Zusätzliche Angaben
Das Verfahren wird nach §63 Abs. 1 Nr. 4 VGV aus schwerwiegenden Gründen aufgehoben.
Das Leistungsverzeichnis und andere Festlegungen der Ausschreibung waren Fehlerhaft.
Eine Korrektur war nach dem bisherigen Zeitablauf nicht mehr opportun.
Das Verfahren wird kurzfristig erneut als offenes Verfahren an den Markt gebracht werden.
Gezeichnet
Peter Schlosser
Vergabestelle EKK plus GmbH