Qualifizierung für das SystemAnforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Das antragstellende Unternehmen muss
(1) in rechtlicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sein und in finanzieller Hinsicht in der Lage sein seine Verbindlichkeiten zu erfüllen;
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
(1a) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§123 und 124 GWB vorliegen,
(1b) Erklärung des Unternehmens, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung erfüllt sind,
(1c) Erklärung des Unternehmens, ob das Unternehmen Mitglied bei der Berufsgenossenschaft ist und die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft/gesetzliche Unfallversicherung Ordnungsgemäß erfüllt ist,
(1d) Angabe über eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens,
(1e) Erklärung des Unternehmens, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Das antragstellende Unternehmen muss
(2) über eine ausreichende Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zu verfügen, Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
(2a) Erklärung des Unternehmens, dass über dessen Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbar gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
(2b) Erklärung des Unternehmens, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
(2c) Angabe der mittleren Gesamtumsätze (netto in EUR), der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
(2d) Angabe der mittleren Umsätze (netto in EUR), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
(3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
3a) Referenzen über die abgeschlossene (= fertiggestellte) Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, einen Fahrzeug-Umsatz von min. 200 Fahrzeuge pro Jahr hatten und deren Fertigstellungszeitpunkt im aktuellen Jahr, vor dem Zeitpunkt der Bekanntmachung oder in den letzten drei vorhergehenden Kalenderjahren liegt. Es ist mindestens eine Referenz einzugeben. Zu den Referenzen sind folgende Angaben erforderlich: Auftraggeber, Anschrift des Auftraggebers, Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, Ort der Ausführung, Vertragsverhältnis, Beschreibung mit Art und Umfang der erbrachten Leistung, Projektzeitraum und Auftragswert (netto in Euro) pro Jahr;
(3b) Angabe der mittleren Anzahl der im Unternehmen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten Arbeitskräfte (inkl. Leitungspersonal);
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Zu (3)
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
(3c) Beschreibungen, Bestätigungen und Angaben zu den jeweiligen Modellen der entsprechenden Fahrzeugklassen und Antriebskonzepte, teilweise unter der Einhaltung von Min.- und Max.-Vorgaben (gem. Onlinefragebogen), z. B. Ausstattung, Ausstoß, Wartung- und Verschleiß-Kosten, Restwerte,
(3d) Zusicherung von min. drei Servicestützpunkte/Niederlassungen im Stadtgebiet München, die die Auslieferung der Neufahrzeuge und Ersatzteile sowie bei Bedarf sämtliche Reparaturarbeiten in eigenen Werkstätten vornehmen können,
(3e) Zusicherung der Fähigkeit die Bestellabwicklung und -abrechnung der Neufahrzeuge und Ersatzteile auf elektronischem Wege (Gutschriftsverfahren) durchzuführen,
(3f) Anerkennung der SWM-eigenen Werkstatt als Regie-Betrieb,
(3g) Bestätigung über die Belieferung von Original-Ersatzteilen (2 x täglich) sowie die Bereitstellung von Mietwagen.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Zu (3)
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
3h) Zusicherung der Möglichkeit der Belieferung von notwendigen Spezialwerkzeugen und Reparaturleitfädensowie die kostenlose Übergabe von Unterlagen zur Ermittlung des Fahrzeugrestwertes (Restwerttabelle) sowie Kalkulationsdaten für Wartung und Verschleißpauschalen;
(3h) Bestätigung über die Diagnosefähigkeit der Fahrzeuge mit den vorhandenen Testsystemen(Universaltester, „Gutmann“),
(3i) Bestätigung je Modell bzgl. Ausstattung mit flexiblen Service (Ölwechsel, Inspektion),
(3j) Erklärungen/Angaben des Unternehmens zu den Themen „Nachhaltigkeit“, „Umweltschutz“,„Recyclingstrategie“, „Compliance“, Entsorgungskonzept u. a. Detaillierungen zu 1-3: siehe Onlinefragebogen.