163420-2024 - Ergebnis
Deutschland – Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen – Planungsleistungen Wohnungsneubau Wendstraße
OJ S 56/2024 19/03/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungHeiligenhafen Wohnen GmbH & Co. KG
E-Mailj.gabriel@hvbkg.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersWohnungswesen und kommunale Einrichtungen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelPlanungsleistungen Wohnungsneubau Wendstraße
BeschreibungDie Heiligenhafen Wohnen GmbH & Co. KG wurde von der Stadt Heiligenhafen als Beitrag zur Behebung der örtlichen Wohnraumknappheit initiiert. An ihr sind keine privatwirtschaftlichen Unternehmen beteiligt. Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen für den Neubau einer Wohnanlage mit 33 Wohneinheiten für Beschäftigte von Gastronomie, Hotellerie und Tourismus auf dem Grundstück Wendstr. 14a in Heiligenhafen.
Kennung des Verfahrensb1000000-c0de-4000-a000-00d451397288
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Ostholstein (DEF08)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelObjektplanung Gebäude und Innenräume
BeschreibungPlanungsleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume (Architektur), Leistungsphasen 1 bis 9 der Anlage 10.1 zur HOAI (Fassung 2021). Vorgesehen ist eine stufenweise Beauftragung
Interne KennungLos 1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Optionen
Beschreibung der OptionenDer Vertrag ist als Werkvertrag erfolgsbezogen. Die tatsächliche Vertragsdauer hängt davon ab, welche Stufen beauftragt werden sowie ggf. von der tatsächlichen Bauzeit. Die Angabe zur Laufzeit ist daher nur eine grobe Schätzung.
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtHeiligenhafen, Holstein
Postleitzahl23774
Land, Gliederung (NUTS)Ostholstein (DEF08)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit25 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Weitere Informationen zur VerlängerungDer Auftrag wird unter dem Vorbehalt der stufenweisen Beauftragung vergeben. Die Aufteilung erfolgt pro Los in 2 Stufen. Die fest beauftragte Auftragsstufe 1 umfasst die Leistungen der LPH 1-4 des jeweiligen Loses von der Grundlagenermittlung, der Vorplanung, der Entwurfsplanung bis einschließlich der Genehmigungsplanung. Die Auftragsstufe 2 umfasst die stufenweise (optionale) Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der LPH 5-9 von der Ausführungsplanung, der Vorbereitung der Vergabe, der Mitwirkung bei der Vergabe, der Objektüberwachung und Dokumentation bis einschließlich der Objektbetreuung. Einzelheiten ergeben sich aus den Vertragstexten. Zudem gelten die dort geregelten Leistungsänderungsvorbehalte.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.358 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungHonorar
BeschreibungHöhe des Honorars
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl30
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungZu erwartende Qualität der Leistung hinsichtlich Methodik/Bearbeitungskonzept
BeschreibungZu erwartendes Qualitätsniveau und Strukturiertheit der methodischen/konzeptionellen Herangehensweise an die Lösung der Aufgabe anhand des Bearbeitungskonzepts (eingehend auf Besonderheiten der Aufgabe) u. der benannten Leistungsmerkmale
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungZu erwartende Qualität der Organisation (Aufbau- und Ablauforganisation)
BeschreibungZu erwartende Qualität der Leistung aufgrund der konkreten Projektorganisation und praktischen Projektabwicklung, Kontinuität und Intensität der Projektbearbeitung, insbesondere: Einsatzplanung, Kompensation von Ausfällen im Team, Häufigkeit der Vor-Ort-Präsenz, Terminziele und Zeitplanung.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungZu erwartende Qualität der Leistung aufgrund der Qualifikation des betrauten Leitungspersonals
BeschreibungQualifikation und Erfahrung des mit der tatsächlichen Ausführung des Auftrags betrauten Projektleiters u. Stellvertreters (Berufsabschlüsse, Jahre der Berufserfahrung)
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungZu erwartende Qualität der Leistung aufgrund der konkreten Erfahrung des betrauten Leitungspersonals bei vergleichbaren Projekten
BeschreibungKonkrete Erfahrung des betrauten Leitungspersonals bei vergleichbaren Projekten
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungZu erwartende Qualität der Leistung aufgrund der (personellen) Verfügbarkeit für das Projekt
BeschreibungZeitliche und örtliche Verfügbarkeit der Mitglieder des Projektteams, insbesondere der Projektleitung, für das Projekt, zeitlich nach dem prozentualen Anteil an der Arbeitszeit einer Vollzeitkraft, bezogen auf Projektleiter und Stellvertreter, örtlich nach regelmäßiger Anfahrtszeit vom angebotenen Büro-Standort zur Baustelle.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Diese Rügeobliegenheiten gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (unzulässige Vergabe ohne vorherige Bekanntmachung des Verfahrens im Amtsblatt der EU). Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§ 134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen hiervon sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetHeiligenhafen Wohnen GmbH & Co. KG
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
5.1.
LosLOT-0002
TitelFreianlagenplanung
BeschreibungObjektplanung Freianlagen: Planungsleistungen der Objektplanung für Freianlagen entsprechend den Leistungsphasen 1 bis 9 der Anlage 11.1 zur HOAI (Fassung 2021). Stufenweise Beauftragung
Interne KennungLos 2
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
Optionen
Beschreibung der OptionenDer Vertrag ist als Werkvertrag erfolgsbezogen. Die tatsächliche Vertragsdauer hängt davon ab, welche Stufen beauftragt werden sowie ggf. von der tatsächlichen Bauzeit. Die Angabe zur Dauer ist daher nur eine grobe Schätzung.
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtHeiligenhafen, Holstein
Postleitzahl23774
Land, Gliederung (NUTS)Ostholstein (DEF08)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit25 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Weitere Informationen zur VerlängerungDer Auftrag wird unter dem Vorbehalt der stufenweisen Beauftragung vergeben. Die Aufteilung erfolgt pro Los in 2 Stufen. Die fest beauftragte Auftragsstufe 1 umfasst die Leistungen der LPH 1-4 des jeweiligen Loses von der Grundlagenermittlung, der Vorplanung, der Entwurfsplanung bis einschließlich der Genehmigungsplanung. Die Auftragsstufe 2 umfasst die stufenweise (optionale) Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der LPH 5-9 von der Ausführungsplanung, der Vorbereitung der Vergabe, der Mitwirkung bei der Vergabe, der Objektüberwachung und Dokumentation bis einschließlich der Objektbetreuung. Einzelheiten ergeben sich aus den Vertragstexten. Zudem gelten die dort geregelten Leistungsänderungsvorbehalte.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.36 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungHonorar
BeschreibungHöhe des Honorars
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl30
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungZu erwartende Qualität der Leistung hinsichtlich Methodik/Bearbeitungskonzept
BeschreibungZu erwartendes Qualitätsniveau und Strukturiertheit der methodischen/konzeptionellen Herangehensweise an die Lösung der Aufgabe anhand des Bearbeitungskonzepts (eingehend auf Besonderheiten der Aufgabe) u. der benannten Leistungsmerkmale
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungZu erwartende Qualität der Organisation (Aufbau- und Ablauforganisation)
BeschreibungZu erwartende Qualität der konkreten Projektorganisation und praktischen Projektabwicklung, Kontinuität und Intensität der Projektbearbeitung, insbesondere: Einsatzplanung, Kompensation von Ausfällen im Team, Häufigkeit der Vor-Ort-Präsenz, Terminziele und Zeitplanung.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungZu erwartende Qualität der Leistung aufgrund der Qualifikation des betrauten Leitungspersonals
BeschreibungQualifikation und Erfahrung des mit der tatsächlichen Ausführung des Auftrags betrauten Projektleiters u. Stellvertreters (Berufsabschlüsse, Jahre der Berufserfahrung)
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungZu erwartende Qualität der Leistung aufgrund der konkreten Erfahrung des betrauten Leitungspersonals bei vergleichbaren Projekten
BeschreibungKonkrete Erfahrung des betrauten Leitungspersonals bei vergleichbaren Projekten
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungZu erwartende Qualität der Leistung aufgrund der (personellen) Verfügbarkeit für das Projekt
BeschreibungZeitliche und örtliche Verfügbarkeit der Mitglieder des Projektteams, insbesondere der Projektleitung, für das Projekt, zeitlich nach dem prozentualen Anteil an der Arbeitszeit einer Vollzeitkraft, bezogen auf Projektleiter und Stellvertreter, örtlich nach regelmäßiger Anfahrtszeit vom angebotenen Büro-Standort zur Baustelle.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Diese Rügeobliegenheiten gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (unzulässige Vergabe ohne vorherige Bekanntmachung des Verfahrens im Amtsblatt der EU). Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§ 134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen hiervon sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
5.1.
LosLOT-0003
TitelFachplanung Technische Ausrüstung HLS
BeschreibungHLS-Planung: Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung entsprechend den Leistungsphasen 1 bis 9 der Anlage 15.1 zur HOAI (Fassung 2021) für die Anlagengruppen 1 (Abwasser, Wasser- und Gasanlagen), 2 (Wärmeversorgungsanlagen) und 3 (Lufttechnische Anlagen), Stufenweise Beauftragung
Interne KennungLos 3
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71322000 Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
Optionen
Beschreibung der OptionenDer Vertrag ist als Werkvertrag erfolgsbezogen. Die tatsächliche Vertragsdauer hängt davon ab, welche Stufen beauftragt werden sowie ggf. von der tatsächlichen Bauzeit. Die Angabe zur Dauer ist daher nur eine grobe Schätzung.
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtHeiligenhafen, Holstein
Postleitzahl23774
Land, Gliederung (NUTS)Ostholstein (DEF08)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit25 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Weitere Informationen zur VerlängerungDer Auftrag wird unter dem Vorbehalt der stufenweisen Beauftragung vergeben. Die Aufteilung erfolgt pro Los in 2 Stufen. Die fest beauftragte Auftragsstufe 1 umfasst die Leistungen der LPH 1-4 des jeweiligen Loses von der Grundlagenermittlung, der Vorplanung, der Entwurfsplanung bis einschließlich der Genehmigungsplanung. Die Auftragsstufe 2 umfasst die stufenweise (optionale) Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der LPH 5-9 von der Ausführungsplanung, der Vorbereitung der Vergabe, der Mitwirkung bei der Vergabe, der Objektüberwachung und Dokumentation bis einschließlich der Objektbetreuung. Einzelheiten ergeben sich aus den Vertragstexten. Zudem gelten die dort geregelten Leistungsänderungsvorbehalte.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.137 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungHonorar
BeschreibungHöhe des Honorars
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl30
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungZu erwartende Qualität der Leistung hinsichtlich Methodik/Bearbeitungskonzept
BeschreibungZu erwartendes Qualitätsniveau und Strukturiertheit der methodischen/konzeptionellen Herangehensweise an die Lösung der Aufgabe anhand des Bearbeitungskonzepts (eingehend auf Besonderheiten der Aufgabe) u. der benannten Leistungsmerkmale
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungZu erwartende Qualität der Leistung aufgrund der Organisation (Aufbau- und Ablauforganisation)
BeschreibungZu erwartende Qualität der konkreten Projektorganisation und praktischen Projektabwicklung, Kontinuität und Intensität der Projektbearbeitung, insbesondere: Einsatzplanung, Kompensation von Ausfällen im Team, Häufigkeit der Vor-Ort-Präsenz, Terminziele und Zeitplanung.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungZu erwartende Qualität der Leistung aufgrund der Qualifikation des betrauten Leitungspersonals.
BeschreibungQualifikation und Erfahrung des mit der tatsächlichen Ausführung des Auftrags betrauten Projektleiters u. Stellvertreters (Berufsabschlüsse, Jahre der Berufserfahrung)
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungZu erwartende Qualität der Leistung aufgrund der konkreten Erfahrung des betrauten Leitungspersonals bei vergleichbaren Projekten
BeschreibungKonkrete Erfahrung des betrauten Leitungspersonals bei vergleichbaren Projekten
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungZu erwartende Qualität der Leistung aufgrund der (personellen) Verfügbarkeit für das Projekt
BeschreibungZeitliche und örtliche Verfügbarkeit der Mitglieder des Projektteams, insbesondere der Projektleitung, für das Projekt, zeitlich nach dem prozentualen Anteil an der Arbeitszeit einer Vollzeitkraft, bezogen auf Projektleiter und Stellvertreter, örtlich nach regelmäßiger Anfahrtszeit vom angebotenen Büro-Standort zur Baustelle
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Diese Rügeobliegenheiten gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (unzulässige Vergabe ohne vorherige Bekanntmachung des Verfahrens im Amtsblatt der EU). Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§ 134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen hiervon sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetHeiligenhafen Wohnen GmbH & Co. KG
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
5.1.
LosLOT-0004
TitelFachplanung Technische Ausrüstung Elektro
BeschreibungElektroplanung: Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung entsprechend den Leistungsphasen 1 bis 9 der Anlage 15.1 zur HOAI 2013 (Fassung 2021) für die Anlagengruppen 4 (Starkstromanlagen), 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen), 6 (Förderanlagen). Stufenweise Beauftragung.
Interne KennungLos 4
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71322000 Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
Optionen
Beschreibung der OptionenDer Vertrag ist als Werkvertrag erfolgsbezogen. Die tatsächliche Vertragsdauer hängt davon ab, welche Stufen beauftragt werden sowie ggf. von der tatsächlichen Bauzeit. Die Angabe zur Dauer ist daher nur eine grobe Schätzung.
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtHeiligenhafen, Holstein
Postleitzahl23774
Land, Gliederung (NUTS)Ostholstein (DEF08)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit25 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Weitere Informationen zur VerlängerungDer Auftrag wird unter dem Vorbehalt der stufenweisen Beauftragung vergeben. Die Aufteilung erfolgt pro Los in 2 Stufen. Die fest beauftragte Auftragsstufe 1 umfasst die Leistungen der LPH 1-4 des jeweiligen Loses von der Grundlagenermittlung, der Vorplanung, der Entwurfsplanung bis einschließlich der Genehmigungsplanung. Die Auftragsstufe 2 umfasst die stufenweise (optionale) Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der LPH 5-9 von der Ausführungsplanung, der Vorbereitung der Vergabe, der Mitwirkung bei der Vergabe, der Objektüberwachung und Dokumentation bis einschließlich der Objektbetreuung. Einzelheiten ergeben sich aus den Vertragstexten. Zudem gelten die dort geregelten Leistungsänderungsvorbehalte.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.82 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungHonorar
BeschreibungHöhe des Honorars
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl30
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungZu erwartende Qualität der Leistung aufgrund Methodik/Bearbeitungskonzept
BeschreibungZu erwartendes Qualitätsniveau und Strukturiertheit der methodischen/konzeptionellen Herangehensweise an die Lösung der Aufgabe anhand des Bearbeitungskonzepts (eingehend auf Besonderheiten der Aufgabe) u. der benannten Leistungsmerkmale.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungZu erwartende Qualität der Leistung aufgrund der Organisation (Aufbau- und Ablauforganisation)
BeschreibungZu erwartende Qualität der konkreten Projektorganisation und praktischen Projektabwicklung, Kontinuität und Intensität der Projektbearbeitung, insbesondere: Einsatzplanung, Kompensation von Ausfällen im Team, Häufigkeit der Vor-Ort-Präsenz, Terminziele und Zeitplanung.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungZu erwartende Qualität der Leistung aufgrund der Qualifikation des betrauten Leitungspersonals
BeschreibungQualifikation und Erfahrung des mit der tatsächlichen Ausführung des Auftrags betrauten Projektleiters u. Stellvertreters (Berufsabschlüsse, Jahre der Berufserfahrung)
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungZu erwartende Qualität der Leistung aufgrund der konkreten Erfahrung des betrauten Leitungspersonals bei vergleichbaren Projekten.
BeschreibungKonkrete Erfahrung des betrauten Leitungspersonals bei vergleichbaren Projekten
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungZu erwartende Qualität der Leistung aufgrund der (personellen) Verfügbarkeit für das Projekt.
BeschreibungZeitliche und örtliche Verfügbarkeit der Mitglieder des Projektteams, insbesondere der Projektleitung, für das Projekt, zeitlich nach dem prozentualen Anteil an der Arbeitszeit einer Vollzeitkraft, bezogen auf Projektleiter und Stellvertreter, örtlich nach regelmäßiger Anfahrtszeit vom angebotenen Büro-Standort zur Baustelle.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Diese Rügeobliegenheiten gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (unzulässige Vergabe ohne vorherige Bekanntmachung des Verfahrens im Amtsblatt der EU). Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§ 134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen hiervon sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetHeiligenhafen Wohnen GmbH & Co. KG
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
5.1.
LosLOT-0005
TitelTragwerksplanung
BeschreibungTragwerksplanung: die Leistungen der Tragwerksplanung der Leistungsphasen 1 bis 6 entsprechend Anl. 14.1 zur HOAI (Fassung 2021). Stufenweise Beauftragung.
Interne KennungLos 5
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
Optionen
Beschreibung der OptionenDer Vertrag ist als Werkvertrag erfolgsbezogen. Die tatsächliche Vertragsdauer hängt davon ab, welche Stufen beauftragt werden sowie ggf. von der tatsächlichen Bauzeit. Die Angabe zur Dauer ist daher nur eine grobe Schätzung.
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtHeiligenhafen, Holstein
Postleitzahl23774
Land, Gliederung (NUTS)Ostholstein (DEF08)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit25 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Weitere Informationen zur VerlängerungDer Auftrag wird unter dem Vorbehalt der stufenweisen Beauftragung vergeben. Die Aufteilung erfolgt pro Los in 2 Stufen. Die fest beauftragte Auftragsstufe 1 umfasst die Leistungen der LPH 1-4 des jeweiligen Loses von der Grundlagenermittlung, der Vorplanung, der Entwurfsplanung bis einschließlich der Genehmigungsplanung. Die Auftragsstufe 2 umfasst die stufenweise (optionale) Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der LPH 5-9 von der Ausführungsplanung, der Vorbereitung der Vergabe, der Mitwirkung bei der Vergabe, der Objektüberwachung und Dokumentation bis einschließlich der Objektbetreuung. Einzelheiten ergeben sich aus den Vertragstexten. Zudem gelten die dort geregelten Leistungsänderungsvorbehalte.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.113 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungHonorar
BeschreibungHöhe des Honorars
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl30
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungZu erwartende Qualität der Leistungen aufgrund Methodik/Bearibeitungskonzept.
BeschreibungZu erwartendes Qualitätsniveau und Strukturiertheit der methodischen/konzeptionellen Herangehensweise an die Lösung der Aufgabe anhand des Bearbeitungskonzepts (eingehend auf Besonderheiten der Aufgabe) u. der benannten Leistungsmerkmale.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungZu erwartende Qualität der Leistung aufgrund der Organisation (Aufbau- und Ablauforganisation)
BeschreibungZu erwartende Qualität der konkreten Projektorganisation und praktischen Projektabwicklung, Kontinuität und Intensität der Projektbearbeitung, insbesondere: Einsatzplanung, Kompensation von Ausfällen im Team, Häufigkeit der Vor-Ort-Präsenz, Terminziele und Zeitplanung.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungZu erwartende Qualität der Leistung aufgrund der Qualifikation des betrauten Leitungspersonals.
BeschreibungQualifikation und Erfahrung des mit der tatsächlichen Ausführung des Auftrags betrauten Projektleiters u. Stellvertreters (Berufsabschlüsse, Jahre der Berufserfahrung)
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungZu erwartende Qualität der Leistung aufgrund der konkreten Erfahrung des betrauten Leitungspersonals bei vergleichbaren Projekten.
BeschreibungKonkrete Erfahrung des betrauten Leitungspersonals bei vergleichbaren Projekten.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungZu erwartende Qualität der Leistung aufgrund der (personellen) Verfügbarkeit für das Projekt
BeschreibungZeitliche und örtliche Verfügbarkeit der Mitglieder des Projektteams, insbesondere der Projektleitung, für das Projekt, zeitlich nach dem prozentualen Anteil an der Arbeitszeit einer Vollzeitkraft, bezogen auf Projektleiter und Stellvertreter, örtlich nach regelmäßiger Anfahrtszeit vom angebotenen Büro-Standort zur Baustelle.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Diese Rügeobliegenheiten gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (unzulässige Vergabe ohne vorherige Bekanntmachung des Verfahrens im Amtsblatt der EU). Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§ 134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen hiervon sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetHeiligenhafen Wohnen GmbH & Co. KG
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge627 072,41 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.3.
Nicht erfolgreiche Bieter
Nicht erfolgreiche Bieter
Leiter der anbietenden ParteiArchitekten Rolf Kuhfeldt Helge Michelau PartGmbB
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurdeEs sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0003
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.3.
Nicht erfolgreiche Bieter
Nicht erfolgreiche Bieter
Leiter der anbietenden Parteiwrage herzog + partner INGENIEURE
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0003
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0004
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.3.
Nicht erfolgreiche Bieter
Nicht erfolgreiche Bieter
Leiter der anbietenden Parteineuwerk Architekten + Ingenieure GmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0004
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0005
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.3.
Nicht erfolgreiche Bieter
Nicht erfolgreiche Bieter
Leiter der anbietenden ParteiB+G Ingenieure Bollinger und Grohmann GmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0005
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungHeiligenhafen Wohnen GmbH & Co. KG
RegistrierungsnummerHR AG Lübeck HRA 9801 HL
AbteilungGeschäftsführung, c/o Heiligenhafener Verkehrsbetriebe GmbH & Co KG
PostanschriftAm Jachthafen 4a
StadtHeiligenhafen, Holstein
Postleitzahl23774
Land, Gliederung (NUTS)Ostholstein (DEF08)
LandDeutschland
KontaktpersonJoachim Gabriel
E-Mailj.gabriel@hvbkg.de
Telefon+49 (4362) 50340
Internetadressehttps://www.heiligenhafen-wohnen.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Registrierungsnummer04319884542
PostanschriftDüsternbrooker Weg 94
StadtKiel
Postleitzahl24105
Land, Gliederung (NUTS)Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@wimi.landsh.de
Telefon+49 4319884640
Fax+49 4319884702
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungArchitekten Rolf Kuhfeldt Helge Michelau PartGmbB
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
RegistrierungsnummerHR AG Kiel PR 390 KI
PostanschriftAm Burgfeld 1
StadtLübeck
Postleitzahl23568
Land, Gliederung (NUTS)Lübeck, Kreisfreie Stadt (DEF03)
LandDeutschland
E-Mailinfo@rkm-luebeck.de
Telefon+49 45138880-0
Fax+49 45138880-20
Rollen dieser Organisation
Bieter
Leiter der anbietenden Partei
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnungwrage herzog + partner INGENIEURE
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
RegistrierungsnummerUSt-ID DE123456789
PostanschriftGrambeker Weg 157
StadtMölln
Postleitzahl23879
Land, Gliederung (NUTS)Herzogtum Lauenburg (DEF06)
LandDeutschland
E-Mailinfo@wrage-partner.de
Telefon+49 4542848601
Fax+49 4542848602
Rollen dieser Organisation
Bieter
Leiter der anbietenden Partei
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnungneuwerk Architekten + Ingenieure GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
RegistrierungsnummerHR AG Kiel HRB 19180 KI
PostanschriftHolzkoppelweg 5
StadtKiel
Postleitzahl24118
Land, Gliederung (NUTS)Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
LandDeutschland
E-Mailinfo@neuwerk.sh
Telefon+49 4313990180
Rollen dieser Organisation
Bieter
Leiter der anbietenden Partei
8.1.
ORG-0006
Offizielle BezeichnungB+G Ingenieure Bollinger und Grohmann GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerHR AG Frankfurt a.M. HRB 54831
PostanschriftWesthafenplatz 1
StadtFrankfurt am Main
Postleitzahl60327
Land, Gliederung (NUTS)Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
LandDeutschland
E-Mailoffice@bollinger-grohmann.de
Telefon+49 692400070
Rollen dieser Organisation
Bieter
Leiter der anbietenden Partei
8.1.
ORG-0007
Offizielle BezeichnungBeschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailesender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung7cb04b1d-e539-40de-b186-b2ca9b0ea590  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung15/03/2024 19:33:11 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung163420-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe56/2024
Datum der Veröffentlichung19/03/2024