Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefpostsendungen.
Die nach der Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen sind in drei Lose aufgeteilt. Jedes Los wird mit jeweils einem Unternehmen besetzt. Die Lose werden aus technischen Gründen in gesonderten Projekträumen des Vergabeportals veröffentlicht.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft ausschließlich das Los 2:
Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefpostsendungen (Tagespost, Einschreiben, förmliche nationale Zustellungen) mit Empfängern national und international mit Ausnahme des PLZ-Bereichs 48XXX, hauptsächlich jedoch in den PLZ-Bereichen der Region Westfalen-Lippe (PLZ-Bereiche 32000 bis 59000).
Die Sendungen sind verschlossen kuvertiert, aber nicht frankiert. Die Kuverts der Sendungen sind durch die Auftraggeberin nicht mit Klischees bedruckt. Eine DV-Freimachung im Adressfeld der Sendungen kann durch Auftraggeberin nicht aufgebracht werden. Es sind auch Briefsendungen mit ausländischer Zustelladresse zu befördern und zuzustellen.
Abholort ist folgende Adresse: Auf der Horst 25, 48147 Münster.
Betroffen sind die folgenden Formate (Angabe jeweils mit dem in Aussicht genommenen Auftragsvolumen / der verbindlichen Höchstabnahmegrenze - jeweils bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung):
Standardbrief bis 20g (296.918/356.301)
Kompaktbrief bis 50g (74.994/89.993)
Großbrief bis 500g (60.261/72.314)
Maxibrief bis 1000g (7.709/9.251) Zusatz: Übergabeeinschreiben (230/276)
Zusatz: Übergabeeinschreiben Rückschein (241/290)
Zusatz: Einwurfeinschreiben (1.050/1.260)
Zusatz: Postzustellungsauftrag (270/324)
Für alle Lose gilt: Es besteht keine Mindestabnahmeverpflichtung der Auftraggeberin.
Durch die Poststelle der Auftraggeberin erfolgt eine Vorsortierung nach Losen und innerhalb der Lose nach Kostenstellen (derzeit: 29 Kostenstellen) unter Angabe der zu verarbeitenden Kostenstellennummer, unter der die Leistungen abzurechnen sind.
Soweit zur Durchführung der auf der Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge im Sinne von § 11 Abs. 1 i. V. m. § 28 Abs. 1 PostG Teilleistungen der Deutschen Post AG benötigt werden, finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Post AG Anwendung.