158660-2023 - ErgebnisDeutschland-Dresden: Dienstleistungen von Architekturbüros
OJ S 55/2023 17/03/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Berufsförderungswerk Dresden gemeinnützige GmbH
Postanschrift: Hellerhofstraße 35
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01129
Land: Deutschland
E-Mail: objektmanagement@bfw-dresden.de
Telefon: +49 3518548127
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bfw-dresden.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: gGmbH
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Gesundheit und Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Berufsförderungswerk Dresden – Umbau von Haus D, Objektplanung Gebäude, Vergabenummer: BFWDD-2023-02-01
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Gegenstand der geplanten Beauftragung sind die Planungsleistungen für die Objektplanung Gebäude gemäß § 33 ff. HOAI, Leistungsphase 5-8, stufenweise Beauftragung, für den Umbau von Haus D des Berufsförderungswerkes Dresden vom Internatsgebäude zum Beruflichen Trainingszentrum.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 201 145,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Berufsförderungswerk Dresden gemeinnützige GmbH Hellerhofstraße 35 D-01129 Dresden
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Das Grundstück des Berufsförderungswerkes Dresden in Dresden-Trachenberge umfasst Hauptgebäude (Ausbildung), Internatsgebäude A-D, Sportbereich und historische Bestandsgebäude mit unterschiedlicher Nutzung.
Um dem steigenden Bedarf an Leistungen des Beruflichen Trainingszentrums (BTZ) gerecht werden zu können, ist die Umnutzung des bisherigen Internatsgebäudes Haus D vorgesehen. Für die Gewährleistung der Barrierefreiheit ist ein Aufzug vom Erdgeschoss bis zum Dachgeschoss einzubauen. Zur Herstellung der benötigten Ausbildungsräume und Büros muss ein Großteil der statisch tragenden Innenwände entfernt und voraussichtlich mittels Rahmenkonstruktion abgefangen werden. Fußböden und Innenausbauten sind bis zum Rohbau zurück zu bauen. Der Innenausbau erfolgt grundhaft, ausgerichtet auf die neuen Anforderungen. Ein Großteil der technischen Anlagen muss grundhaft erneuert werden. Hinzu kommt eine notwendige Lüftungsanlage. Zu berücksichtigen ist dabei die relativ geringe vorhandene Raumhöhe. Für die Maßnahme liegt eine Baugenehmigung vom Mai 2022 vor. Bei dem Vorhaben handelt es sich um einen Sonderbau (§2 (4) SächsBO).
Die Kostenschätzung ergab Bauwerkskosten (KG 300+400) von 3,3 Mio. Euro brutto. Es ist vorgese-hen, die Baumaßnahme bis zum IV. Quartal 2024 zu realisieren.
Eine ausführliche Aufgabenbeschreibung ist der veröffentlichten Projektbeschreibung zu entnehmen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Projektorganisation / Gewichtung: 35 %
Qualitätskriterium - Name: Auseinandersetzun gmit der Aufgabenstellung / Gewichtung: 35 %
Kostenkriterium - Name: Wertungshonorar / Gewichtung: 30 %
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Zunächst Beauftragung der Leistungen der Leistungsphase 5, mit der Option der stufenweisen Beauftragung weiterer Leistungen der folgenden Leistungsphasen 6 bis 8. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 234-675421
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: BFWDD-2023-02-01
Bezeichnung des Auftrags:
Berufsförderungswerk Dresden - Umbau von Haus D, Objektplanung Gebäude
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
09/03/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 8
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Hufnagl Architektur
Ort: Pirna
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 201 145,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Ort: Leipzig
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
13/03/2023