Im vorhergehenden Offenen Verfahren, im Amtsblatt der EU unter 2020/S067-158994 bekanntgemacht, wurden keine bezuschlagungsfähigen Angebote abgegeben. Unter Einbindung des geeigneten Bieters aus dem vorhergehenden Offenen Verfahren wurde das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung abgeschlossen.