162532-2021 - ErgebnisDeutschland-Menden: Bauarbeiten
OJ S 65/2021 02/04/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Bauleistung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Menden (Sauerland), Abt. Straßenbau und Verkehr sowie eigenbetriebsähnliche Einrichtung Stadtentwässerung (SEM)
Postanschrift: Neumarkt 5
Ort: Menden
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Postleitzahl: 58706
Land: Deutschland
E-Mail: c.kempfer@menden.de
Telefon: +49 2373/903-1360
Fax: +49 2373 / 903-101360
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.menden.de
I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Menden GmbH
Postanschrift: Am Papenbusch 8-10
Ort: Menden
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Postleitzahl: 58706
Land: Deutschland
E-Mail: c.kempfer@menden.de
Telefon: +49 2373/903-1360
Fax: +49 2373 / 903-101360
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadtwerke-menden.de
I.2.
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Erschließung Gewebegebiet Hämmer II, Menden – Kanal-, Versorgungs- und Straßenbauarbeiten
Referenznummer der Bekanntmachung: GE Hämmer II - 2 BA
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
45000000 Bauarbeiten
II.1.3.
Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Stadt Menden, konkret die Abteilung Straßenbau und Verkehr und die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Stadtentwässerung (SEM), beabsichtigen gemeinsam mit der Stadtwerke Menden GmbH, die Erschließung des Gewerbegebietes Hämmer II in Menden.
Die Baumaßnahme wurde in 3 Bauabschnitte unterteilt. Der erste Bauabschnitt wurde bereits ausgeführt, der zweite Bauabschnitt ist Gegenstand des vorliegenden Auftrags. Der zweite Bauabschnitt (Baustraße, Versorgungsleitungen, Kanäle und Regenrückhaltebecken) ist mit ca. 8 800 000 EUR brutto veranschlagt.
Der Auftrag umfasst die hierfür erforderlichen Kanal-, Versorgungs- und Straßenbauarbeiten. Die Bauüberwachung obliegt der ARGE Gewerbegebiet Hämmer II, c/o Planungsbüro Schumacher, Oststraße 8, 51674 Wiehl.
Die Arbeiten erfolgen übergreifend und sind räumlich nicht voneinander zu trennen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 4 198 498,50 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
45233120 Straßenbauarbeiten, 45247110 Kanalbauarbeiten
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Hauptort der Ausführung: Menden
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Menden, konkret die Abteilung Straßenbau und Verkehr und die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Stadtentwässerung (SEM), beabsichtigen gemeinsam mit der Stadtwerke Menden GmbH, die Erschließung des Gewerbegebietes Hämmer II in Menden.
Die Baumaßnahme wurde in 3 Bauabschnitte unterteilt. Der erste Bauabschnitt wurde bereits ausgeführt, der zweite Bauabschnitt ist Gegenstand des vorliegenden Auftrags. Der zweite Bauabschnitt (Baustraße, Versorgungsleitungen, Kanäle und Regenrückhaltebecken) ist mit ca. 8 800 000 EUR brutto veranschlagt.
Der Auftrag umfasst die hierfür erforderlichen Kanal-, Versorgungs- und Straßenbauarbeiten. Die Bauüberwachung obliegt der ARGE Gewerbegebiet Hämmer II, c/o Planungsbüro Schumacher, Oststraße 8, 51674 Wiehl.
Die Arbeiten erfolgen übergreifend und sind räumlich nicht voneinander zu trennen.
Einzelheiten können den kostenfrei abrufbaren Vergabeunterlagen entnommen werden.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Siehe Vergabeunterlagen.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 010-015667
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
29/03/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 9
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Stricker Infrastruktur GmbH & Co. KG
Postanschrift: Giselherstraße 5-7
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44319
Land: Deutschland
E-Mail: infrastrukturbau@stricker-gruppe.de
Telefon: +49 231924602
Fax: +49 2319246190
Internet-Adresse: https://www.stricker-gruppe.de/
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 4 198 498,50 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
1. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
2. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch im Projektraum auf dem genutzten Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über den Projektraum. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
3. Der AG hat für die Einreichung der Angebote Vordrucke erstellt. Diese sind für die Einreichung zu verwenden. Die Vordrucke sowie die weiteren Unterlagen zum Verfahren können über das o. g. Vergabeportal abgerufen werden.
4. Angebote können nur elektronisch über das Bietertool im Projektraum eingereicht werden.
Bekanntmachungs-ID: E58159424
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: +49 251411-2165
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
30/03/2021