159643-2023 - ErgebnisDeutschland-Donauwörth: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
OJ S 55/2023 17/03/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Donau-Ries
Postanschrift: Pflegstr. 2
Ort: Donauwörth
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Postleitzahl: 86609
Land: Deutschland
E-Mail: info@sd-vergabe.de
Telefon: +49 1714706652
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.donau-ries.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Digitalisierung des ÖGD im Landkreis Donau-Ries
Referenznummer der Bekanntmachung: FB15-ÖGD
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Der digitale Reifegrad des öffentlichen Gesundheitsdienstes im Landkreis Donau-Ries soll durch einen Digitalisierungsmanager gesteigert werden.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 261 800,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
79400000 Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Hauptort der Ausführung: in den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Erfahrungen in der Pandemie und der letzten Jahre haben gezeigt, dass es einer nachhaltigen Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) bedarf, damit dieser seine vielfältigen Aufgaben wahrnehmen und ihnen gerecht werden kann.Daher hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 22. April 2022 den Förderleitfaden zur „Förderung von Maßnahmen zur Steigerung und Weiterentwicklung des digitalen Reifegrades des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Deutschland“ veröffentlicht. Die Förderung hat zum Ziel, den ÖGD insgesamt zu stärken und zu modernisieren. Um dieses Ziel zu erreichen, soll die Digitalisierung des ÖGD gefördert werden. Unter dem Leitbild „Digitales Gesundheitsamt 2025“ soll der ÖGD noch stärker als bisher von digitalen Anwendungen profitieren. Fördervoraussetzung ist unter anderem die Steigerung der digitalen Reife in mindestens zwei Dimensionen um zwei Reifegrade. Das Gesundheitsamt des Landkreises Donau-Ries hat in der überwiegenden Zahl der vorgegebenen Dimensionen bislang noch nicht einmal die Stufe 0 erreicht und hat es sich zum Ziel gesetzt, sich im Projektzeitraum bis 30.09.2024 insb. in folgenden Dimensionen um die geforderten zwei Stufen zu steigern: • Digitalisierungsstrategie• Mitarbeitende • Prozessdigitalisierung• IT-SicherheitMit Hilfe einer zu entwickelnden Digitalisierungsstrategie, einem Digitalisierungsmanager (m/w/d) und einer Beratung zu effizienten digitalisierten Prozessen und deren Umsetzung sowie einem Arbeitspaket im IT-Sicherheitsbereich sollen für das Gesundheitsamt grundlegende Maßnahmen zur weiteren Digitalisierung erarbeitet werden. Die federführende Rolle übernimmt hierbei der externe Dienstleister, der nicht nur beratend, sondern in Abstimmung mit der amtsinternen Projektleitung auch verantwortlich umsetzend tätig werden soll. Zudem soll er ergebnisverantwortlich die Steuerung des Gesamtprojektes wahrnehmen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität des Konzepts / Gewichtung: 40
Qualitätskriterium - Name: Referenzen und Erfahrungen des Anbieters / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Qualifikation des eingesetzten Personals / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Präsentation zur Vorstellung des Konzepts / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 011-028914
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
07/03/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: hcs partners GmbH
Ort: München
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Postleitzahl: 81543
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 261 800,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern gem. § 156 GWB
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
13/03/2023