16212-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Feuerwehrfahrzeuge – Beschaffung eines Wechselladerfahrzeugs für die Freiwillige Feuerwehr Bruchsal: Los 1: Fahrgestell, Abrollkipper-System, Feuerwehrtechnischer Aufbau/Ausbau sowie Los 2: Beladung
OJ S 7/2024 10/01/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bruchsal
E-Mail: vergabestelle@bruchsal.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Beschaffung eines Wechselladerfahrzeugs für die Freiwillige Feuerwehr Bruchsal: Los 1: Fahrgestell, Abrollkipper-System, Feuerwehrtechnischer Aufbau/Ausbau sowie Los 2: Beladung
Beschreibung: Die Stadt Bruchsal als Träger der freiwilligen Feuerwehr Bruchsal beschafft gemäß Fahrzeugbeschaffungsplan zur Ergänzung des vorhandenen Wechsellader- Systems für die Abteilung Bruchsal ein Wechselladerfahrzeug entsprechend der Bezeichnung – Fahrzeug DIN 14505 – WLF – 26/6900 – 1570 – auf Straßenfahrgestell mit Motor nach EURO 6. Das Wechselladerfahrzeug (Los 1) besteht aus: 1.) Position 1 Fahrgestell 2.) Position 2 Abrollkipper- System 3.) Position 3 Feuerwehrtechnischer Aufbau/ Ausbau 4.) Position 4 Unkostenübernahme/ Einweisung Das Fahrgestell mit Fahrerhaus zur Aufnahme einer Besatzung, bestehend aus einem Trupp (1/2) und einem fest auf dem Fahrgestell montierten Abrollkipper- System, das zum Transport, Kippen und Absetzen von austauschbaren Abrollbehältern verschiedener Längen bis zu einer maximalen Gesamtaußenlänge von 6.900 mm des Systems 1570 nach DIN 30722-1 mit Hakenaufnahme dient. Das Fahrgestell ist als 3- Achs Straßenfahrgestell mit lenkbarer Nachlaufachse zu liefern. Für gelegentliche Fahrten auf unbefestigten Wegen ist ein zuschaltbarer hydraulischer Zusatzantrieb auf der Vorderachse als Anfahrhilfe vorzusehen. Anforderungen zum Fahrgestell: Das Fahrgestell muss für die Massenklasse Super (S) nach DIN EN 1846-1 mit einer Gesamtmasse (GM) von 26.000 Kg geeignet sein. Anforderungen zum Abrollkipper- System / Aufbau. Die maximale Bauhöhe von 4.000 mm ist einzuhalten. Die Gesamtmasse darf durch die Obergrenze der dem Fahrzeug zugeordneten Massenklasse nach DIN SPEC 14502-1 nicht überschreiten. Die maximale Hinterachslast von 20.000 Kg darf ebenfalls nicht überschritten werden. Beladung (Los 2): Grundlage der Beladung ist die Beladeliste für Wechselladerfahrzeuge nach DIN 14505:2012-01 Tabelle 5. Weitere örtliche Zusatzbeladung soll im Rahmen der vorhandenen Raum- und Massenreserven vorgesehen werden. Der Auftrag zur Lieferung des Fahrgestells mit Abrollkipper- Einrichtung, feuer-wehrtechnischem Aufbau mit technischen Einrichtungen wird zwecks Kompatibilität gemäß Leistungsverzeichnis in Los 1 zusammen und die Beladung in Los 2 separat vergeben.
Kennung des Verfahrens: 8a3da964-c07f-455e-b8af-20359a5c716e
Interne Kennung: Interne Kennung bzw. eVergabe-Geschäftszeichen des Verfahrens
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34144210 Feuerwehrfahrzeuge
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bruchsal
Postleitzahl: 76646
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Auftraggeber: Stadt Bruchsal, Ordnungsamt Abt. III Bevölkerungsschutz, Feuerwehr Bruchsal: Am Alten Güterbahnhof 26, 76646 Bruchsal Die Abnahme des Wechseladerfahrzeuges (Los 1) erfolgt durch die Feuerwehr Bruchsal im Herstellerwerk. Nach erfolgter Abnahme überführt der Auftraggeber das Fahrzeug nach Bruchsal. Die feuerwehrtechnische Beladung (Los 2) ist nach Auftragsvergabe mängelfrei an den Auftraggeber zu übergeben.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Fragen zu den Vergabeunterlagen übermitteln Sie uns bitte fristgerecht ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform subreport. Da auch eventuell mit den Bieterinformationen einhergehende, wichtige Änderungen an den Vergabeunterlagen auf diesem Wege kommuniziert werden, wird dringend empfohlen, dass sich die Unternehmen regelmäßig informieren, um die Bieterinformationen zu erhalten. Eine Registrierung wird daher dringend empfohlen. Es werden weder telefonische noch mündliche Auskünfte erteilt. Alle vom Auftraggeber gegebenen Auskünfte sind bei der Ausarbeitung der Angebote zu berücksichtigen. Bieter können sich nicht darauf berufen, Informationen nicht zur Kenntnis genommen zu haben. Auch die Kommunikation nach Angebotsabgabe erfolgt über die Vergabeplattform subreport. Angebote können ausschließlich über die Vergabeplattform subreport eingereicht werden, nur hierdurch wird die geforderte Verschlüsselung gewährleistet. Auf anderen Übertragungswegen - insbesondere per E-Mail, Post oder über den Bereich "Kommunikation" des Vergabeportals - eingehende Angebote bzw. Angebotsbestandteile werden nicht berücksichtigt. Wir bitten Sie, dem Angebot alle geforderten Unterlagen beizufügen.
Rechtsgrundlage: 
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung: 
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen: 
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat: Gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Die Vergabestelle prüft die Eigung des Bieters (wenn nicht präqualifizierte Unternehmen) aufgrund einer Eigenerklärung (bspw. KOMM EU (L) EigE o.ä.), diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt und vom Bieter auszufüllen und mit den Vergabeunterlagen einzureichen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat: Gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2 bzw. Nr. 3 GWB: § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte). Die Vergabestelle prüft die Eigung des Bieters (wenn nicht präqualifizierte Unternehmen) aufgrund einer Eigenerklärung (bspw. KOMM EU (L) EigE o.ä.), diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt und vom Bieter auszufüllen und mit den Vergabeunterlagen einzureichen.
Betrugsbekämpfung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat: Gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 4 GwB: § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Die Vergabestelle prüft die Eigung des Bieters (wenn nicht präqualifizierte Unternehmen) aufgrund einer Eigenerklärung ( bspw. KOMM EU (L) EigE o.ä.), diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt und vom Bieter auszufüllen und mit den Vergabeunterlagen einzureichen.
Korruption: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat: Gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), Gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB: § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), Gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 8: §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB: Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr. Die Vergabestelle prüft die Eigung des Bieters (wenn nicht präqualifizierte Unternehmen) aufgrund einer Eigenerklärung (bspw. KOMM EU (L) EigE o.ä.), diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt und vom Bieter auszufüllen und mit den Vergabeunterlagen einzureichen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat: Gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Die Vergabestelle prüft die Eigung des Bieters (wenn nicht präqualifizierte Unternehmen) aufgrund einer Eigenerklärung (bspw. KOMM EU (L) EigE o.ä.), diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt und vom Bieter auszufüllen und mit den Vergabeunterlagen einzureichen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Die Vergabestelle prüft die Eigung des Bieters (wenn nicht präqualifizierte Unternehmen) aufgrund einer Eigenerklärung (bspw. KOMM EU (L) EigE o.ä.), diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt und vom Bieter auszufüllen und mit den Vergabeunterlagen einzureichen.
Zahlungsunfähigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Die Vergabestelle prüft die Eigung des Bieters (wenn nicht präqualifizierte Unternehmen) aufgrund einer Eigenerklärung (bspw. KOMM EU (L) EigE o.ä), diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt und vom Bieter auszufüllen und mit den Vergabeunterlagen einzureichen.
Konkurs: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Die Vergabestelle prüft die Eigung des Bieters (wenn nicht präqualifizierte Unternehmen) aufgrund einer Eigenerklärung (bspw. KOMM EU (L) EigE o.ä.), diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt und vom Bieter auszufüllen und mit den Vergabeunterlagen einzureichen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Die Vergabestelle prüft die Eigung des Bieters (wenn nicht präqualifizierte Unternehmen) aufgrund einer Eigenerklärung (bspw. KOMM EU (L) EigE o.ä.), diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt und vom Bieter auszufüllen und mit den Vergabeunterlagen einzureichen.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Die Vergabestelle prüft die Eigung des Bieters (wenn nicht präqualifizierte Unternehmen) aufgrund einer Eigenerklärung (bspw. KOMM EU (L) EigE o.ä.), diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt und vom Bieter auszufüllen und mit den Vergabeunterlagen einzureichen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Die Vergabestelle prüft die Eigung des Bieters (wenn nicht präqualifizierte Unternehmen) aufgrund einer Eigenerklärung (bspw. KOMM EU (L) EigE o.ä.), diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt und vom Bieter auszufüllen und mit den Vergabeunterlagen einzureichen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Die Vergabestelle prüft die Eigung des Bieters (wenn nicht präqualifizierte Unternehmen) aufgrund einer Eigenerklärung (bspw. KOMM EU (L) EigE o.ä.), diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt und vom Bieter auszufüllen und mit den Vergabeunterlagen einzureichen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Die Vergabestelle prüft die Eigung des Bieters (wenn nicht präqualifizierte Unternehmen) aufgrund einer Eigenerklärung (bspw. KOMM EU (L) EigE o.ä.), diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt und vom Bieter auszufüllen und mit den Vergabeunterlagen einzureichen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Die Vergabestelle prüft die Eigung des Bieters (wenn nicht präqualifizierte Unternehmen) aufgrund einer Eigenerklärung (bspw. KOMM EU (L) EigE o.ä.), diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt und vom Bieter auszufüllen und mit den Vergabeunterlagen einzureichen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB das Unternehmen o a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, o b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Die Vergabestelle prüft die Eigung des Bieters aufgrund(wenn nicht präqualifizierte Unternehmen) einer Eigenerklärung (bspw. KOMM EU (L) EigE o.ä.), diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt und vom Bieter auszufüllen und mit den Vergabeunterlagen einzureichen.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: - russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, - juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder - natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). - Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung (diese ist in den Vergabeunterlagen enthalten) zu erklären.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Kein Nachfordern wertungsrelevanter leistungsbezogener Unterlagen § 56 Abs. 3 VgV: Dem Angebot sind folgende wertungsrelevante leistungsbezogene Unterlagen beizufügen, fehlen diese ist das Angebot auszuschließen: - Aufbauten maßstabgetreue Angebotszeichnung auf Basis des ausgeschriebenen Fahrgestells mit allen relevanten Abmaßen sowie detaillierte Einbauzeichnungen und Beschreibungen - Aufbauten - detaillierte Gewichtsaufstellung und Energiebilanz - Technische Beschreibungen sowie Datenblätter - - Referenzliste, in der hervorgeht, dass der Bieter nach § 122 Abs. 3 GWB zum Bau vergleichbarer Fahrzeugaufbauten geeignet ist.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Fahrgestell mit Abrollkipper- System und feuerwehrtechnischem Aufbau/ Ausbau:
Beschreibung: Die Stadt Bruchsal als Träger der freiwilligen Feuerwehr Bruchsal beschafft gemäß Fahrzeugbeschaffungsplan zur Ergänzung des vorhandenen Wechsellader- Systems für die Abteilung Bruchsal ein Wechselladerfahrzeug entsprechend der Bezeichnung – Fahrzeug DIN 14505 – WLF – 26/6900 – 1570 – auf Straßenfahrgestell mit Motor nach EURO 6. Das Wechselladerfahrzeug (Los 1) besteht aus: 1.) Position 1 Fahrgestell 2.) Position 2 Abrollkipper- System 3.) Position 3 Feuerwehrtechnischer Aufbau/ Ausbau 4.) Position 4 Unkostenübernahme/ Einweisung Das Fahrgestell mit Fahrerhaus zur Aufnahme einer Besatzung, bestehend aus einem Trupp (1/2) und einem fest auf dem Fahrgestell montierten Abrollkipper- System, das zum Transport, Kippen und Absetzen von austauschbaren Abrollbehältern verschiedener Längen bis zu einer maximalen Gesamtaußenlänge von 6.900 mm des Systems 1570 nach DIN 30722-1 mit Hakenaufnahme dient. Das Fahrgestell ist als 3- Achs Straßenfahrgestell mit lenkbarer Nachlaufachse zu liefern. Für gelegentliche Fahrten auf unbefestigten Wegen ist ein zuschaltbarer hydraulischer Zusatzantrieb auf der Vorderachse als Anfahrhilfe vorzusehen. Anforderungen zum Fahrgestell: Das Fahrgestell muss für die Massenklasse Super (S) nach DIN EN 1846-1 mit einer Gesamtmasse (GM) von 26.000 Kg geeignet sein. Anforderungen zum Abrollkipper- System / Aufbau. Die maximale Bauhöhe von 4.000 mm ist einzuhalten. Die Gesamtmasse darf durch die Obergrenze der dem Fahrzeug zugeordneten Massenklasse nach DIN SPEC 14502-1 nicht überschreiten. Die maximale Hinterachslast von 20.000 Kg darf ebenfalls nicht überschritten werden.
Interne Kennung: Los 1: Fahrgestell mit Abrollkipper- System und feuerwehrtechnischem Aufbau/ Ausbau
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34144210 Feuerwehrfahrzeuge
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Am Alten Güterbahnhof 26  
Stadt: Bruchsal
Postleitzahl: 76646
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Auftraggeber: Stadt Bruchsal, Ordnungsamt Abt. III Bevölkerungsschutz, Feuerwehr Bruchsal: Am Alten Güterbahnhof 26, 76646 Bruchsal Die Abnahme des Wechseladerfahrzeuges (Los 1) erfolgt durch die Feuerwehr Bruchsal im Herstellerwerk. Nach erfolgter Abnahme überführt der Auftraggeber das Fahrzeug nach Bruchsal.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: 
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium: 
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Die Vergabestelle prüft die Eigung des Bieters (wenn nicht präqualifizierte Unternehmen) aufgrund einer Eigenerklärung (bspw. KOMM EU (L) EigE o.ä.), diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt und vom Bieter auszufüllen und mit den Vergabeunterlagen einzureichen, zur Eigung Berufsausübung sind folgende Angaben erforderlich: - Eintragung ins Berufsregister gemäß Formblatt Komm EU (L) EigE - Buchstabe d - Bestätigung Berufsgenossenschaft gemäß Formblatt Komm EU (L) EigE - Buchstabe h Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, entsprechende Bestätigungen zur Untermauerung der Eigenerklärungen nachzufordern.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium: 
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Eignungskriteriums: Die Vergabestelle prüft die Eigung des Bieters (wenn nicht präqualifizierte Unternehmen) aufgrund einer Eigenerklärung (bspw. KOMM EU (L) EigE o.ä), diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt, vom Bieter auszufüllen und mit den Vergabeunterlagen einzureichen, zur Eigung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind folgende Angaben erforderlich: - Angabe des Gesamtumsatzes der letzten drei Jahre gemäß Formblatt Komm EU (L) EigE – Buchstabe a - Erklärung Insolvenz und Liquidation gemäß Formblatt Komm EU (L) EigE - Buchstabe e Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, entsprechende Bestätigungen zur Untermauerung der Eigenerklärungen nachzufordern.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium: 
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Eignungskriteriums: Die Vergabestelle prüft die Eigung des Bieters (wenn nicht präqualifizierte Unternehmen) aufgrund einer Eigenerklärung (bspw. KOMM EU (L) EigE o.ä.), diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt, vom Bieter auszufüllen und mit den Vergabeunterlagen einzureichen, zur Eigungsprüfung technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind folgende Angaben erforderlich: - Eigenerklärung Angaben der Referenzen in den letzten 3 Jahren gemäß Formblatt Komm EU (L) - Buchstabe b: Beizulegen ist eine Referenzliste, in der hervorgeht, dass der Bieter nach § 122 Abs. 3 GWB zum Bau vergleichbarer Fahrzeugaufbauten geeignet ist. - Angaben der jahresdurchschnittlich Beschäftigten in den letzten 3 Jahren gemäß Formblatt Komm EU (L) EigE - Buchstabe c - Bestätigung, Zuverlässigkeit des Bieters gemäß Formblatt Komm EU (L) EigE - Buchstabe f - Bestätigung über Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beträge zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäße Formblatt Komm EU (L) EigE - Buchstabe g Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, entsprechende Bestätigungen zur Untermauerung der Eigenerklärungen nachzufordern.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium: 
Art: Preis
Bezeichnung: 60 % Preis: Eigenschaften, die beim Anbieter abgefragt werden und als Bewertungskriterien der ersten Auswertung dienen: Angaben zur Wertung Die einzelnen Punkte werden wie folgt bewertet: (1% = 10 Punkte) Preis 60% = 600 Punkte Günstigster Bieter x 100/Angebot X x Maximalpunktzahl/100
Beschreibung: Fahrgestell mit Abrollkipper und Aufbau
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium: 
Art: Qualität
Bezeichnung: 40 % Technische Bewertung: Fahrgestell mit Abrollkipper und Aufbau Eigenschaften, die während der technischen Bewertung durch die Kommune bewertet werden: Angaben zur Wertung Die einzelnen Positionen können mit 0 Punkten (schlechtes Ergebnis/ Qualität/ Ausführung) bis 10 Punkten (bestes Ergebnis/ Qualität/ Ausführung) bewertet werden. Technische Bewertung 40 % = 400 Punkte
Beschreibung: Technische Bewertung: Fahrgestell mit Abrollkipper und Aufbau
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: siehe Vergabeunterlagen
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E96776775
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung: 
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E96776775
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/02/2024 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 38 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen wird über die Bieterkommunikation kommuniziert. Unterlagen werden nachgefordert. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
Eröffnungstermin: 13/02/2024 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Elektronische Angebotsabgabe über die Vergabeplattform Subreport. Schriftliche Angebote oder Angebote per Mail sind unzulässig und führen zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Eröffnungstermin — Beschreibung: Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Es sind gemäß § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zum Submissionstermin zugelassen. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur ist nicht erforderlich. Es sind alle Unterlagen einzureichen, die im Deckblatt in den Vergabeunterlagen angegeben sind.
Auftragsbedingungen: 
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: 
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: 
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer RP Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die verkürzte Informations- und Wartefrist beträgt 10 Kalendertage.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadt Bruchsal
TED eSender: Beschaffungsamt des BMI
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Beladung
Beschreibung: Grundlage der Beladung ist die Beladeliste für Wechselladerfahrzeuge nach DIN 14505:2012-01 Tabelle 5. Weitere örtliche Zusatzbeladung soll im Rahmen der vorhandenen Raum- und Massenreserven vorgesehen werden.
Interne Kennung: Los 2: Beladung
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34144210 Feuerwehrfahrzeuge
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Am Alten Güterbahnhof 26  
Stadt: Bruchsal
Postleitzahl: 76646
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Auftraggeber: Stadt Bruchsal, Ordnungsamt Abt. III Bevölkerungsschutz, Feuerwehr Bruchsal: Am Alten Güterbahnhof 26, 76646 Bruchsal Die feuerwehrtechnische Beladung (Los 2) ist nach Auftragsvergabe mängelfrei an den Auftraggeber zu übergeben.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: 
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium: 
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Die Vergabestelle prüft die Eigung des Bieters (wenn nicht präqualifizierte Unternehmen) aufgrund einer Eigenerklärung (bspw. KOMM EU (L) EigE o.ä.), diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt und vom Bieter auszufüllen und mit den Vergabeunterlagen einzureichen, zur Eigung Berufsausübung sind folgende Angaben erforderlich: - Eintragung ins Berufsregister gemäß Formblatt Komm EU (L) EigE - Buchstabe d - Bestätigung Berufsgenossenschaft gemäß Formblatt Komm EU (L) EigE - Buchstabe h Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, entsprechende Bestätigungen zur Untermauerung der Eigenerklärungen nachzufordern.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium: 
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Eignungskriteriums: Die Vergabestelle prüft die Eigung des Bieters (wenn nicht präqualifizierte Unternehmen) aufgrund einer Eigenerklärung (bspw. KOMM EU (L) EigE o.ä), diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt, vom Bieter auszufüllen und mit den Vergabeunterlagen einzureichen, zur Eigung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind folgende Angaben erforderlich: - Angabe des Gesamtumsatzes der letzten drei Jahre gemäß Formblatt Komm EU (L) EigE – Buchstabe a - Erklärung Insolvenz und Liquidation gemäß Formblatt Komm EU (L) EigE - Buchstabe e Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, entsprechende Bestätigungen zur Untermauerung der Eigenerklärungen nachzufordern.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium: 
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Eignungskriteriums: Die Vergabestelle prüft die Eigung des Bieters (wenn nicht präqualifizierte Unternehmen) aufgrund einer Eigenerklärung (bspw. KOMM EU (L) EigE o.ä.), diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt, vom Bieter auszufüllen und mit den Vergabeunterlagen einzureichen, zur Eigungsprüfung technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind folgende Angaben erforderlich: - Eigenerklärung Angaben der Referenzen in den letzten 3 Jahren gemäß Formblatt Komm EU (L) - Buchstabe b: Beizulegen ist eine Referenzliste, in der hervorgeht, dass der Bieter nach § 122 Abs. 3 GWB zum Bau vergleichbarer Fahrzeugaufbauten geeignet ist. - Angaben der jahresdurchschnittlich Beschäftigten in den letzten 3 Jahren gemäß Formblatt Komm EU (L) EigE - Buchstabe c - Bestätigung, Zuverlässigkeit des Bieters gemäß Formblatt Komm EU (L) EigE - Buchstabe f - Bestätigung über Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beträge zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäße Formblatt Komm EU (L) EigE - Buchstabe g Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, entsprechende Bestätigungen zur Untermauerung der Eigenerklärungen nachzufordern.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium: 
Art: Preis
Beschreibung: 100 % Preis
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E96776775
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung: 
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/02/2024 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 38 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen wird über die Bieterkommunikation kommuniziert. Unterlagen werden nachgefordert. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
Eröffnungstermin: 13/02/2024 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Elektronische Angebotsabgabe über die Vergabeplattform Subreport. Schriftliche Angebote oder Angebote per Mail sind unzulässig und führen zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Eröffnungstermin — Beschreibung: Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Es sind gemäß § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zum Submissionstermin zugelassen. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur ist nicht erforderlich. Es sind alle Unterlagen einzureichen, die im Deckblatt in den Vergabeunterlagen angegeben sind.
Auftragsbedingungen: 
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: 
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: 
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer RP Karlsruhe
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadt Bruchsal
TED eSender: Beschaffungsamt des BMI
8. Organisationen
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation: 
TED eSender
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bruchsal
Registrierungsnummer: UST-ID: DE 143 080 672
Abteilung: Geschäftsstelle Zentrale Vergaben
Postanschrift: Otto-Oppenheimer-Platz 5
Stadt: Bruchsal
Postleitzahl: 76646
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Geschäftsstelle Zentrale Vergaben
E-Mail: vergabestelle@bruchsal.de
Telefon: 0725179654
Internetadresse: https://www.bruchsal.de
Rollen dieser Organisation: 
Beschaffer
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer RP Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08A986640
Abteilung: Referat 15
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: 07219268730
Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Rollen dieser Organisation: 
Überprüfungsstelle
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 4cf37b93-3224-4c2b-a7da-3e14b2412cbf  -  01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 08/01/2024 14:21:16 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 16212-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 7/2024
Datum der Veröffentlichung: 10/01/2024