19FEI41080 Teilerneuerung ESTW Gelnhausen und Langenselbold
Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI41080
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 34632200 Elektrische Signaleinrichtungen für den Eisenbahnverkehr
II.1.3.
Art des Auftrags Lieferauftrag
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Teilerneuerung ESTW Gelnhausen und Langenselbold
Los-Nr.: 1
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Hauptort der Ausführung:
Gelnhausen und Langenselbold
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Teilerneuerung ESTW Gelnhausen und Langenselbold
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Laufzeit in Monaten: 49
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 19FEI41080
Bezeichnung des Auftrags:
Teilerneuerung ESTW Gelnhausen und Langenselbold
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe 15/11/2019
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: Thales Deutschland GmbH
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Gesamtwert der Beschaffung: 1,00 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§168 Abs.2 , S1 GWB)
Die Zuschlagserteilung ist möglich, 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder Email, bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post. (§134 Abs. 2 GWB)
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, das die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw.
- soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- Bis zum Ablauf der Teilnahme - bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3 S1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen vergangen sind ( §160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die im §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 24/03/2022
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil 34632200 Elektrische Signaleinrichtungen für den Eisenbahnverkehr
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Hauptort der Ausführung:
Gelnhausen und Langenselbold
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Teilerneuerung ESTW Gelnhausen und Langenselbold
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Laufzeit in Monaten: 49
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1,00 EUR
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: Thales Deutschland GmbH
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
LÄA 1: Fundamentausführung als Weisse Wanne
Beauftragt ist die Herstellung der ESTW Modulgebäude Gelnhausen & Langenselbold inkl. des Kabelkeller und der Gründung. Entsprechend des von Seiten des AG beigestellten Bodengutachtens sind die örtlichen Gegebenheiten hinsichtlich Bodenbeschaffenheit, Grundwasser und Überflutungsgefahr so, dass der Bau einer Weißen Wanne zum Schutz der Kabel im Kabelkeller und somit zur gefahrfreien Aufrechterhaltung des Bahnbetriebes auch in Hochwassersituationen unbedingt notwendig ist.
VII.2.2.
Gründe für die Änderung Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Der AN ist mit der Herstellung der Modulgebäude für das Projekt beauftragt und führt diese aus. Dazu gehört auch der Kabelkeller als Teil des geschuldeten Werkserfolg. Die Ausführung des Kabelkellers als Weiße Wanne stellt somit eine Änderung der Bautechnik innerhalb des geschuldeten Werkserfolg dar, welcher durch den AN zu erbringen ist. Ein Auftragnehmerwechsel ist aufgrund des getakteten Bauablaufs im Baubereich für die Maßnahmen unter Abwägung der Wirtschaftlichkeit und der Abhängigkeiten der Leistungen nicht möglich. Die Einbindung eines zusätzlichen Auftragsnehmers hätte die Gefährdung der Inberiebahmetermine bedeutet. DIe Vergabe des Kabelkellers hätte zusätzlich eine Teilkündigung des Modulvertrages bedürft und eine Gewährleistungsschnittstelle an einer im Hochbau kritischen Stelle erzeugt.
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)