163799-2024 - Ergebnis
Deutschland – Planung und Ausführung von Forschung und Entwicklung – Evaluation Faire Mobilität
OJ S 56/2024 19/03/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBundesministerium für Arbeit und Soziales
E-Mailzentrale-vergabestelle@bmas.bund.de
Rechtsform des ErwerbersZentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersSozialwesen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelEvaluation Faire Mobilität
BeschreibungDas Beratungsangebot Faire Mobilität wurde 2011 im Rahmen einer ESF-Projektförderung gestartet und wurde ab 2017 als reines Bundesprojekt fortgeführt. 2020 wurde Faire Mobilität im Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) verankert und damit verstetigt. Seit 2021 wird das Beratungsangebot auf Basis des gesetzlichen Leistungsanspruchs in § 31 AEntG durchgeführt. Der DGB erhält dazu Bundesmittel in Höhe von bis zu 3,996 Millionen Euro pro Jahr und steuert Eigenmittel in Höhe von 10 Prozent bei. Durch die Verstetigung sollte das Beratungsangebot weiter gestärkt, die Qualität auf Dauer gesichert und weiterentwickelt werden. Die Bereitstellung von arbeits- und sozialrechtlichen Informations- und Unterstützungsangeboten für Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern haben sich zu einer Daueraufgabe entwickelt. Die kurzen Projektzyklen waren nicht geeignet, um dieser Aufgabe längerfristig gerecht zu werden. Insbesondere die Personalfluktuation bei Faire Mobilität auf Grund von befristeten Beschäftigungsverhältnissen stellte in der Praxis ein großes Problem dar. Kern von Faire Mobilität ist die Information und Erstberatung von mobilen Arbeitskräften aus der EU zu Arbeitsrechten und Arbeitsbedingungen in Deutschland. Dafür beraten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deutschlandweit in 13 Beratungsstellen und mobil z.B. an LKW-Raststätten. Im Jahr 2022 wurden ca. 8.800 Personen beraten. Die meisten von ihnen kamen aus Polen, Bulgarien und Rumänien. Darüber hinaus erstellt Faire Mobilität Informationsmaterialien, führt Beratungs- und Multiplikatorenschulungen durch und macht durch Pressearbeit Missbrauchsfälle publik. Das Projekt Faire Mobilität soll zu dem übergeordneten Ziel beitragen, die Arbeitsbedingungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt für EU-Bürgerinnen und -Bürger v.a. aus den mittel- und osteuropäischen EU-Staaten fair zu gestalten. Faire Mobilität stellt dafür auf die Verbesserung der Informationslage und Rechtssicherheit von mobilen Beschäftigten hinsichtlich ihrer Arbeitsrechte sowie der Arbeitsbedingungen in Deutschland ab. Zwischen Oktober 2019 und Juli 2020 fand eine erste externe, vom BMAS beauftragte Evaluation statt. Die Befunde der Evaluation haben gezeigt, dass durch Faire Mobilität ein qualitativ hochwertiges und wirkungsvolles Beratungsangebot geschaffen wurde. Die aktuelle Evaluation soll die Weiterentwicklung des Beratungsangebotes seit der Verstetigung durch die Einführung des § 31 AEntG wissenschaftlich erfassen und bewerten. Die Einführung sollte dazu dienen, eine effektive Beratung von mobilen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus der Europäischen Union in Deutschland zu gewährleisten und dem Deutschen Gewerkschaftsbund durch Planungssicherheit eine Verbesserung des Angebotes zu ermöglichen. § 31 Abs. 9 AEntG sieht vor, dass das Beratungs- und Informationsangebot bis zum 31. Dezember 2025 durch das BMAS evaluiert wird. Durch diese Evaluation soll nun überprüft werden, ob die mit der Verstetigung angestrebten Ziele erreicht werden konnten und sich die Einführung des regelmäßigen Leistungsanspruchs bewährt hat. Darüber hinaus soll erforscht werden, ob und wie das Beratungsangebot weiterentwickelt werden kann, um die verfolgten Ziele noch besser zu erreichen.
Kennung des Verfahrensfb4819cf-38e8-4c0a-bf36-a8754fe49720
Interne KennungZVS-04812-6/41
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 73300000 Planung und Ausführung von Forschung und Entwicklung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelEvaluierung Faire Mobilität
BeschreibungDas Beratungsangebot Faire Mobilität wurde 2011 im Rahmen einer ESF-Projektförderung gestartet und wurde ab 2017 als reines Bundesprojekt fortgeführt. 2020 wurde Faire Mobilität im Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) verankert und damit verstetigt. Seit 2021 wird das Beratungsangebot auf Basis des gesetzlichen Leistungsanspruchs in § 31 AEntG durchgeführt. Der DGB erhält dazu Bundesmittel in Höhe von bis zu 3,996 Millionen Euro pro Jahr und steuert Eigenmittel in Höhe von 10 Prozent bei. Durch die Verstetigung sollte das Beratungsangebot weiter gestärkt, die Qualität auf Dauer gesichert und weiterentwickelt werden. Die Bereitstellung von arbeits- und sozialrechtlichen Informations- und Unterstützungsangeboten für Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern haben sich zu einer Daueraufgabe entwickelt. Die kurzen Projektzyklen waren nicht geeignet, um dieser Aufgabe längerfristig gerecht zu werden. Insbesondere die Personalfluktuation bei Faire Mobilität auf Grund von befristeten Beschäftigungsverhältnissen stellte in der Praxis ein großes Problem dar. Kern von Faire Mobilität ist die Information und Erstberatung von mobilen Arbeitskräften aus der EU zu Arbeitsrechten und Arbeitsbedingungen in Deutschland. Dafür beraten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deutschlandweit in 13 Beratungsstellen und mobil z.B. an LKW-Raststätten. Im Jahr 2022 wurden ca. 8.800 Personen beraten. Die meisten von ihnen kamen aus Polen, Bulgarien und Rumänien. Darüber hinaus erstellt Faire Mobilität Informationsmaterialien, führt Beratungs- und Multiplikatorenschulungen durch und macht durch Pressearbeit Missbrauchsfälle publik. Das Projekt Faire Mobilität soll zu dem übergeordneten Ziel beitragen, die Arbeitsbedingungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt für EU-Bürgerinnen und -Bürger v.a. aus den mittel- und osteuropäischen EU-Staaten fair zu gestalten. Faire Mobilität stellt dafür auf die Verbesserung der Informationslage und Rechtssicherheit von mobilen Beschäftigten hinsichtlich ihrer Arbeitsrechte sowie der Arbeitsbedingungen in Deutschland ab. Zwischen Oktober 2019 und Juli 2020 fand eine erste externe, vom BMAS beauftragte Evaluation statt. Die Befunde der Evaluation haben gezeigt, dass durch Faire Mobilität ein qualitativ hochwertiges und wirkungsvolles Beratungsangebot geschaffen wurde. Die aktuelle Evaluation soll die Weiterentwicklung des Beratungsangebotes seit der Verstetigung durch die Einführung des § 31 AEntG wissenschaftlich erfassen und bewerten. Die Einführung sollte dazu dienen, eine effektive Beratung von mobilen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus der Europäischen Union in Deutschland zu gewährleisten und dem Deutschen Gewerkschaftsbund durch Planungssicherheit eine Verbesserung des Angebotes zu ermöglichen. § 31 Abs. 9 AEntG sieht vor, dass das Beratungs- und Informationsangebot bis zum 31. Dezember 2025 durch das BMAS evaluiert wird. Durch diese Evaluation soll nun überprüft werden, ob die mit der Verstetigung angestrebten Ziele erreicht werden konnten und sich die Einführung des regelmäßigen Leistungsanspruchs bewährt hat. Darüber hinaus soll erforscht werden, ob und wie das Beratungsangebot weiterentwickelt werden kann, um die verfolgten Ziele noch besser zu erreichen.
Interne KennungZVS-04812-6/41
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 73300000 Planung und Ausführung von Forschung und Entwicklung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit12 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleBundeskartellamt als Vergabekammer des Bundes
ÜberprüfungsstelleBundesministerium für Arbeit und Soziales
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltBundesministerium für Arbeit und Soziales
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurdeSonstiges
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenTeilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungBundesministerium für Arbeit und Soziales
Registrierungsnummer022899-527-0
AbteilungZentrale Vergabestelle
StadtBonn
Postleitzahl53123
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailzentrale-vergabestelle@bmas.bund.de
Telefon022899-527-0
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungBundeskartellamt als Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer0228-9499-0
StadtBonn
Postleitzahl53123
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailvk@bundeskartellamt.de
Telefon0228-9499-0
Rollen dieser Organisation
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungBeschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailesender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungf5791f71-3be8-4393-bf6a-548459f5c4c7  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung18/03/2024 07:55:09 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung163799-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe56/2024
Datum der Veröffentlichung19/03/2024