Beschreibung der Beschaffung
Nach den Änderungen durch das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz vom 20. Dezember 2022 hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gem. § 137k Abs. 2 SGB V eine fachlich unabhängige wissenschaftliche Einrichtung oder einen Sachverständigen oder eine Sachverständige (Auftragnehmer) mit einer mindestens dreimonatigen Erprobung der Konzepte PPR 2.0 und Kinder-PPR 2.0 bis zum 31. Januar 2023 zu beauftragen. Mit der Erprobung soll die Anwendungsreife der PPR 2.0 und der Kinder-PPR 2.0 vor einer flächendeckenden Einführung dieser Personalbemessungsinstrumente in den Krankenhäusern überprüft werden. Die Erprobung verfolgt folgende Ziele:
- Aufzeigen, ob die Konzepte praktikabel sind und Verbesserungsbedarf identifizieren;
- Untersuchen, welchen Schulungs- und Dokumentationsaufwand die PPR 2.0 und die Kinder-PPR 2.0 auslösen
- Feststellung der derzeitigen Erfüllungsgrade der Soll-Personalbesetzung nach PPR 2.0 und Kinder-PPR 2.0.
Um diese Ziele zu erreichen, ist eine Untersuchung in einer repräsentativen Anzahl von Krankenhäusern notwendig. Gem. § 137k Abs. 2 S. 6 SGB V hat der Auftragnehmer dem Bundesministerium für Gesundheit spätestens bis zum 31. August 2023 einen Abschlussbericht über die Ergebnisse der Erprobung vorzulegen.