Zusätzliche Angaben
Am 01. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau-, Dienst- und Lieferleistungen - einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs - ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000 EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung. Auf § 97 GWB (Grundsätze der Vergabe) wird hingewiesen.
Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärung siehe dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil".
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben, ob für den Gegenstand des Angebots oder Teile dessen gewerbliche Schutzrechte bestehen oder von dem Bieter oder anderen beantragt sind. Der Bieter hat stets anzugeben, wenn er beabsichtigt, Angaben aus einem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten. Eine entsprechende Erklärung ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.
Weiterhin sind mit dem Angebot folgende Unterlagen vorzulegen:
- Eigenerklärung zum Urheberrecht (Vordruck ist den Vergabeunterlagen beigefügt)
- ausgefülltes Leistungsverzeichnis (Anlage 1 der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B))
- Konzept über die organisatorische Abwicklung und die Möglichkeiten für die Anfertigung von individuellen Ohroliven (vgl. Ziffer 1.6 der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A))
- Teileliste für evtl. Reparaturen bzw. Servicearbeiten durch den Auftraggeber
- Muster gem. Ziffer 1.16 Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A):
10 x Helmungebundene Hör-/Sprechgarnituren; gem. Position 1 des Angebotsvordruckes
Multifunktionale Ohroliven (Otoplastik), 5x je Größe; gem. Position 2 des Angebotsvordruckes
Ferner sollten die folgenden Nachweise in Form von Eigenerklärungen oder Zertifikaten / Prüfberichten (nicht beglaubigten Kopien) für die Bewertung gem. der Bewertungsmatrix eingereicht werden:
DIN EN 352 Gehörschutz, inkl. Spezifikationen, für individuelle Otoplastiken
DIN EN 53160-1 Farblässigkeit von Gegenständen (Speicheltest)
DIN EN 53160-2 Farblässigkeit von Gegenständen (Schweißtest)
DIN EN 60068-2-27 Schocktest
DIN EN 60068-2-38 Klimaprüfung
DIN EN 60268-4 Mikrofoneigenschaften
DIN EN 60268-7 Kopfhörer und Ohrhörer
EN 301489 EMV-Anforderungen
Sofern bewertungsrelevante Unterlagen nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist eingereicht werden, werden diese nicht nachgefordert. Die Bewertung erfolgt in diesem Fall anhand der bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorliegenden Unterlagen.
Der Angebotsvordruck ist zwingend mit dem Namen (Firma) des Bieters zu versehen. Zur Kennzeichnung des Abschlusses der Erklärung ist am Ende des Angebotsvordrucks zudem zwingend der Name der erklärenden - natürlichen - Person einzutragen. Fehlt eine dieser beiden Angaben, führt dies gem. § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung.
Angebote sind elektronisch einzureichen.
Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln.
Eine elektronische Ü
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHDZS5