Weitere(r) CPV-Code(s) 34632300 Elektroinstallationen für den Eisenbahnverkehr, 45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE91B Wolfenbüttel
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Weddeler Schleife - zweigleisiger Ausbau: VP 02.01 Oberleitung OLA bis km 11,6
Errichtung Oberleitungsanlagen km3,342 bis 11,606,Versetzung der Streckentrennung(Strecke 1956)
Zusammenhangsarbeiten km8,43 bis 9,77 (Strecke 1900)
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Laufzeit in Tagen: 1
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 21FEI50558
Bezeichnung des Auftrags:
Weddeler Schleife - zweigleisiger Ausbau: VP 02.01 OLA bis km 11,6
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe 28/06/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: SPL Powerlines Germany GmbH
Postanschrift: Breitweidig 7
Ort: Forchheim
NUTS-Code: DE248 Forchheim
Postleitzahl: 91301
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Gesamtwert der Beschaffung: 2 929 416,82 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 23/03/2022
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Weitere(r) CPV-Code(s) 34632300 Elektroinstallationen für den Eisenbahnverkehr, 45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE91B Wolfenbüttel
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Weddeler Schleife - zweigleisiger Ausbau: VP 02.01 Oberleitung OLA bis km 11,6
Errichtung Oberleitungsanlagen km3,342 bis 11,606,Versetzung der Streckentrennung(Strecke 1956)
Zusammenhangsarbeiten km8,43 bis 9,77 (Strecke 1900)
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Laufzeit in Tagen: 1
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 2 929 416,82 EUR
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: SPL Powerlines Germany GmbH
Postanschrift: Breitweidig 7
Ort: Forchheim
NUTS-Code: DE248 Forchheim
Postleitzahl: 91301
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
LÄA Nr. 006 Zusätzliche Leistungen Strecke 1900, 1956
VII.2.2.
Gründe für die Änderung Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Erdung fr. Str. Weddel - Lehre zu Beginn und Rückbau zum Ende. Kontrolle der OLA im Bereich Weddel - Lehre vor Wiedereinschaltung OLA, einschl. Regulierungs- und Erdungsarbeiten. Bedarfsweise Erdung verschiedener Speiseleitungen für Arbeiten anderer Gewerke. Einbindung diverser Bauteile in die Bahnerdung zum Sperrpausenende. Bereitstellung zweites Triebfahrzeug als Arbeitszuglok. Schaffung Baufreiheit für Einbau Weiche 605 im Bereich der neuen Üst Sandbach. Die angeordneten Leistungen sind zwingend für den Projekterfolg erforderlich. Da die Leistung nicht von der Hauptleistung zu trennen ist, kann die Leistung nur durch den Hauptauftragnehmer erbracht werden. Der Bauablauf würde durch einen weiteren AN gestört werden. Zudem käme es zu Abgrenzungsproblemen (Gewährleistung).
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)