161019-2021 - AuftragsänderungDeutschland-Leipzig: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
OJ S 63/2021 31/03/2021
Bekanntmachung einer Änderung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EU, Euratom) Nr. 2018/1046

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Polizeiverwaltungsamt, Logistikzentrum
Postanschrift: Lützner Str. 218
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Postleitzahl: 04179
Land: Deutschland
E-Mail: gs.lz.pva@polizei.sachsen.de
Telefon: +49 3414948-0
Fax: +49 3414948-200
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.polizei.sachsen.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Betrieb und Wartung einer verteilten GEO-Datenbank-Lösung für die BOS
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DED Sachsen
Hauptort der Ausführung: Dresden
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Betriebs-, Wartungs-, Planungs und Entwicklungsleistungen GEO Datenbank-Lösung:
1. Datenbeschaffung, Datenaufbereitung, Datenfortführung;
2. Anwenderbetreuung, Betriebsunterstützung;
3. Entwicklung/Ergänzung Spezial- und Standardsoftwarekomponenten (GIS);
4. Wartung Standard- und Spezialsoftware;
5. Durchführung von Veranstaltungen im Auftrag des Auftraggebers.
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 84
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: A1695-00
Bezeichnung des Auftrags:
Betrieb und Wartung einer verteilten GEO-Dantenbank-Lösung für die BOS
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe
05/10/2015
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: IPM Ingenieurbüro Peter Müller GmbH
Ort: Annaberg-Buchholz
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert der Beschaffung: 1,00 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Postafch 101364
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
Telefon: +49 3419770
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Einlegung von Rechtbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer eine Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist hierbei nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne Veröffentlichung einer vorherigen Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistates Sachsen
Postanschrift: Braustr. 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
Fax: +49 3419771049
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
26/03/2021

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil
38221000 Geografische Informationssysteme (GIS oder gleichwertiges System)
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DED Sachsen
Hauptort der Ausführung: Dresden
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Betriebs-, Wartungs-, Planungs und Entwicklungsleistungen GEO Datenbank-Lösung:
1. Datenbeschaffung, Datenaufbereitung, Datenfortführung;
2. Anwenderbetreuung, Betriebsunterstützung;
3. Entwicklung/Ergänzung Spezial- und Standardsoftwarekomponenten (GIS);
4. Wartung Standard- und Spezialsoftware;
5. Durchführung von Veranstaltungen im Auftrag des Auftraggebers.
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 84
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1,00 EUR
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: IPM Ingenieurbüro Peter Müller GmbH
Ort: Annaberg-Buchholz
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
1. Anpassung bestehender Individualtools (unter Verwendung von vorhandenen Standardtools) für die Sicherstellung der Geodatenbereitstellung für das Projekt Leitstellen 2025 sowie für die Bestandssysteme;
2. Erstellung beuer Individualtools für die Sicherstellung der Geodatenbereitstellung für das Projekt Leitstellen 2025.
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Vorliegend besteht der technische Grund im engen technischen Zusammenspiel der Individualsoftwaretools und der Interaktion mehrerer Individualsoftwaretools. Das enge technische Zusammenspiel der einzelnen Softwaretools führt in der Praxis absehbar dazu, dass bei Funktionsstörungen nur schwer vornherein bestimmbar sein wird, welches Softwaretool für eine Funktionsstörung verantwortlich ist. Sind 2 unterschiedliche Auftragnehmer für die eingesetzten Softwaretools verantwortlich, deren Zusammenspiel gestört ist, wird man in betriebskritischen Fällen regelmäßig beide Auftragnehmer mit der Analyse und Fehlerbehebung beauftragen. Sofern ein gewährleistungsfall vorliegt, liegt es nahe, dass es zu Schwierigkeiten in rechtlicher Hinsicht bei der Vertragsdurchsetzung und Mängelhaftung kommt, was als erhebliche Schwierigkeit anerkannt.
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR