Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Der Projektträger unterstützt das BMVI als Auftraggeber (AG) bei der Projektförderung durch Übernahme von entsprechenden Aufgaben der administrativen Fördermittelbearbeitung. Der AG wird in diesem Rahmen eine dreistufige Fördermaßnahme umsetzen, für die in den Jahren 2019 bis 2024 voraussichtlich insgesamt bis zu100 Mio. EUR zur Verfügung stehen. Für die Haushaltsjahre 2019 bis 2022 sind derzeit Mittel i. H. v. 66 Mio. EUR verfügbar:
a) Die Förderung von – voraussichtlich 6 – Vorhaben von Forschungseinrichtungen oder Universitäten, für die bereits detailliert ausgearbeitete Projektskizzen für Forschungsvorhaben vorliegen;
b) Die Förderung von maximal 50 Konzepten für anwendungsorientierte Pilot vorhaben;
c) Auf Grundlage insbesondere der so entstandenen Konzepte wird der AG auf der Basis eines weiteren Förderaufrufs und einer gesonderten Förderrichtlinie in den Jahren 2020 und 2021 voraussichtlich jeweils weitere 5 Projekte fördern.
Der AG hat die Möglichkeit:
a) der optionalen Verlängerung bis zum 30.6.2025 und
b) der weiteren optionalen Verlängerung bis zum 30.6.2026.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die administrative Begleitung der Fördermaßnahmen in den 3Förderstufen laut Leistungsbeschreibung. Sie bezieht sich im Wesentlichen auf Einhaltung und Erfüllung beihilferechtlicher und zuwendungs- bzw. verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorgaben gemäß den §§ 7, 23 und44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie §§ 48, 49 und 49 a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Dem Auftragnehmer werden in Abhängigkeit von den jeweiligen Stufen insbesondere folgende Aufgaben übertragen:
— Information und Beratung der Förderinteressenten im Vorfeld des Skizzen-/Antragsverfahrens entsprechender Förderrichtlinie sowohl bei allgemeinen Anfragen als auch bei konkreten Antragsverfahrens bezogenen Fragestellungen,
— formale und fachliche Prüfung der Skizzen sowie der nachfolgenden Förderanträge,
— Beurteilung der formalen Förderwürdigkeit,
— Festsetzung der Zuwendung mit Auflagen und Nebenbestimmungen in Form eines Bewilligungsbescheids,
— Auszahlung der Fördermittel,
— Begleitung der bewilligten Vorhaben, u. a. Teilnahme an Sitzungen der Zuwendungsempfänger, Verfolgung der Verwertungsmaßnahmen der Zuwendungsempfänger und Prüfung der Umsetzung der Verwendung nach Vorhabenende, laufende Auswertung der Ergebnisse und Mitwirkung bei der Evaluationen der Projekte,
— Verwendungsnachweisprüfung, ggf. Erlass von Änderungs- und Rückforderungsbescheiden sowie deren rechtliche Durchsetzung,
— Aufbewahrung aller zuwendungsrelevanten Unterlagen und Übergabe dieser in elektronischer Form nach Abschluss der Projekte an den AG,
— treuhänderischen Verwaltung der zur Verfügung gestellten Mittel gemäß § 44 Abs. 2 BHO,
— Vor- und Nachbereitung sowie Teilnahme am alle 2 Wochen stattfindenden Jour fixe mit dem AG,
— Erstellung von Berichten.