164247-2022 - AuftragsänderungDeutschland-Nürnberg: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
OJ S 62/2022 29/03/2022
Bekanntmachung einer Änderung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leiterin des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus
Nationale Identifikationsnummer: 13-18-00380
Postanschrift: Regensburger Str. 104
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90478
Land: Deutschland
E-Mail: Service-Haus.Einkauf-Infraktruktur@abeitsagentur.de
Telefon: +49 9111794043
Fax: +49 911179908811
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.arbeitsagentur.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
13-18-000380 Dolmetscher-Telefon-Hotline für die Bundesagentur für Arbeit
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: bundesweit
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Die Zahl der Kundinnen und Kunden ohne bzw. mit nur geringen Deutschkenntnissen, die Sozial- und
Beratungsleistungen der Dienststellen der BA und der gemeinsamen Einrichtungen in Anspruch nehmen, ist
hoch und wird künftig weiter steigen. Ausschlaggebend dafür sind die hohe Zuwanderung von Migrantinnen
und Migranten aus EU-Mitgliedstaaten, anderweitige Migration aus Drittstaaten und die Zuwanderung von
Flüchtlingen.
Kundinnen und Kunden mit Sprachbarrieren sollen so früh wie möglich bei der Geltendmachung
von Sozialleistungen und bei der Arbeitsmarktintegration unterstützt werden. Zur ergänzenden
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Kommunikationsunterstützung für Beratungsgespräche mit diesem Personenkreis soll für die Beschäftigten der
BA sowie der gemeinsamen Einrichtungen eine Dolmetscher-Telefon-Hotline zur Verfügung stehen.
Ziel ist es, die Beschäftigten der Dienststellen im Umgang mit Kundinnen und Kunden mit Sprachbarrieren zu
unterstützen und ihnen zu ermöglichen, auch für diese eine qualitativ hochwertige Dienstleistung zu erbringen.
Mit der Dolmetscher-Telefon-Hotline können auch die Anliegen von Kundinnen und Kunden ohne oder mit nur
unzureichenden Deutschkenntnissen aufgenommen werden.
Die Dolmetscherdienstleistungen müssen grundsätzlich während der Geschäftszeiten der Dienststellen zur
Verfügung stehen, da eine Steuerung des Kundenzustroms nur bedingt möglich ist.
Bedarfstragende Organisationseinheiten sind im Wesentlichen die Eingangszonen und die Vermittlungsbereiche
der Agenturen für Arbeit und gemeinsamen Einrichtungen, Service-Center der Agenturen für Arbeit, die
Antragsannahme der Familienkassen, die Leistungsgewährung der gemeinsamen Einrichtungen sowie die
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung.
Mit der Dolmetscher-Telefon-Hotline sollen sowohl ad-hoc-Bedarfe als auch eine terminierte Inanspruchnahme
von Dolmetscherdienstleistungen abgedeckt werden.
Es wird ein Vertrag über die Erbringung von Dolmetscherdienstleistungen via Telefon (Dolmetscher-Telefon-Hotline) geschlossen.
Die Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre.
Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zuschlag und umfasst eine Vorlaufzeit von ca. 6 Wochen für den
Auftragnehmer. Die anschließende Leistungserbringung beginnt am 19.04.2019 und endet mit Ablauf des
18.04.2023.
Die Dolmetscher-Telefon-Hotline muss über eine kostenfreie Servicerufnummer erreichbar sein, wobei eine
getrennte Abrechnung für die Dienststellen der BA (Rechtskreis SGB III) und der gemeinsamen Einrichtungen
(Rechtskreis SGB II) möglich sein muss.
Durch ein Routing (z.B. Sprachwahl durch #1 = arabisch, #2 = englisch, #3 = …) soll den Beschäftigten der
Dienststellen der BA und der gemeinsamen Einrichtungen der nächste freie Dolmetscher mit den gewünschten
Sprachkenntnissen zugeleitet werden.
Zur Vermeidung von Missbrauch und unbefugten Abrufen durch Dritte ist eine Einschränkung des Zugangs zur
Dolmetscher-Telefon-Hotline auf die berechtigten Personenkreise erforderlich.
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 19/04/2019 Ende: 18/04/2023
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2019/S 003-003647

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 13-18-00380
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe
27/12/2018
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: SAVD Videodolmetschen GmbH
Ort: Wien
NUTS-Code: AT13 Wien
Land: Österreich
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert der Beschaffung: 0,01 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.BUND.de
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit dieser Vertragsänderung endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: s. Ziffer VI.4.1
Ort: Bonn
Land: Deutschland
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
24/03/2022

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil
75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: bundesweit
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Zahl der Kundinnen und Kunden ohne bzw. mit nur geringen Deutschkenntnissen, die Sozial- und
Beratungsleistungen der Dienststellen der BA und der gemeinsamen Einrichtungen in Anspruch nehmen, ist
hoch und wird künftig weiter steigen. Ausschlaggebend dafür sind die hohe Zuwanderung von Migrantinnen
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und Migranten aus EU-Mitgliedstaaten, anderweitige Migration aus Drittstaaten und die Zuwanderung von
Flüchtlingen.
Kundinnen und Kunden mit Sprachbarrieren sollen so früh wie möglich bei der Geltendmachung
von Sozialleistungen und bei der Arbeitsmarktintegration unterstützt werden. Zur ergänzenden
Kommunikationsunterstützung für Beratungsgespräche mit diesem Personenkreis soll für die Beschäftigten der
BA sowie der gemeinsamen Einrichtungen eine Dolmetscher-Telefon-Hotline zur Verfügung stehen.
Ziel ist es, die Beschäftigten der Dienststellen im Umgang mit Kundinnen und Kunden mit Sprachbarrieren zu
unterstützen und ihnen zu ermöglichen, auch für diese eine qualitativ hochwertige Dienstleistung zu erbringen.
Mit der Dolmetscher-Telefon-Hotline können auch die Anliegen von Kundinnen und Kunden ohne oder mit nur
unzureichenden Deutschkenntnissen aufgenommen werden.
Die Dolmetscherdienstleistungen müssen grundsätzlich während der Geschäftszeiten der Dienststellen zur
Verfügung stehen, da eine Steuerung des Kundenzustroms nur bedingt möglich ist.
Bedarfstragende Organisationseinheiten sind im Wesentlichen die Eingangszonen und die Vermittlungsbereiche
der Agenturen für Arbeit und gemeinsamen Einrichtungen, Service-Center der Agenturen für Arbeit, die
Antragsannahme der Familienkassen, die Leistungsgewährung der gemeinsamen Einrichtungen sowie die
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung.
Mit der Dolmetscher-Telefon-Hotline sollen sowohl ad-hoc-Bedarfe als auch eine terminierte Inanspruchnahme
von Dolmetscherdienstleistungen abgedeckt werden.
Es wird ein Vertrag über die Erbringung von Dolmetscherdienstleistungen via Telefon (Dolmetscher-Telefon-Hotline) geschlossen.
Die Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre.
Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zuschlag und umfasst eine Vorlaufzeit von ca. 6 Wochen für den
Auftragnehmer. Die anschließende Leistungserbringung beginnt am 19.04.2019 und endet mit Ablauf des
18.04.2023.
Die Dolmetscher-Telefon-Hotline muss über eine kostenfreie Servicerufnummer erreichbar sein, wobei eine
getrennte Abrechnung für die Dienststellen der BA (Rechtskreis SGB III) und der gemeinsamen Einrichtungen
(Rechtskreis SGB II) möglich sein muss.
Durch ein Routing (z.B. Sprachwahl durch #1 = arabisch, #2 = englisch, #3 = …) soll den Beschäftigten der
Dienststellen der BA und der gemeinsamen Einrichtungen der nächste freie Dolmetscher mit den gewünschten
Sprachkenntnissen zugeleitet werden.
Zur Vermeidung von Missbrauch und unbefugten Abrufen durch Dritte ist eine Einschränkung des Zugangs zur
Dolmetscher-Telefon-Hotline auf die berechtigten Personenkreise erforderlich
Zur Terminvereinbarung in den regionalen Dienststellen ist es erforderlich die Dolmetscher-Hotline um die Sprache Ukrainisch zu erweitern.
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 19/04/2019 Ende: 18/04/2023
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 0,01 EUR
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: SAVD Videodolmetschen GmbH
Ort: Wien
NUTS-Code: AT13 Wien
Land: Österreich
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Zur Terminvereinbarung in den regionalen Dienststellen ist es erforderlich die Dolmetscher-Hotline um die Sprache Ukrainisch zu erweitern.
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Aufgrund des Kriegs in der Ukraine rechnet die BA mit einer hohen Anzahl an Flüchtlingen aus der Ukraine. Zur Terminvereinbarung in den regionalen Dienststellen ist es erforderlich die Dolmetscher-Hotline um die Sprache Ukrainisch zu erweitern.
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR