162882-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Müllsammlung – Abschluss eines Dienstleistungsvertrages für die Müllentsorgung an der Hochschule München.
OJ S 51/2025 13/03/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungHochschule für Angewandte Wissenschaften München
E-Mailausschreibung@hm.edu
Rechtsform des ErwerbersVon einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersBildung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelAbschluss eines Dienstleistungsvertrages für die Müllentsorgung an der Hochschule München.
BeschreibungDie Hochschule München beabsichtigt die Vergabe eines Dienstleistungsvertrages für die Müllentsorgung in 2 Losen. Der Dienstleistungsvertrag soll für die Dauer von 24 Monaten, beginnend ab dem 01.06.2025 geschlossen werden. Der Vertrag verlängert sich automatisch um je ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf seiner Laufzeit von der Hochschule München schriftlich gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt insgesamt 4 Jahre.
Kennung des Verfahrensbaacff3e-2d68-4aa9-9f2c-0acaa581f0a8
Interne Kennung2025MSS000004
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90511300 Müllsammlung
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtMünchen, alle Standorte der Hochschule München
Postleitzahl80335 u.a.
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann2
Auftragsbedingungen
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten VerpflichtungenGemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelMüllentsorgung ohne Sondermüll
BeschreibungDie Müllentsorgung ohne Sondermüll an den verschiedenen Standorten der Hochschule München wird für den Zeitraum von 4 Jahren neu vergeben.
Interne Kennung07d3677e-8390-490c-9e24-fb9253463707
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90511300 Müllsammlung
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/06/2025
Enddatum der Laufzeit31/05/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenDie Einreichung der Angebote darf nur elektronisch erfolgen. Das Angebot sowie jeglicher Schriftverkehr mit dem Auftraggeber sind in deutscher Sprache zu verfassen. Alle Unterlagen, die nicht in der elektronischer Form eingehen, werden nicht Bestandteil des Angebotes und des Vertrages. Das Angebot wird geheim und vertraulich behandelt. Der Schutz ist über die Webanwendung gewährleistet (gemäß § 41 Abs. 3 VgV). Der Bieter hat die nachstehende Eigenerklärung abzugeben: 1. Angaben über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (je nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist). Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärung durch entsprechende Nachweise zur Erlaubnis der Berufsausübung, durch den Bieter nachweisen zu lassen (§ 44 Abs. 2 VgV). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen zu 100% entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen. Bietergemeinschaften: Die unter Nr. 1 bis 9, 11 bis 14 geforderten Eigenerklärungen sind von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft zusammen mit dem Angebot einzureichen. Die unter Nr. 10, 15 bis 16 geforderten Eigenerklärungen sind jeweils von dem Mitglied einer Bietergemeinschaft, dass für die Eignungserbringung im jeweiligen Punkt vorgesehen ist, mit dem Angebot einzureichen. Der Bieter hat die nachstehenden Eigenerklärungen abzugeben: 1. dass wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB keine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist. 2. dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. 3. dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. 4. dass das Unternehmen weder zahlungsunfähig ist, noch über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, noch die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht im Verfahrender Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. 5. dass das Unternehmen bzw. eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. 6. dass das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. 7. dass das Unternehmen oder deren nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG und/oder § 21 MiLoG und/oder § 404 Abs. 2 Nr. 3 des Dritten Buches SGB mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 € belegt worden ist/sind. 8. dass das Unternehmen oder deren nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nicht wegen eines Verstoßes nach den §§ 10, 10a oder 11 des SchwarzArbG zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist/sind. 9. dass das Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nicht wegen eines Verstoßes nach § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 und 11 SchwarzArbG, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches SGB, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des AÜG oder § 266a Abs. 1 bis 4 des SGB zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 € belegt worden ist/sind. 10. dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung vorliegt. 11. dass die Zahlungsverpflichtungen zur gesetzlichen Unfallversicherung bis zum heutigen Tag erfüllt wurden unter Angabe der Berufsgenossenschaft sowie der Mitgliedsnummer. 12. Eigenerklärung zur Anwendung der Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen vom 8. April 2022 13. Eigenerklärung über Auskünfte aus dem Wettbewerbs-/Gewerbezentralregister gemäß Formular Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen (§§ 45 und 48 VgV). Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47 Abs. 1 VgV die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen, des Unternehmens sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§ 47 Abs. 4 VgV). Für die Präqualifizierung bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) und Bietergemeinschaften gelten die oben genannten Bedingungen. 14. Zertifizierung nach § 56 KrWG und die EfbV als Entsorgungsfachbetrieb. 15. Referenzliste über in den vergangenen 3 Jahren erbrachte (2022, 2023, 2024), gleichartige Leistungen. 16. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV) und Erklärung Struktur Bieter; Der Auftraggeber behält sich vor die Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragnehmer in schriftlicher Form sowie die aufgeführten Eignungsnachweise, für jeden einzelnen Unterauftragnehmer anzufordern. Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47 Abs. 1 VgV die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen, des Unternehmens sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§ 47 Abs. 4 VgV). Für die Präqualifizierung bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) und Bietergemeinschaften gelten die vor genannten genannten Bedingungen. 1. Die Vergabeunterlagen sowie ggf. notwendige Änderungen, Ergänzungen und Antworten auf Bieterfragen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang unter dem unter „I.3 Kommunikation“ angegebenen Link zur Verfügung. Der Bieter hat sich über Änderungen, Ergänzungen und Antworten zu Bieterfragen selbst zu informieren. Wenn Sie sich anmelden, werden Sie über Änderungen und Neuigkeiten im Vergabeverfahren automatisch informiert. Die Anmeldung ist kostenfrei und freiwillig (keine Anmeldepflicht). 2. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in der Auftragsbekanntmachung und den gesamten Vergabeunterlagen das generische Maskulinum verwendet. Selbstverständlich beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter. 3. Um Fragen und Antworten, die sich den Vergabeunterlagen ergeben, rechtzeitig vor Angebotsabgabe allen Bewerbern zur Verfügung zu stellen, besteht die Möglichkeit zur Fragestellung nur bis zum 07.04.2025, 10:00 Uhr. Die eingegangenen Fragen und Antworten finden Sie im Fragen- und Antwortenforum der eVergabe. 4. Geheimhaltungsvereinbarung gemäß Formular Geheimhaltungsvereinbarung. 5. Eigenerklärung zur Scientology-Schutzerklärung. 6. Eigenerklärung zu KMU-Eigenschaft des Bieters gemäß eVergabe-Erklärung. 7. Eigenerklärung für Unterauftragnehmer. 8. Eigenerklärung zum Mindestlohngesetz. 9. Eigenerklärung zu Inklusionsbetrieben. 10. Eigenerklärung zur Vermeidung von Kinderarbeit 11. Erklärung zu statistischen Angaben (KMU-Eigenschaft). 12. Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, dass bei neuen Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, weitere Aufträge gem. § 132 GWB an das Unternehmen vergeben werden können, das den ersten Auftrag erhalten hat. 13. Allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Auftragsbekanntmachung ist maßgeblich. Sollten die Vergabeunterlagen und die Auftragsbekanntmachung widersprüchliche Angaben enthalten, gelten die Angaben der Auftragsbekanntmachung. 14. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäfts-/Vertragsbedingungen des Bieters werden nicht Bestandteil des Vertrags, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Es gelten allein die Bestimmungen der Vergabeunterlagen. Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen (siehe auch § 160 GWB). § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienAuftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl70
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungLeistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibunghttps://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/6f0a07db-aff6-487c-a79c-95424ab585df/awardcriteria
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl30
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen07/04/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/6f0a07db-aff6-487c-a79c-95424ab585df
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/6f0a07db-aff6-487c-a79c-95424ab585df
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote14/04/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss46 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenGemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltHochschule München, zentrale Vergabestelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltHochschule München, zentrale Vergabestelle
5.1.
LosLOT-0002
TitelMüllentsorgung Sondermüll
BeschreibungDie Entsorgung von Sondermüll an den verschiedenen Standorten der Hochschule München wird für den Zeitraum von 4 Jahren neu vergeben.
Interne Kennung6e2c3a5a-0243-43f5-b09c-d5b616ecd231
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90511300 Müllsammlung
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/06/2025
Enddatum der Laufzeit31/05/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenDie Einreichung der Angebote darf nur elektronisch erfolgen. Das Angebot sowie jeglicher Schriftverkehr mit dem Auftraggeber sind in deutscher Sprache zu verfassen. Alle Unterlagen, die nicht in der elektronischer Form eingehen, werden nicht Bestandteil des Angebotes und des Vertrages. Das Angebot wird geheim und vertraulich behandelt. Der Schutz ist über die Webanwendung gewährleistet (gemäß § 41 Abs. 3 VgV). Der Bieter hat die nachstehende Eigenerklärung abzugeben: 1. Angaben über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (je nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist). Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärung durch entsprechende Nachweise zur Erlaubnis der Berufsausübung, durch den Bieter nachweisen zu lassen (§ 44 Abs. 2 VgV). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen zu 100% entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen. Bietergemeinschaften: Die unter Nr. 1 bis 9, 11 bis 14 geforderten Eigenerklärungen sind von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft zusammen mit dem Angebot einzureichen. Die unter Nr. 10, 15 bis 16 geforderten Eigenerklärungen sind jeweils von dem Mitglied einer Bietergemeinschaft, dass für die Eignungserbringung im jeweiligen Punkt vorgesehen ist, mit dem Angebot einzureichen. Der Bieter hat die nachstehenden Eigenerklärungen abzugeben: 1. dass wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB keine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist. 2. dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. 3. dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. 4. dass das Unternehmen weder zahlungsunfähig ist, noch über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, noch die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht im Verfahrender Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. 5. dass das Unternehmen bzw. eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. 6. dass das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. 7. dass das Unternehmen oder deren nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG und/oder § 21 MiLoG und/oder § 404 Abs. 2 Nr. 3 des Dritten Buches SGB mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 € belegt worden ist/sind. 8. dass das Unternehmen oder deren nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nicht wegen eines Verstoßes nach den §§ 10, 10a oder 11 des SchwarzArbG zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist/sind. 9. dass das Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nicht wegen eines Verstoßes nach § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 und 11 SchwarzArbG, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches SGB, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des AÜG oder § 266a Abs. 1 bis 4 des SGB zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 € belegt worden ist/sind. 10. dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung vorliegt. 11. dass die Zahlungsverpflichtungen zur gesetzlichen Unfallversicherung bis zum heutigen Tag erfüllt wurden unter Angabe der Berufsgenossenschaft sowie der Mitgliedsnummer. 12. Eigenerklärung zur Anwendung der Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen vom 8. April 2022 13. Eigenerklärung über Auskünfte aus dem Wettbewerbs-/Gewerbezentralregister gemäß Formular Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen (§§ 45 und 48 VgV). Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47 Abs. 1 VgV die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen, des Unternehmens sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§ 47 Abs. 4 VgV). Für die Präqualifizierung bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) und Bietergemeinschaften gelten die oben genannten Bedingungen. 14. Zertifizierung nach § 56 KrWG und die EfbV als Entsorgungsfachbetrieb. 15. Referenzliste über in den vergangenen 3 Jahren erbrachte (2022, 2023, 2024), gleichartige Leistungen. 16. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV) und Erklärung Struktur Bieter; Der Auftraggeber behält sich vor die Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragnehmer in schriftlicher Form sowie die aufgeführten Eignungsnachweise, für jeden einzelnen Unterauftragnehmer anzufordern. Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47 Abs. 1 VgV die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen, des Unternehmens sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§ 47 Abs. 4 VgV). Für die Präqualifizierung bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) und Bietergemeinschaften gelten die vor genannten genannten Bedingungen. 1. Die Vergabeunterlagen sowie ggf. notwendige Änderungen, Ergänzungen und Antworten auf Bieterfragen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang unter dem unter „I.3 Kommunikation“ angegebenen Link zur Verfügung. Der Bieter hat sich über Änderungen, Ergänzungen und Antworten zu Bieterfragen selbst zu informieren. Wenn Sie sich anmelden, werden Sie über Änderungen und Neuigkeiten im Vergabeverfahren automatisch informiert. Die Anmeldung ist kostenfrei und freiwillig (keine Anmeldepflicht). 2. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in der Auftragsbekanntmachung und den gesamten Vergabeunterlagen das generische Maskulinum verwendet. Selbstverständlich beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter. 3. Um Fragen und Antworten, die sich den Vergabeunterlagen ergeben, rechtzeitig vor Angebotsabgabe allen Bewerbern zur Verfügung zu stellen, besteht die Möglichkeit zur Fragestellung nur bis zum 07.04.2025, 10:00 Uhr. Die eingegangenen Fragen und Antworten finden Sie im Fragen- und Antwortenforum der eVergabe. 4. Geheimhaltungsvereinbarung gemäß Formular Geheimhaltungsvereinbarung. 5. Eigenerklärung zur Scientology-Schutzerklärung. 6. Eigenerklärung zu KMU-Eigenschaft des Bieters gemäß eVergabe-Erklärung. 7. Eigenerklärung für Unterauftragnehmer. 8. Eigenerklärung zum Mindestlohngesetz. 9. Eigenerklärung zu Inklusionsbetrieben. 10. Eigenerklärung zur Vermeidung von Kinderarbeit 11. Erklärung zu statistischen Angaben (KMU-Eigenschaft). 12. Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, dass bei neuen Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, weitere Aufträge gem. § 132 GWB an das Unternehmen vergeben werden können, das den ersten Auftrag erhalten hat. 13. Allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Auftragsbekanntmachung ist maßgeblich. Sollten die Vergabeunterlagen und die Auftragsbekanntmachung widersprüchliche Angaben enthalten, gelten die Angaben der Auftragsbekanntmachung. 14. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäfts-/Vertragsbedingungen des Bieters werden nicht Bestandteil des Vertrags, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Es gelten allein die Bestimmungen der Vergabeunterlagen. Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen (siehe auch § 160 GWB). § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienAuftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen07/04/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/6f0a07db-aff6-487c-a79c-95424ab585df
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/6f0a07db-aff6-487c-a79c-95424ab585df
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote14/04/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss46 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenGemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltHochschule München, zentrale Vergabestelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltHochschule München, zentrale Vergabestelle
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungHochschule für Angewandte Wissenschaften München
Registrierungsnummerdfca4e48-1b3a-4f4b-b457-010078b4ee93
AbteilungFinanzen und Controlling
PostanschriftLothstrasse 34
StadtMünchen
Postleitzahl80335
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
KontaktpersonFinanzen und Controlling
E-Mailausschreibung@hm.edu
Telefon+49 8912650
Fax+49 8912651020
Internetadressehttps://www.auftraege.bayern.de
Profil des Erwerbershttps://www.hm.edu/hochschule_muenchen/zentrale_services/finanzen/ausschreibung.de.html
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungRegierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummerd909629c-b7ea-4afa-acf6-a8b05556708c
PostanschriftMaximilianstr. 39
StadtMünchen
Postleitzahl80539
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon+49 8921762411
Fax+49 8921762847
Internetadressehttps://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungHochschule München, zentrale Vergabestelle
Registrierungsnummer7dc67917-0db5-41d0-9a01-92d4eb43357a
AbteilungFinanzen und Controlling
PostanschriftLothstr. 34
StadtMünchen
Postleitzahl80335
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
KontaktpersonFinanzen und Controlling
E-Mailausschreibung@hm.edu
Telefon+49 8912650
Fax+49 8912651020
Internetadressehttps://www.hm.edu/allgemein/hochschule_muenchen/zentrale_services/finanzen/ausschreibung.de.html
Rollen dieser Organisation
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungfffa5799-8657-4b87-aa96-1ff014d08cad  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung12/03/2025 12:04:25 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung162882-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe51/2025
Datum der Veröffentlichung13/03/2025