Es handelt sich um eine interkommunale Zusammenarbeit nach § 108 Abs. 6 GWB. Beide Kooperationspartner sind öffentliche Auftraggeber nach § 99 Nr. 1 GWB bzw. § 99 Nr. 2 GWB. Die Gemeinde Ottendorf-Okrilla nimmt die Aufgabe der Abwasserbeseitigung für ihr Gemeindegebiet, soweit keine Übertragung auf den AV Rödertal erfolgte, und die SEDD für das Gebiet der LH Dresden wahr. Die Kooperationspartner begründen eine echte Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Abwasserbeseitigung mit dem gemeinsamen Ziel eine ordnungsgemäße und gesetzeskonforme Abwasserbeseitigung sicherzustellen und erbringen zu diesem Zweck beide jeweils substanzielle Leistungsbeiträge. Die SEDD wird auf dem Gebiet
der Betriebsführung und die Gemeinde Ottendorf-Okrilla auf dem Gebiet der Pflege und Unterhaltung der Grünflächen/Außenanlagen von Regenbecken
(Rückhalte-, Überlauf- und Versickerungsbecken) und weiteren Grundstücken auf dem Gebiet der LH Dresden, die dem Aufgabenbereich der SEDD unterfallen, im Rahmen der Kooperation tätig. Kein Beitrag beschränkt sich auf die reine Kostenerstattung. Es werden Leistungen der Betriebsführung und der Abwasserbeseitigung (Pflege und Instandhaltung von Abwasseranlagen) erbracht. Die Kooperation beruht auf einer gemeinsamen Initiative beider Partner und begründet kein Über- und Unterordnungsverhältnis. Die Zusammenarbeit wird ausschließlich durch Überlegungen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Interesse bestimmt, insbesondere erfolgt keine Bevorzugung privater Unternehmen. Etwaige Unteraufträge werden unter Beachtung der vergaberechtlichen Bestimmungen vergeben. Eine Bevorzugung privater Unternehmen wird so unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH ausgeschlossen (vgl. EuGH, 28. Mai 2020, Rs.: C-796/18). Im Rahmen der Kostenerstattung werden nur die angemessenen und wirtschaftlichen Kosten nach der VO PR 30/53 berücksichtigt. Gewinn- oder Wagniszuschläge werden nicht eingestellt. Keiner der Kooperationspartner erbringt auf dem Markt der Abwasserbeseitigung mehr als 20 % seiner Tätigkeit im Hinblick auf den durchschnittlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre nach § 108 Abs. 7 GWB.