16491-2022 - ErgebnisDeutschland-Fürth: Installation von Maschinen und Geräten zum Filtrieren oder Reinigen von Wasser
OJ S 8/2022 12/01/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: infra fürth gmbh
Postanschrift: Leyher Str. 69
Ort: Fürth
NUTS-Code: DE253 Fürth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90763
Land: Deutschland
E-Mail: einkauf@infra-fuerth.de
Telefon: +49 91197047540
Fax: +49 91197046549
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Trinkwasserversorgung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Errichtung einer Aufbereitungsanlage unter Einsatz der Umkehrosmose, Verfahrenstechnische Ausrüstung
Referenznummer der Bekanntmachung: BEMELD210006548
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
51514110 Installation von Maschinen und Geräten zum Filtrieren oder Reinigen von Wasser
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Errichtung einer Aufbereitungsanlage unter Einsatz der Umkehrosmose, Verfahrenstechnische Ausrüstung siehe Erläuterung zu Aufruf Teilnehmerwettbewerb
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
51514110 Installation von Maschinen und Geräten zum Filtrieren oder Reinigen von Wasser
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE253 Fürth, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: in den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Errichtung einer Trinkwasseraufbereitung unter Einsatz der Umkehrosmose, verfahrenstechnische Ausrüstungsiehe Erläuterung zu Aufruf Teilnehmerwettbewerb
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 196-512017
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: poststelle@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981530
Fax: +49 981531456
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
07/01/2022