Diese vorhandenen Frameworks und Softwarekomponenten müssen nun ersetzt werden, welches nur durch den Hersteller (§13 (2) Nr. 5 Sektorenverordnung) geleistet werden kann.
Durch die wachsende Konkurrenz der mit der HPA im Wettbewerb stehenden anderen europäischen Häfen sowie dem Umstand der Einstufung und nächsten Audit als KRITIS relevantes Produkt, ist schnelles Handeln erforderlich.
Aus diesem Grund soll eine freihändige Vergabe nach Sektorenverordnung erfolgen.