5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Die Wettbewerbssumme beträgt 160.000 € netto folgendermaßen aufgeteilt: 1.Preis 36.000 €; 2.Preis 21.600 €; 3.Preis 14.400 €; Bearbeitungshonorar je Teilnehmer 5.500 €; Sofern Wettbewerbsteilnehmer Mehrwertsteuer abführen, wird ihnen diese anteilig zusätzlich vergütet. Das Preisgericht ist berechtigt, die Preissumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen. Die ausgelobte Wettbewerbssumme ist dabei auszuschöpfen. Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der Teilnehmenden gegebüber der Bauherrschaft für die indem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen. Teilnehmende mit Geschäftssitz in Deutschland erhalten das Preisgeld zzgl. aktuell gültiger Mehrwertsteuer. Ausländische Büros erhalten das Preisgeld netto. Die Mehrwertsteuer wird von der auslobenden Stelle in Deutschland abgeführt. __Zeitschiene: Kolloquium: 01.07.2025; Abgabe der Planunterlagen: 05.09.25; Preisgerichtssitzung: 17.10.2025
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Für die Teilnahme der Preisträger am anschließenden VERHANDLUNGSVERFAHREN nach §14 Abs. 4 Nr. 8 VgV gelten folgende Bedingungen: - Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber, Fertigstellung LPH 8 ab 01.01.2015, erbrachte Dienstleistungen aufzulisten (Formblatt 3.1). Es werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt: Beschreibung, Beträge, Daten, Empfänger. Mind. 1, max. 3 Projekte der Referenzliste sind aussagekräftig mit den folgenden geforderten Nachweisen auf dem zur Verfügung gestellten Formblatt 3.2 darzustellen: - Nachweis einer vergleichbaren Referenz: Gebäudeplanung in Verbindung mit einem denkmalgeschützten Objekt (mind. HZ III § 34 HOAI); Leistungsphasen 2-8 (Formblatt 3.2) - Nachweis einer vergleichbaren Referenz: Gebäudeplanung, energieeffiziente Sanierung (mind. HZ III § 34 HOAI); Leistungsphasen 2-8 (Formblatt 3.2) - Nachweis einer vergleichbaren Referenz Freianlagenplanung in Verbindung mit einem denkmalgeschützten Objekt (mind. HZ III §39 HOAI); Leistungsphasen 2-8 (Formblatt 3.2) Hinweis: Es müssen nicht alle Planungsanforderungen in einer Referenz nachgewiesen werden. Werden mehr als 3 Projekte pro Leistungsbild näher dargestellt und eingereicht, werden nur die ersten 3 berücksichtigt. - Die Teilnehmer am Verhandlungsverfahren müssen für den Bereich Gebäudeplanung über mindestens 4 Mitarbeiter mit technischem Hochschulabschluss (Dipl.-Ing. oder vergleichbar, inkl. Büroinhaber) verfügen; für den Bereich Freianlagenplanung 2 Mitarbeiter mit technischem Hochschulabschluss (Dipl.-Ing. oder vergleichbar, inkl. Büroinhaber). - Für Nachunternehmer sind im Verhandlungsverfahren die vorgenannten Erklärungen und - bezogen auf den jeweiligen Leistungsanteil - die Eignungsnachweise sowie eine Verpflichtungserklärung vorzulegen. - Obige Nachweise ggf. durch Eignungsleihe nach §47 VgV. Die Eignungskriterien sind zur Verhandlung nachzuweisen. Zusätzliche Ausschlussgründe sind nicht vorhanden.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Berufshaftpflichtversicherung: Nachzuweisen ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen von mindestens 3.000.000 Euro für Personenschäden und über 3.000.000 Euro für sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Für die Freianlagen in Höhe von 1.500.000 Euro für Personenschäden und 500.000 Euro für sonstige Schäden. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschal-deckungen (also ohne Unterscheidung nach Schadensarten) ist eine Erklärung des Versicherungs-unternehmens erforderlich, dass beide Schadens-kategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Alternativ genügt die Vorlage einer Bestätigung eines entsprechenden Versicherungsunternehmens über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Wettbewerbsbedingungen:
Die Entscheidung der Jury ist für den Erwerber bindend: ja
Mitglieder der Jury: Fachpreisrichter: Edgar Burian, Architekt und Stadtplaner, München, Fachpreisrichter: Prof. Thomas Hammer, Architekt und Stadtplaner, München, Fachpreisrichterin: Katrin Kronenbitter, Landschaftsarchitektin, München, Fachpreisrichter: Stefan Lautner, Architekt und Stadtplaner, Leiter Baureferat ev.-luth. Landeskirche in Bayern, Fachpreisrichterin: Nicole Meier, Landschaftsarchitektin, München, Fachpreisrichterin: Prof. Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk, Architektin, Stadtbaurätin, München, Fachpreisrichter: Christian Metzner, Architekt und Stadtplaner, Regierung von Oberbayern, Fachpreisrichter: Stefan Neukamm, Architekt, Abteilungsleiter Dienst-leistungszentrum Immobilien, Evang.-Luth. Dekanatsbezirk München, Ständig anwesende stellvertretende Fachpreisrichterin: Gabriele Musil, Architektin, Energieberaterin, Kirchengemeindeamt, München, Sachpreisrichter: Kurt Damaschke, BA 16, Sachpreisrichter: Martin Decker, Lätare-Gemeinde, Pfarrer, Sachpreisrichterin: Dr. Nora Gaupp, Christophorus Hospizverein, Sachpreisrichterin: Christine Harnest, Innenarchitektin, Abensberg, Sachpreisrichter: Dr. Martin Klamt, PLAN HA III/3, Sachpreisrichter: Dr. Eike Schulz, Lätare-Gemeinde, Sachpreisrichterin: Renate Salzmann-Zöbeley, Vorsitzende des Aufsichtsrats des Christophorus Hospiz Vereins, Ständig anwesender stellvertretender Sachpreisrichter: Werner Mühlböck, MBA, Geschäftsführer der Tiroler Hospiz-Gemeinschaft und der Tiroler Hospiz Betriebsgesellschaft mbH, Hall in Tirol
Bereits ausgewählte Teilnehmer: Caspar | Wichert Architektur ZT GmbH, Linz mit rajek barosch landschaftsarchitektur, Wien, Lehmann, Tabillion & Castorph Architektur Stadtplanung Gesellschaft mbH, München mit BL9 Landschaftsarchitekten, München, LRO GmbH & Co. KG, Stuttgart mit Koeber Landschaftsarchitektur, Stuttgart, ELEMENT ∙ A Architekten Taufenbach und Partner mbB, München mit Stautner und Schäf Landschaftsarchitekten und Stadtplaner Partnerschaft mbB, München
Jeder Dienstleistungsauftrag im Anschluss an den Wettbewerb wird an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 16/04/2025 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen unter Setzung einer angemessenen Frist nachzufordern. --- Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebots-abgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den öffentlichen Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Eine Nachprüfmöglichkeit des Verfahrens besteht im Anwendungsbereich der VgV über die zuständige Vergabekammer: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern (§104 GWB) Maximilianstr. 39 80538 München Deutschland Tel.: +49 89 2176-2411 Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass der geltend gemachte Vergabeverstoß spätestens 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurde (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Auslobungsunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Abgabe der Wettbewerbsarbeiten gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: oberprillerarchitekten