161905-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Fahrräder – Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Zusammenhang mit der Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst
OJ S 50/2025 12/03/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Lieferleistungen - Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBurgenlandkreis
E-Mailvergabestelle@blk.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelRahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Zusammenhang mit der Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst
BeschreibungDas Landratsamt des Burgenlandkreises möchte für Tarifbeschäftigte und Beamten ein Fahrradleasing-Angebot über die freiwillige Entgeltumwandlung einführen. Rechtsgrundlage für die Entgeltumwandlung ist der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 25.10.2020. Der TV-Fahrradleasing ist für die Angebotserstellung durch den Auftragnehmer zu berücksichtigen. Ziel dieser Rahmenvereinbarung ist ein einheitliches Angebot an alle Tarifbeschäftigten sowie Beschäftigte im Beamtenverhältnis des Landratsamt Burgenlandkreis zu unterbreiten. Gleiche Regelungen gelten für Beamte gemäß dem Landesbesoldungsgesetz LSA. Es werden während der Vertragslaufszeit der Rahmenvereinbarung schätzungsweise 200 Einzel-Leasingverträge abgeschlossen, höchstens jedoch 400 Einzel-Leasingverträge.
Kennung des Verfahrenscce77ccf-59ac-4581-bc72-a59062d8b2ae
Interne KennungE-10/05/2025 (L)
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Zusätzliche Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34430000 Fahrräder
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34432000 Teile und Zubehör für Fahrräder
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Burgenlandkreis (DEE08)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungBildung krimineller Vereinigung - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenBildung terroristischer Vereinigungen - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB.
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungGeldwäsche oder Terrorismusfinanzierung - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB.
BetrugsbekämpfungBetrug oder Subventionsbetrug - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB.
KorruptionBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsMenschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB.
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeVerstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB.
Entrichtung von SteuernVerstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenVerstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB.
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenVerstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenVerstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB.
ZahlungsunfähigkeitZahlungsunfähigkeit - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterInsolvenz - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Einstellung der gewerblichen TätigkeitEinstellung der beruflichen Tätigkeit - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitSchwere Verfehlung - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsWettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenInteressenkonflikt - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensWettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenMangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB.
Rein innerstaatliche AusschlussgründeEs gelten die nationalen Ausschlussgründe nach TVergG LSA und VgV.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelRahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Zusammenhang mit der Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst
BeschreibungDas Landratsamt des Burgenlandkreises möchte für Tarifbeschäftigte und Beamten ein Fahrradleasing-Angebot über die freiwillige Entgeltumwandlung einführen. Rechtsgrundlage für die Entgeltumwandlung ist der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 25.10.2020. Der TV-Fahrradleasing ist für die Angebotserstellung durch den Auftragnehmer zu berücksichtigen. Ziel dieser Rahmenvereinbarung ist ein einheitliches Angebot an alle Tarifbeschäftigten sowie Beschäftigte im Beamtenverhältnis des Landratsamt Burgenlandkreis zu unterbreiten. Gleiche Regelungen gelten für Beamte gemäß dem Landesbesoldungsgesetz LSA. Es werden während der Vertragslaufszeit der Rahmenvereinbarung schätzungsweise 200 Einzel-Leasingverträge abgeschlossen, höchstens jedoch 400 Einzel-Leasingverträge.
Interne KennungE-10/05/2025 (L)
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Zusätzliche Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34430000 Fahrräder
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34432000 Teile und Zubehör für Fahrräder
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Burgenlandkreis (DEE08)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit4 Jahre
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungMit dem Angebot abzugegeben:
Beschreibung des Eignungskriteriums1. Anlage 5 Preisblatt – wird nicht nachgefordert - Das Fehlen dieser Unterlage führt zum Ausschluss des Angebotes.(ausfüllbar in Datei 03_Angebotsunterlagen enthalten) 2. Angebotsschreiben (Formblatt 633) - (in Datei 03_Angebotsunterlagen enthalten) 3. Anlage 3 Leistungsverzeichnis - Mindestbedingungen. Bei Nichtvorliegen der Mindestbedingungen wird das Angebot ausgeschlossen. - (ausfüllbar in Datei 03_Angebotsunterlagen enthalten) 4. Beiliegendes Formblatt 124_LD – Eigenerklärung zur Eignung (Präqualifizierte Bieter legen bitte das Zertifikat bei), alternativ Einheitliche Europäische Eigenerklärung 5. einzureichende Konzepte/ Angaben gemäß Anlage 1 zur LB (in Datei 03_Angebotsunterlagen als Kontrollliste für den Bieter enthalten) 6. Anlage 4 ausgefüllte Bewertungsmatrix bzw. Angaben zum jeweiligen Kriterium (ausfüllbar in Datei 03_Angebotsunterlagen enthalten) - Das Angebot muss zu allen Punkten der Bewertungsmatrix Angaben enthalten. 7. Konzepte, welche auf die einzelnen Punkte bezüglich der Zuschlagskriterien eingeht. (siehe ausführlich hierzu auch: Anlage 1 – einzureichende Konzepte, Anlage 2 – allgemeine Wertungsbedingungen sowie Anlage 4 – Bewertungsmatrix) - Zur einfacheren Bewertung der Zuschlagskriterien entsprechend Anlage 4- Bewertungsmatrix bitten wir um Einhaltung der vorgegebenen Strukturen. Idealweise nutzen Sie dafür die von uns zur Verfügung gestellten Vordrucke. Bei Bedarf können Sie die Seiten vervielfältigen bzw. notwendige Anlagen beifügen. Werden die Konzepte nicht mit dem Angebot eingereicht, führt dies zum Ausschluss des Angebotes, da dann kein wertungsfähiges Angebot vorliegt. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3, Satz 1 VgV). 8. Bereitstellung eines Testzuganges (siehe Leistungsbeschreibung 3.2) 9. Beiliegende Eigenerklärung, Mindeststundenentgelte und Entgeltgleichheit (§ 11 TVergG LSA) - (in Datei 04_Anlagen nach TVergG LSA enthalten) 10. Beiliegende Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 14 Abs. 2 und Abs. 4 TVergG LSA) - (in Datei 04_Anlagen nach TVergG LSA enthalten) 11. Beiliegende Eigenerklärung Artikel 5k EU-Sanktionspaket (in Datei 03_Angebotsunterlagen enthalten) Allgemeine Hinweise: 1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden. 2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen. 3. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 632 EU). 4. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. 5. Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern. 6. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich. 7. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen. 8. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern. (--> siehe auch ausführlich abschließende Liste in den Vergabeunterlagen)

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungMit dem Angebot abzugegen:
Beschreibung des Eignungskriteriums1. Beiliegendes Formblatt 124_LD – Eigenerklärung zur Eignung (Präqualifizierte Bieter legen bitte das Zertifikat bei), alternativ Einheitliche Europäische Eigenerklärung 2. Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung oder Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer oder Bestätigung über die Eintragung in einem Berufsregister Allgemeine Hinweise: 1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden. 2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen. 3. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 632 EU). 4. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. 5. Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern. 6. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich. 7. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen. 8. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern. (--> siehe auch ausführlich abschließende Liste in den Vergabeunterlagen)

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungMit dem Angebot abzugegeben:
Beschreibung des Eignungskriteriums1. Anlage 3 Leistungsverzeichnis - Mindestbedingungen. Bei Nichtvorliegen der Mindestbedingungen wird das Angebot ausgeschlossen. - (ausfüllbar in Datei 03_Angebotsunterlagen enthalten) 2. Beiliegendes Formblatt 124_LD – Eigenerklärung zur Eignung (Präqualifizierte Bieter legen bitte das Zertifikat bei), alternativ Einheitliche Europäische Eigenerklärung 3. einzureichende Konzepte/ Angaben gemäß Anlage 1 zur LB (in Datei 03_Angebotsunterlagen als Kontrollliste für den Bieter enthalten) 4. Anlage 4 ausgefüllte Bewertungsmatrix bzw. Angaben zum jeweiligen Kriterium (ausfüllbar in Datei 03_Angebotsunterlagen enthalten) - Das Angebot muss zu allen Punkten der Bewertungsmatrix Angaben enthalten. 5. Konzepte, welche auf die einzelnen Punkte bezüglich der Zuschlagskriterien eingeht. (siehe ausführlich hierzu auch: Anlage 1 – einzureichende Konzepte, Anlage 2 – allgemeine Wertungsbedingungen sowie Anlage 4 – Bewertungsmatrix) - Zur einfacheren Bewertung der Zuschlagskriterien entsprechend Anlage 4- Bewertungsmatrix bitten wir um Einhaltung der vorgegebenen Strukturen. Idealweise nutzen Sie dafür die von uns zur Verfügung gestellten Vordrucke. Bei Bedarf können Sie die Seiten vervielfältigen bzw. notwendige Anlagen beifügen. Werden die Konzepte nicht mit dem Angebot eingereicht, führt dies zum Ausschluss des Angebotes, da dann kein wertungsfähiges Angebot vorliegt. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3, Satz 1 VgV). 6. Bereitstellung eines Testzuganges (siehe Leistungsbeschreibung 3.2) Allgemeine Hinweise: 1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden. 2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen. 3. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 632 EU). 4. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. 5. Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern. 6. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich. 7. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen. 8. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern. (--> siehe auch ausführlich abschließende Liste in den Vergabeunterlagen)

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungMit dem Angebot abzugegeben:
Beschreibung des Eignungskriteriums1. Beiliegendes Formblatt 124_LD – Eigenerklärung zur Eignung (Präqualifizierte Bieter legen bitte das Zertifikat bei), alternativ Einheitliche Europäische Eigenerklärung 2. Formblatt 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot einer Bietergemeinschaft) --> sofern erforderlich 3. Formblatt 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (wenn sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird; bei Abgabe mehrere Hauptangebote für jedes Hauptangebot, in dem sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient) --> sofern erforderlich 4. gültiger Nachweis über Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit Angaben über Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden und mit Ablaufdatum bzw. Nachweis, dass zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung eine solche Versicherung besteht. 5. rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) Allgemeine Hinweise: 1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden. 2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen. 3. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 632 EU). 4. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. 5. Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern. 6. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich. 7. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen. 8. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern. (--> siehe auch ausführlich abschließende Liste in den Vergabeunterlagen)

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungDie Vergabestelle behält sich weiterhin vor, folgende Nachweise und Erklärungen auf gesondertes Verlangen abzufordern:
Beschreibung des Eignungskriteriums1. Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen - sofern zutreffend 2. Referenznachweise: Für die Beurteilung der Eignung sind (ggf. abweichend von den Vorgaben im Formblatt 124) mindestens drei Referenznachweise (in Form einer Liste ausreichend) über vergleichbare Leistungen mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen: * Angabe des Empfängers der Leistung mit Ansprechpartner und Kontaktdaten * Art der ausgeführten Leistung * Angabe des Auftragswertes * Liefer- bzw. Erbringungszeitraum maßgebender Zeitraum: Referenzen in den letzten drei Jahren 3. Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahre jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte 4. Benennung der für die Leitung vorgesehene/n Person/en 5. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist (maximal 6 Monate alt) 6. Unbedenklichkeitsbescheinigung mindestens einer Krankenkasse (maximal 6 Monate alt) 7. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt (maximal 6 Monate alt) 8. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen (maximal 6 Monate alt) 9. Produktdatenblätter benannter Fabrikate 10. Kalkulation (Einzelpreisaufgliederung), sofern Aufklärungsbedarf besteht. Allgemeine Hinweise: 1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden. 2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen. 3. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 632 EU). 4. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. 5. Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern. 6. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich. 7. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen. 8. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern. (--> siehe auch ausführlich abschließende Liste in den Vergabeunterlagen)
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BeschreibungZur Qualitätsbewertung sind Konzepte und Angaben einzureichen, welche die in der Bewertungsmatrix (Anlage 4 der Vergabeunterlagen) genannten Punkte aufgreifen und erläutern. Die mit Angebotsabgabe eingereichten Konzepte sind bei Auftragsübernahme vertraglich einzuhalten. Die maximal zu erreichende Punktzahl ergibt sich aus der Summe der aufgelisteten Qualitätskriterien. Vorliegend sind dies maximal 60 Punkte. Die Bewertung der Konzepte erfolgt anhand des in der Bewertungsmatrix (Anlage 4 der Vergabeunterlagen) genannten Schemas. Die Wertung erfolgt durch ein Wertungsgremium bestehen aus 4 Personen. Es wird der Durchschnittswert je Kriterium entsprechend der Anzahl der Bewerter gebildet.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl60
Kriterium
ArtPreis
BeschreibungDie maximal zu erreichende Punktzahl beträgt 40,00 Punkte. Die Punktverteilung je Angebot wird wie folgt ermittelt: Das Angebot mit dem niedrigsten, geprüften, fiktiven Gesamtangebotspreis erhält die maximale Punktzahl von 40,00 Punkten. Alle höheren, geprüften fiktiven Gesamtangebotspreise werden mit dem niedrigsten, geprüften fiktiven Gesamtangebotspreis ins Verhältnis gesetzt, in dem der niedrigste, geprüfte fiktive Gesamtangebotspreis durch den geprüften Gesamtangebotspreis des jeweiligen Angebots dividiert und mit der maximalen Punktzahl von 40,00 Punkten multipliziert wird. Die Punktzahl des jeweiligen Angebotes errechnet sich somit nach der Formel: Formel = (niedrigster fiktiver Gesamtangebotspreis/eigener fiktiver Gesamtangebotspreis) mal 40 Punkte Angebotene Skonti werden bei der Auswertung im Rahmen der Preisangabe nicht berücksichtigt.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl40
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen28/02/2025
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=748328
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=748328
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote14/03/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss88 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen* Anlage 5 Preisblatt – wird nicht nachgefordert - Das Fehlen dieser Unterlage führt zum Ausschluss des Angebotes. * Anlage 3 Leistungsverzeichnis - Mindestbedingungen - Bei Nichtvorliegen der Mindestbedingungen wird das Angebot ausgeschlossen. * Anlage 4 ausgefüllte Bewertungsmatrix bzw. Angaben zum jeweiligen Kriterium - Das Angebot muss zu allen Punkten der Bewertungsmatrix Angaben enthalten. * Konzepte, welche auf die einzelnen Punkte bezüglich der Zuschlagskriterien eingeht. (siehe ausführlich hierzu auch: Anlage 1 – einzureichende Konzepte, Anlage 2 – allgemeine Wertungsbedingungen sowie Anlage 4 – Bewertungsmatrix) - Zur einfacheren Bewertung der Zuschlagskriterien entsprechend Anlage 4- Bewertungsmatrix bitten wir um Einhaltung der vorgegebenen Strukturen. Idealweise nutzen Sie dafür die von uns zur Verfügung gestellten Vordrucke. Bei Bedarf können Sie die Seiten vervielfältigen bzw. notwendige Anlagen beifügen. - Werden die Konzepte nicht mit dem Angebot eingereicht, führt dies zum Ausschluss des Angebotes, da dann kein wertungsfähiges Angebot vorliegt. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3, Satz 1 VgV).
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Fristen zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungBurgenlandkreis
RegistrierungsnummerLeitweg-ID: 15084-0000-36
PostanschriftSchönburger Straße 41
StadtNaumburg (Saale)
Postleitzahl06618
Land, Gliederung (NUTS)Burgenlandkreis (DEE08)
LandDeutschland
KontaktpersonRechts- und Ordnungsamt, Zentrale Vergabestelle
E-Mailvergabestelle@blk.de
Telefon000
Fax+49 3445731755
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Registrierungsnummert:0345 514-0
PostanschriftErnst-Kamieth-Straße 2
StadtHalle (Saale)
Postleitzahl06112
Land, Gliederung (NUTS)Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de
Telefon+49 345 514-0
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachungd7fe5ba8-b7c4-4f0b-b556-ded1f4a3d3c8-04
Hauptgrund für die ÄnderungAktualisierte Informationen
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung0729953f-105b-4e44-b710-c91fc05320e6  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung11/03/2025 00:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung161905-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe50/2025
Datum der Veröffentlichung12/03/2025