16FEI20535 Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes – Abschnitt Merzig
Referenznummer der Bekanntmachung: 16FEI20535
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 45000000 Bauarbeiten
II.1.3.
Art des Auftrags Bauauftrag
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 34928230 Lärmschutzzäune
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEC02 Merzig-Wadern
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Die Maßnahme befindet sich im Landkreis Merzig-Wadern im Stadtgebiet Merzig auf den Gemar-kungen Merzig und Besseringen
Es werden insgesamt fünf Lärmschutzwände in einer Gesamtläge von 5 150 m errichtet.
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 27/06/2016Ende: 30/06/2017
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 16FEI20535
Bezeichnung des Auftrags:
16FEI20535 Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes – Abschnitt Merzig
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe 27/06/2016
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: Hering Bau GmbH & Co. KG
Ort: Burbach
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Gesamtwert der Beschaffung: 4 726 475,62 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 31/03/2021
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil 45000000 Bauarbeiten
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 34928230 Lärmschutzzäune
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEC02 Merzig-Wadern
Hauptort der Ausführung:
Merzig
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Maßnahme befindet sich im Landkreis Merzig-Wadern im Stadtgebiet Merzig auf den Gemar-kungen Merzig und Besseringen
Es werden insgesamt fünf Lärmschutzwände in einer Gesamtläge von 5 150 m errichtet.
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 27/06/2016Ende: 30/06/2017
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 4 726 475,62 EUR
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: Hering Bau GmbH & Co. KG
Ort: Burbach
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Versieglung/Schutz von nicht korrosionsbeständigen Anker am HP-Mitte (41)
VII.2.2.
Gründe für die Änderung Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Um die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, ist diese zusätzliche Leistung für den Baufortschritt notwendig. Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs. Beträchtliche Zusatzkosten entstehe, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können.
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)