ZuschlagskriterienQualitätskriterium - Name: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand der nachstehenden Kriterien mit der nachfolgend festgelegten Bepunktung und Gewichtung. Ein Angebot kann maximal 100 Bewertungspunkte erhalten. Punkteverteilung wie folgt: Max. 50 Punkte für die Sensorische Qualitätsbewertung bei der Testverkostung (Ziffer 16.1.1 der Anlage 1), max. 23 Punkte für das Umsetzungskonzept (Ziffer 16.1.2 der Anlage 1), max. 14 Punkte für zusätzliche Lebensmittelgruppen in Bio-Qualität (Ziffer 16.1.3 der Anlage 1), 4 Punkte für das Zuschlagskriterium „zertifizierte Fortbildung – vegetarisch kochen“ (Ziffer 16.1.4 der Anlage 1), 3 Punkte für das Zuschlagskriterium „Sonderkostformen“ (Ziffer 16.1.5 der Anlage 1) und 6 Punkte für das Zuschlagskriterium „Frische Zubereitung von Rohkost- und Blattsalaten und Salatdressings“ (Ziffer 16.1.6 der Anlage 1). Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Näheres in den Vergabeunterlagen. / Gewichtung: 100
Preis - Gewichtung: Festpreis