Die aktuelle Beschulungssituation in der Corona-Pandemie, die drohenden Schließungen von Klassen oder kompletten Schulen und die daraus resultierende Homeschooling-Situation machen es zwingend erforderlich, die Lehrerinnen und Lehrer sowie die Schülerinnen und Schüler mit mobilen Endgeräten auszustatten, um sie schnellstmöglich in die Lage zu versetzen, Unterricht durchführen bzw. am Unterricht teilnehmen zu können. Dieser Bedarf ist schnellstmöglich abzudecken, auch vor dem Hintergrund, dass aufgrund positiver Coronafälle immer wieder einzelne Schulklassen oder auch ganze Schulen wegen Quarantäne geschlossen werden müssen. Bei den nunmehr erfolgten äußerst kurzfristigen Beschaffungen handelt es sich um absolute Ausnahmefälle, die der nicht vorhersehbaren Andauer der Pandemie geschuldet sind. Insoweit liegt absolute Schuldlosigkeit hinsichtlich der Vorhersehbarkeit vor. Zudem gibt es keinen anderen Weg, das Problem zu lösen, weil auch keinerlei alternative Ersatzlösungen möglich sind.
Aufgrund der dargestellten Situation wurde ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV durchgeführt, gestützt auf Ziffer 2.2.1 des gemeinsamen Runderlasses „Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2“ des Ministeriums der Finanzen und des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie vom 27. März 2020.