159032-2025 - Ergebnis
Deutschland – Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle – Rahmenvereinbarung für Dienstleistungen zur Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen für ausgewählte Standorte – „Nicht gefährliche Abfälle RV regional 2025 ff.“
OJ S 50/2025 12/03/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBundesanstalt für Immobilienaufgaben
E-MailVerdingung@bundesimmobilien.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelRahmenvereinbarung für Dienstleistungen zur Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen für ausgewählte Standorte – „Nicht gefährliche Abfälle RV regional 2025 ff.“
BeschreibungAuftragsgegenstand ist die regelmäßige, fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen in zugelassenen Sammelbehältnissen für die dienstlichen Nutzer in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Eine ausführliche Darstellung der Leistung ist dem Vertrag mit Anlagen zu entnehmen.
Kennung des Verfahrens55fc708c-b5de-48d0-a399-9a592539b60a
Interne KennungVOEK 148-24
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
2.1.2.
Erfüllungsort
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche InformationenMehrere Erfüllungsorte, siehe Erfüllungsort je Los.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 08.10.2024 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 2.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr 3) Ausführungsbedingungen Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Den Beschäftigten der Auftragnehmerin ist der Zutritt zu der Liegenschaft allen Losen nur gegen Vor-lage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Beschäftigte von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, haben Auf-tragnehmerinnen ihre Beschäftigten spätestens 2 Tage vor Auftragsausführung bei der die Liegen-schaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Beschäftigte von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsge-fährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegen-schaft ausschließen. In Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistun-gen (AVV Klima) fordert die Auftraggeberin, dass das durch die Behandlung gewonnene Abfallgut, analog dem Grundgedanken einer Kreislaufwirtschaft, vorrangig stofflich (Recycling) verwertet wird. Darüber hinaus müssen die auf dem Gelände der Auftraggeberin eingesetzten Nutzfahrzeuge der Auftragnehmerin die Abgasnorm Euro VI erfüllen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelRahmenvereinbarung für Dienstleistungen zur Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen für ausgewählte Standorte – „Nicht gefährliche Abfälle RV regional 2025 ff.“
BeschreibungAuftragsgegenstand ist die regelmäßige, fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen in zugelassenen Sammelbehältnissen für die dienstlichen Nutzer in der Liegenschaft Bundespolizeiabteilung Blumberg in Ahrensfelde. Eine ausführliche Darstellung der Leistung ist dem Vertrag mit Anlagen zu entnehmen.
Interne KennungVOEK 148-24 - Los 1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Optionen
Beschreibung der OptionenDie Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftBundespolizeiallee 1 / Neuer Schwanbecker Weg 3  
StadtAhrensfelde
Postleitzahl16356
Land, Gliederung (NUTS)Barnim (DE405)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenBundespolizeiabteilung Blumberg Ahrensfelde
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2025
Enddatum der Laufzeit31/12/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung165 866,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 08.10.2024 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 2.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr 3) Ausführungsbedingungen Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Den Beschäftigten der Auftragnehmerin ist der Zutritt zu der Liegenschaft allen Losen nur gegen Vor-lage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Beschäftigte von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, haben Auf-tragnehmerinnen ihre Beschäftigten spätestens 2 Tage vor Auftragsausführung bei der die Liegen-schaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Beschäftigte von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsge-fährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegen-schaft ausschließen. In Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistun-gen (AVV Klima) fordert die Auftraggeberin, dass das durch die Behandlung gewonnene Abfallgut, analog dem Grundgedanken einer Kreislaufwirtschaft, vorrangig stofflich (Recycling) verwertet wird. Darüber hinaus müssen die auf dem Gelände der Auftraggeberin eingesetzten Nutzfahrzeuge der Auftragnehmerin die Abgasnorm Euro VI erfüllen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenDer Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungAls Wertungspreis pro Los wird die Summe der jährlichen Ge-samtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleis-tungen laut Preisblatt gewertet.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0002
TitelRahmenvereinbarung für Dienstleistungen zur Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen für ausgewählte Standorte – „Nicht gefährliche Abfälle RV regional 2025 ff.“
BeschreibungAuftragsgegenstand ist die regelmäßige, fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen in zugelassenen Sammelbehältnissen für die dienstlichen Nutzer in der Liegenschaft Bundespolizei Aus- und Fortbildungszentrum (BPOLAFZ) in Bamberg. Eine ausführliche Darstellung der Leistung ist dem Vertrag mit Anlagen zu entnehmen.
Interne KennungVOEK 148-24 - Los 2
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Optionen
Beschreibung der OptionenDie Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftZollnerstraße 190  
StadtBamberg
Postleitzahl96052
Land, Gliederung (NUTS)Bamberg, Kreisfreie Stadt (DE241)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenBundespolizei Aus- und Fortbildungszentrum (BPOLAFZ) Bamberg
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2025
Enddatum der Laufzeit31/12/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.1,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung51 139,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 08.10.2024 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 2.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr 3) Ausführungsbedingungen Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Den Beschäftigten der Auftragnehmerin ist der Zutritt zu der Liegenschaft allen Losen nur gegen Vor-lage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Beschäftigte von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, haben Auf-tragnehmerinnen ihre Beschäftigten spätestens 2 Tage vor Auftragsausführung bei der die Liegen-schaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Beschäftigte von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsge-fährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegen-schaft ausschließen. In Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistun-gen (AVV Klima) fordert die Auftraggeberin, dass das durch die Behandlung gewonnene Abfallgut, analog dem Grundgedanken einer Kreislaufwirtschaft, vorrangig stofflich (Recycling) verwertet wird. Darüber hinaus müssen die auf dem Gelände der Auftraggeberin eingesetzten Nutzfahrzeuge der Auftragnehmerin die Abgasnorm Euro VI erfüllen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenDer Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungAls Wertungspreis pro Los wird die Summe der jährlichen Ge-samtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleis-tungen laut Preisblatt gewertet.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0003
TitelRahmenvereinbarung für Dienstleistungen zur Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen für ausgewählte Standorte – „Nicht gefährliche Abfälle RV regional 2025 ff.“
BeschreibungAuftragsgegenstand ist die regelmäßige, fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen in zugelassenen Sammelbehältnissen für die dienstlichen Nutzer in der Liegenschaft Bundespolizei Aus- und Fortbildungszentrum in Bielefeld. Eine ausführliche Darstellung der Leistung ist dem Vertrag mit Anlagen zu entnehmen.
Interne KennungVOEK 148-24 - Los 3
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Optionen
Beschreibung der OptionenDie Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftDetmolder Str. 440  
StadtBielefeld
Postleitzahl33605
Land, Gliederung (NUTS)Bielefeld, Kreisfreie Stadt (DEA41)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenBundespolizei Aus- und Fortbildungszentrum Bielefeld
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2025
Enddatum der Laufzeit31/12/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung9 524,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 08.10.2024 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 2.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr 3) Ausführungsbedingungen Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Den Beschäftigten der Auftragnehmerin ist der Zutritt zu der Liegenschaft allen Losen nur gegen Vor-lage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Beschäftigte von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, haben Auf-tragnehmerinnen ihre Beschäftigten spätestens 2 Tage vor Auftragsausführung bei der die Liegen-schaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Beschäftigte von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsge-fährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegen-schaft ausschließen. In Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistun-gen (AVV Klima) fordert die Auftraggeberin, dass das durch die Behandlung gewonnene Abfallgut, analog dem Grundgedanken einer Kreislaufwirtschaft, vorrangig stofflich (Recycling) verwertet wird. Darüber hinaus müssen die auf dem Gelände der Auftraggeberin eingesetzten Nutzfahrzeuge der Auftragnehmerin die Abgasnorm Euro VI erfüllen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenDer Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungAls Wertungspreis pro Los wird die Summe der jährlichen Ge-samtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleis-tungen laut Preisblatt gewertet.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0004
TitelRahmenvereinbarung für Dienstleistungen zur Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen für ausgewählte Standorte – „Nicht gefährliche Abfälle RV regional 2025 ff.“
BeschreibungAuftragsgegenstand ist die regelmäßige, fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen in zugelassenen Sammelbehältnissen für die dienstlichen Nutzer in der Liegenschaft Bundespolizeiabteilung Hünfeld. Eine ausführliche Darstellung der Leistung ist dem Vertrag mit Anlagen zu entnehmen.
Interne KennungVOEK 148-24 - Los 4
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Optionen
Beschreibung der OptionenDie Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftMotzbacher Straße 35  
StadtHünfeld
Postleitzahl36088
Land, Gliederung (NUTS)Fulda (DE732)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenBundespolizeiabteilung Hünfeld
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2025
Enddatum der Laufzeit31/12/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung39 556,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 08.10.2024 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 2.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr 3) Ausführungsbedingungen Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Den Beschäftigten der Auftragnehmerin ist der Zutritt zu der Liegenschaft allen Losen nur gegen Vor-lage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Beschäftigte von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, haben Auf-tragnehmerinnen ihre Beschäftigten spätestens 2 Tage vor Auftragsausführung bei der die Liegen-schaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Beschäftigte von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsge-fährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegen-schaft ausschließen. In Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistun-gen (AVV Klima) fordert die Auftraggeberin, dass das durch die Behandlung gewonnene Abfallgut, analog dem Grundgedanken einer Kreislaufwirtschaft, vorrangig stofflich (Recycling) verwertet wird. Darüber hinaus müssen die auf dem Gelände der Auftraggeberin eingesetzten Nutzfahrzeuge der Auftragnehmerin die Abgasnorm Euro VI erfüllen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenDer Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungAls Wertungspreis pro Los wird die Summe der jährlichen Ge-samtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleis-tungen laut Preisblatt gewertet.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0005
TitelRahmenvereinbarung für Dienstleistungen zur Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen für ausgewählte Standorte – „Nicht gefährliche Abfälle RV regional 2025 ff.“
BeschreibungAuftragsgegenstand ist die regelmäßige, fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen in zugelassenen Sammelbehältnissen für die dienstlichen Nutzer in der Liegenschaft Bundespolizei Aus- und fortbildungszentrum Neustrelitz. Eine ausführliche Darstellung der Leistung ist dem Vertrag mit Anlagen zu entnehmen.
Interne KennungVOEK 148-24 - Los 5
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Optionen
Beschreibung der OptionenDie Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftWoldegker Chaussee 50  
StadtNeustrelitz
Postleitzahl17235
Land, Gliederung (NUTS)Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenBundespolizei Aus- und fortbildungszentrum Neustrelitz
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2025
Enddatum der Laufzeit31/12/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung74 034,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 08.10.2024 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 2.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr 3) Ausführungsbedingungen Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Den Beschäftigten der Auftragnehmerin ist der Zutritt zu der Liegenschaft allen Losen nur gegen Vor-lage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Beschäftigte von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, haben Auf-tragnehmerinnen ihre Beschäftigten spätestens 2 Tage vor Auftragsausführung bei der die Liegen-schaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Beschäftigte von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsge-fährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegen-schaft ausschließen. In Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistun-gen (AVV Klima) fordert die Auftraggeberin, dass das durch die Behandlung gewonnene Abfallgut, analog dem Grundgedanken einer Kreislaufwirtschaft, vorrangig stofflich (Recycling) verwertet wird. Darüber hinaus müssen die auf dem Gelände der Auftraggeberin eingesetzten Nutzfahrzeuge der Auftragnehmerin die Abgasnorm Euro VI erfüllen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenDer Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungAls Wertungspreis pro Los wird die Summe der jährlichen Ge-samtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleis-tungen laut Preisblatt gewertet.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0006
TitelRahmenvereinbarung für Dienstleistungen zur Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen für ausgewählte Standorte – „Nicht gefährliche Abfälle RV regional 2025 ff.“
BeschreibungAuftragsgegenstand ist die regelmäßige, fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen in zugelassenen Sammelbehältnissen für die dienstlichen Nutzer in der Liegenschaft Bundespolizei Aus- und Fortbildungszentrum Swisttal. Eine ausführliche Darstellung der Leistung ist dem Vertrag mit Anlagen zu entnehmen.
Interne KennungVOEK 148-24 - Los 6
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Optionen
Beschreibung der OptionenDie Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftGabrielweg 5  
StadtSwisttal
Postleitzahl53913
Land, Gliederung (NUTS)Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenBundespolizei Aus- und Fortbildungszentrum Swisttal
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2025
Enddatum der Laufzeit31/12/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung91 099,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 08.10.2024 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 2.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr 3) Ausführungsbedingungen Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Den Beschäftigten der Auftragnehmerin ist der Zutritt zu der Liegenschaft allen Losen nur gegen Vor-lage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Beschäftigte von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, haben Auf-tragnehmerinnen ihre Beschäftigten spätestens 2 Tage vor Auftragsausführung bei der die Liegen-schaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Beschäftigte von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsge-fährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegen-schaft ausschließen. In Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistun-gen (AVV Klima) fordert die Auftraggeberin, dass das durch die Behandlung gewonnene Abfallgut, analog dem Grundgedanken einer Kreislaufwirtschaft, vorrangig stofflich (Recycling) verwertet wird. Darüber hinaus müssen die auf dem Gelände der Auftraggeberin eingesetzten Nutzfahrzeuge der Auftragnehmerin die Abgasnorm Euro VI erfüllen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenDer Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungAls Wertungspreis pro Los wird die Summe der jährlichen Ge-samtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleis-tungen laut Preisblatt gewertet.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0007
TitelRahmenvereinbarung für Dienstleistungen zur Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen für ausgewählte Standorte – „Nicht gefährliche Abfälle RV regional 2025 ff.“
BeschreibungAuftragsgegenstand ist die regelmäßige, fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen in zugelassenen Sammelbehältnissen für die dienstlichen Nutzer in der Liegenschaft Bundespolizei Aus- und Fortbildungszentrum Walsrode. Eine ausführliche Darstellung der Leistung ist dem Vertrag mit Anlagen zu entnehmen.
Interne KennungVOEK 148-24 - Los 7
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Optionen
Beschreibung der OptionenDie Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftSchulstraße 34  
StadtWalsrode
Postleitzahl29664
Land, Gliederung (NUTS)Heidekreis (DE938)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenBundespolizei Aus- und Fortbildungszentrum Walsrode
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2025
Enddatum der Laufzeit31/12/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung91 099,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 08.10.2024 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 2.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr 3) Ausführungsbedingungen Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Den Beschäftigten der Auftragnehmerin ist der Zutritt zu der Liegenschaft allen Losen nur gegen Vor-lage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Beschäftigte von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, haben Auf-tragnehmerinnen ihre Beschäftigten spätestens 2 Tage vor Auftragsausführung bei der die Liegen-schaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Beschäftigte von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsge-fährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegen-schaft ausschließen. In Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistun-gen (AVV Klima) fordert die Auftraggeberin, dass das durch die Behandlung gewonnene Abfallgut, analog dem Grundgedanken einer Kreislaufwirtschaft, vorrangig stofflich (Recycling) verwertet wird. Darüber hinaus müssen die auf dem Gelände der Auftraggeberin eingesetzten Nutzfahrzeuge der Auftragnehmerin die Abgasnorm Euro VI erfüllen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenDer Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungAls Wertungspreis pro Los wird die Summe der jährlichen Ge-samtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleis-tungen laut Preisblatt gewertet.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung1,00 EUR
Ungefährer Wert der Rahmenvereinbarungen1,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung
Höchstwert der Rahmenvereinbarung1,00 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung1,00 EUR
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung
Höchstwert der Rahmenvereinbarung1,00 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung1,00 EUR
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots1,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots1,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0003
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung
Höchstwert der Rahmenvereinbarung1,00 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung1,00 EUR
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots1,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots1,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0004
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung
Höchstwert der Rahmenvereinbarung1,00 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung1,00 EUR
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0005
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung
Höchstwert der Rahmenvereinbarung1,00 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung1,00 EUR
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots1,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots1,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0006
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung
Höchstwert der Rahmenvereinbarung1,00 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung1,00 EUR
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0007
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung
Höchstwert der Rahmenvereinbarung1,00 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung1,00 EUR
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots1,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots1,00 EUR
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungBundesanstalt für Immobilienaufgaben
Registrierungsnummer0204: 991-80032-33
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
KontaktpersonVerdingungsstelle
E-MailVerdingung@bundesimmobilien.de
Telefon000
Internetadressehttps://www.bundesimmobilien.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungBundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummert:022894990
StadtBonn
Postleitzahl53113
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailvk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon0228 9499-0
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung9078203a-90b4-40a6-8c84-8763a3f9f6f7  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung10/03/2025 00:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung159032-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe50/2025
Datum der Veröffentlichung12/03/2025