161391-2022 - ErgebnisDeutschland-Ottendorf-Okrilla: Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung
OJ S 61/2022 28/03/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Ottendorf-Okrilla
Postanschrift: Radeburger Straße 34
Ort: Ottendorf-Okrilla
NUTS-Code: DED Sachsen
Postleitzahl: 01458
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Gemeinde Ottendorf-Okrilla
E-Mail: buergermeister@ottendorf-okrilla.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ottendorf-okrilla.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Abwasserbeseitigung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Interkommunale Kooperation auf dem Gebiet der Abwasserbeseitigung
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
90400000 Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Gemeinde Ottendorf-Okrilla begründet gemeinsam mit der Stadtentwässerung Dresden GmbH (SEDD) eine interkommunale Kooperation nach § 108 Abs. 6 GWB. Gegenstand der Zusammenarbeit ist die Wahrnehmung der Aufgabe der technischen und kaufmännischen Betriebsführung der Abwasseranlagen der Gemeinde Ottendorf-Okrilla durch die SEDD und die Pflege und Unterhaltung der Grünflächen/Außenanlagen von Regenbecken
(Rückhalte-, Überlauf- und Versickerungsbecken) und weiteren Grundstücken auf dem Gebiet der LH Dresden, die dem Aufgabenbereich der SEDD unterfallen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1 297 680,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
90480000 Verwaltung von Kanalisationsnetzen und Abwasseranlagen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DED Sachsen
Hauptort der Ausführung: Gebiet der Gemeinde Ottendorf-Okrilla und Teile des Gebietes der LH Dresden
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Gemeinde Ottendorf-Okrilla begründet gemeinsam mit der SEDD eine interkommunale Kooperation nach § 108 Abs. 6 GWB. Gegenstand der Zusammenarbeit ist die Wahrnehmung der Aufgabe der technischen und kaufmännischen Betriebsführung der Abwasseranlagen der Gemeinde Ottendorf-Okrilla durch die SEDD und die Pflege und Unterhaltung der Grünflächen/Außenanlagen von Regenbecken (Rückhalte-, Überlauf- und Versickerungsbecken) und weiteren Grundstücken auf dem Gebiet der LH Dresden, die dem Aufgabenbereich der SEDD unterfallen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Sicherstellung der gesetzeskonformen und ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung / Gewichtung: 50
Kostenkriterium - Name: Die Kooperationspartner können nur die Erstattung der bei wirtschaftlicher Betriebsführung angemessenen Kosten auf der Grundlage der VO PR 30/53 ohne Gewinn- und Wagniszuschläge geltend machen. / Gewichtung: 50
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Es handelt sich um eine interkommunale Zusammenarbeit nach § 108 Abs. 6 GWB. Beide Kooperationspartner sind öffentliche Auftraggeber nach § 99 Nr. 1 GWB bzw. § 99 Nr. 2 GWB. Die Gemeinde Ottendorf-Okrilla nimmt die Aufgabe der Abwasserbeseitigung für ihr Gemeindegebiet, soweit keine Übertragung auf den AV Rödertal erfolgte, und die SEDD für das Gebiet der LH Dresden wahr. Die Kooperationspartner begründen eine echte Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Abwasserbeseitigung mit dem gemeinsamen Ziel eine ordnungsgemäße und gesetzeskonforme Abwasserbeseitigung sicherzustellen und erbringen zu diesem Zweck beide jeweils substanzielle Leistungsbeiträge. Die SEDD wird auf dem Gebiet
der Betriebsführung und die Gemeinde Ottendorf-Okrilla auf dem Gebiet der Pflege und Unterhaltung der Grünflächen/Außenanlagen von Regenbecken
(Rückhalte-, Überlauf- und Versickerungsbecken) und weiteren Grundstücken auf dem Gebiet der LH Dresden, die dem Aufgabenbereich der SEDD unterfallen, im Rahmen der Kooperation tätig. Kein Beitrag beschränkt sich auf die reine Kostenerstattung. Es werden Leistungen der Betriebsführung und der Abwasserbeseitigung (Pflege und Instandhaltung von Abwasseranlagen) erbracht. Die Kooperation beruht auf einer gemeinsamen Initiative beider Partner und begründet kein Über- und Unterordnungsverhältnis. Die Zusammenarbeit wird ausschließlich durch Überlegungen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Interesse bestimmt, insbesondere erfolgt keine Bevorzugung privater Unternehmen. Etwaige Unteraufträge werden unter Beachtung der vergaberechtlichen Bestimmungen vergeben. Eine Bevorzugung privater Unternehmen wird so unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH ausgeschlossen (vgl. EuGH, 28. Mai 2020, Rs.: C-796/18). Im Rahmen der Kostenerstattung werden nur die angemessenen und wirtschaftlichen Kosten nach der VO PR 30/53 berücksichtigt. Gewinn- oder Wagniszuschläge werden nicht eingestellt. Keiner der Kooperationspartner erbringt auf dem Markt der Abwasserbeseitigung mehr als 20 % seiner Tätigkeit im Hinblick auf den durchschnittlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre nach § 108 Abs. 7 GWB.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Interkommunale Kooperation auf dem Gebiet der Abwasserbeseitigung
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
18/03/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Stadtentwässerung Dresden GmbH
Postanschrift: Scharfenberger Straße 152
Ort: Dresden
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 01139
Land: Deutschland
E-Mail: service@stadtentwaesserung-dresden.de
Internet-Adresse: www.stadtentwaesserung-dresden.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 297 680,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Es können Unteraufträge vergeben werdenKurze Beschreibung des Anteils des an Unterauftragnehmer vergebenen Auftrags:
Die Kooperationspartner sind berechtigt, falls dies technisch und wirtschaftlich sinnvoll oder erforderlich ist, Teile der von ihnen zu erbringenden Leistungen an Nachunternehmen zu vergeben. Da beide Kooperationspartner öffentliche Auftraggeber sind, erfolgt die Vergabe von Unteraufträgen unter Beachtung der einschlägigen vergaberechtlichen Bestimmungen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de
Telefon: +49 3419771040
Fax: +49 3419771049
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Unwirksamkeit des Auftrages kann nur festgestellt werden, wenn die Unwirksamkeit im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss, geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe - wie vorliegend - im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de
Telefon: +49 3419771040
Fax: +49 3419771049
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
23/03/2022