Im ersten Quartal im Jahr 2021 wurde mit der Fa. Drees & Sommer ein EVB-IT Dienstvertrag über die Implementierung und das Betreiben der Plattform Conclude für das Projekt Campus geschlossen. Die Änderung eines öffentlichen Auftrages ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens ist zulässig, wenn gem. § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB zusätzliche Leistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren und ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre. Demnach wird im Wege eines Nachtrags die zusätzliche Beschaffung einer Interims-Datenaustauschplattform/CDE – PKMS erforderlich.