Zusätzliche Angaben
Die Auswahl der Bewerber, die zur Verhandlung/Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgte in einem mehrstufigen Prozess.
1. Zunächst wurden alle Bewerbungen hinsichtlich form- und fristgerechter Einreichung geprüft.
2. Anschließend erfolgte die Eignungsprüfung der Bewerber hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der vorgelegten Angaben und Unterlagen. Es wurde geprüft, ob die Bewerber die geforderten Mindeststandards (siehe Nr. III.1 "Teilnahmebedingungen" und III.2 "Bedingungen für den Auftrag" der Bekanntmachung) erfüllen.
3. War die Zahl der geeigneten Bewerber größer als 3 hat die Vergabestelle den Bewerberkreis beschränkt (mind. 3, max. 5). Die zur Bewerberauswahl genutzten Kriterien und deren Gewichtung waren unter Nr. II.2.9) der Bekanntmachung angegeben.
4. War nach der Bewerberauswahl anhand der Kriterien die Anzahl der bestplatzierten Bewerber zu hoch, weil z. B. mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erreicht haben, behielt sich der Auftraggeber vor, ein Losverfahren durchzuführen, um die Bewerberzahl abschließend zu reduzieren.