Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt derEuropäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle):
Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmtenWirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
Nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Bei der vorliegenden Fördermaßnahme ist die zu optimierende Verkehrstechnik im Bestand vorhanden(„Priorisierung des ÖPNV an bestehenden Anlagen“). Die LSA‐Software soll in den bereits bestehendenSoftwaremodulen zur ÖPNV‐Beschleunigung (Anteil ca. 25 %) optimiert, bzw. auf den aktuellen Stand gebrachtwerden. Alle anderen Bestandteile der Verkehrstechnik (Anteil ca. 75 %) bleiben im Wesentlichen unverändert.Es ist also unumgänglich, für diese LSA‐Softwareerweiterung das entsprechende Planungsbüro zu beauftragen,welches die LSA‐Software erstellte. Insofern ist der §13 Abs. 2 Nr. 5 SektVO hier anwendbar.