162758-2021 - ErgebnisDeutschland-Ludwigshafen: Wärmedämmarbeiten
OJ S 65/2021 02/04/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Bauleistung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: St. Marien- und St. Annastiftskrankenhaus
Postanschrift: Salzburger Str. 15
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67067
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): hs Gesellschaft für Projektsteuerung und Baumanagement mbH, Kurt-Schumacher-Str. 41A, 55124 Mainz
E-Mail: info@hs-psbm.de
Telefon: +49 61314819600
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neuekommunalbau.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Kirchlicher Krankenhausträger
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
St. Marien- und St. Annastiftskrankenhaus, Ludwigshafen — Wärmedämmverbundsystem
Referenznummer der Bekanntmachung: 0119.00_11 VE_308_Wärmedämmverbundsystem
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
45321000 Wärmedämmarbeiten
II.1.3.
Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
St. Marien- und Annastiftskrankenhaus
Zukunftsprojekt Mensch + Gesundheit
Anbau Bauteil G und Umbau Bauteil F
Gewerk VE_314 Wärmedämmverbundsystem
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: St. Marien- und Annastiftskrankenhaus Salzburger Str. 15 67067 Ludwigshafen
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
— ca. 435 m2 Wärmedämmverbundsystem (Mineralwolle)
Voraussichtlich
Ausführung Aufstockung Bauteil F Mai 2021-Juni 2021
Ausführung Neubau Bauteil G Juni 2021-September 2021
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 239-589729
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 0119.00
Los-Nr.: 119.00_11_VE_308
Bezeichnung des Auftrags:
WDV`s
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y54D1QY
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Postanschrift: Stiftsstr. 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1, Satz 2 bleibt unberührt.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Postanschrift: Stiftsstr. 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
31/03/2021