  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung17
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung10/03/2025 14:12:05 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung158075-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe49/2025
Datum der Veröffentlichung11/03/2025