Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Aufgrund von Hindernissen bei Herstellen der Mastgründungen mussten folgende Maststandorte umgeplant werden: Mast 13-20N, 13-28N, 14-4N wird an neuem Standort neu gegründt als Rammpfahl oder Rammrohr. Mast 13-22N wurden nachgesclagen (Umsetzen Ramme und Bagger), Mast 14-2N wurde ausgegraben und erneut eingerammt (parallel mit Mist 13-22), Mast 14-6N und 21-2N wurde in Köcherfundament umgeplant (Freileitung), Mast 14-10N und 18-28N für statischen Nachweis zusätzlicher Betonkranz, Mast 22-9N Rammrohr musste eingekürzt werden um 1,30m, Mast 11-24N, 21-36N, 21-37N Umplanung auf Fertigteilfundament Der Bauablauf würde durch einen weiteren AN erheblich gestört werden. Zudem käme es zu Abgrenzungsproblemen (Gewährleistungsprobleme).