Beschreibung der Beschaffung
Der Landrat des Kreises Herford - Schule, Kultur und Sport - schreibt als Schulträger der Wittekindschule (Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache, Primarstufe) Erdbrügge 14, 32120 Hiddenhausen, den Schülerspezialverkehr für diese Schule nach § 14 SchfkVO europaweit aus.Die Ausschreibung umfasst die Beförderung der Schüler*innen der Wittekindschule in den Schuljahren 2023/2024, 2024/2025, 2025/2026, 2026/2027 mit der Option auf Verlängerung des Vertrages um das Schuljahr 2027/2028. Ob die Option in Anspruch genommen wird, wird dem Auftragnehmer spätestens am 30. April 2027 mitgeteilt. Die Beförderungsleistung umfasst die Hin- und Rückfahrten zwischen der Wittekindschule und dem jeweiligen Wohnort der Schülerin oder des Schülers. Gegebenenfalls erfolgt auf der Rückfahrt aus schulorganisatorischen Gründen eine Beförderung zur wohnortnahen Nachmittagsbetreuung. Der Einsatz von Begleitpersonal ist nicht erforderlich bzw. nicht vorgesehen. Mit Beginn des Schuljahres 2021/2022 besuchten 178 Kinder (amtl. Schülerzahl zum Stichtag 15.10.2021) die Wittekindschule. Hiervon nehmen nahezu alle Schüler*innen am Schülerspezialverkehr teil. Nach § 13 Absatz 3 Satz 2 SchfkVO soll bei der Beförderung eine Schulwegdauer von insgesamt einer Stunde nicht überschritten werden. Um diese gesetzliche Forderung erfüllen zu können, ist der Kreis Herford in vier Bereiche aufgeteilt worden, die als einzelne Lose ausgeschrieben werden. Los 1 umfasst den Bereich „Rödinghausen, Bünde, Kirchlengern“, zurzeit 46 Kinder und ca. 230 Kilometer einfache Fahrt, aufgeteilt in 7 Linien. Die unter den Losen aufgeführten Schülerzahlen, Kilometerangaben und die Linienanzahl entsprechen der aktuellen Situation zum Beginn des letzten Schuljahres auf Grundlage der aktuellen Linienplanung. Erfahrungsgemäß unterliegt die Schülerbeförderung über die Dauer der Vertragslaufzeit Veränderungen, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat, denn im Verlauf eines Schuljahres können sich Anzahl und Wohnsitz der Schüler*innen ändern. Der Auftragnehmer garantiert dem Auftraggeber, die in dem jeweiligen Einzugsbereich der Schule wohnenden Schüler*innen trotz möglicher Schwankungen unter Einhaltung der ausgeschriebenen Voraussetzungen zu befördern.