165023-2025 - Ergebnis
Deutschland – Straßenreinigung – Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Grünpflege und Grauflächenreinigung für 6 Bundesliegenschaften in Baden, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Freiburg, VOEK 011-24
OJ S 51/2025 13/03/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBundesanstalt für Immobilienaufgaben
E-Mailverdingung@bundesimmobilien.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelOffenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Grünpflege und Grauflächenreinigung für 6 Bundesliegenschaften in Baden, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Freiburg, VOEK 011-24
BeschreibungGegenstand der Leistungsbeschreibung sind Grünpflege und Grauflächenreinigung für 6 Bundesliegenschaften in Baden
Kennung des Verfahrens75f9c208-6382-43a2-bb8c-b396d5a18d76
Interne KennungVOEK 011-24
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90611000 Straßenreinigung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90610000 Straßenreinigung und Straßenkehrdienste, 77314000 Grundstückspflege
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftWasser- und Schifffahrtsamt, WE 141680, C 8, 3 in 68159 Mannheim  
StadtMannheim
Postleitzahl68159
Land, Gliederung (NUTS)Mannheim, Stadtkreis (DE126)
LandDeutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftHauptzollamt, WE 138421, Zollhofstr. 2 in 67061 Ludwigshafen  
StadtLudwigshafen am Rhein
Postleitzahl67061
Land, Gliederung (NUTS)Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt (DEB34)
LandDeutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftJulius-Kühn-Institut, WE 141838, Schwabenheimer Str. 101 in 69221 Dossenheim  
StadtDossenheim
Postleitzahl69221
Land, Gliederung (NUTS)Rhein-Neckar-Kreis (DE128)
LandDeutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftBundesgerichtshof, WE 138026, Hertzstr. 10 in 76187 Karlsruhe  
StadtKarlsruhe
Postleitzahl76187
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
LandDeutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftZollamt - Finanzkontrolle Schwarzarbeit, WE 138884, Kehler Str. 49 in 76437 Rastatt  
StadtRastatt
Postleitzahl76437
Land, Gliederung (NUTS)Rastatt (DE124)
LandDeutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftGeneralbundesanwalt, WE 145543, Bauerstr. 30 in 76133 Karlsruhe  
StadtKarlsruhe
Postleitzahl76133
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenDas am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf betroffene Unternehmen entfallen). Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4 der Anlage B-03 "Bieterauskunft Eignungskriterien" Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland abzugeben und zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe Plattform einzureichen. --- Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grds. der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ zu verwenden. Der Bieter kann alternativ zur „Bieterauskunft Eignungskriterien“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gem. § 42 Abs. 1 VgV i.V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen hat. Werden von der Auftraggeberin Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z.B. eine Eigenerklärung zu mindestens drei vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Aufraggeberin holt i.R.v. Stichproben Informationen bei einer Wirtschaftsauskunft über Bieter ein, deren Angebot für einen Zuschlag in Frage kommt. Sollten Informationen oder sonstige Merkmale vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter i.R.d. Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen darzulegen. Die Bieter haben zum Nachweis, dass sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ (Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. --- Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e Vergabe Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens zu dem in Ziffer 1. genannten Termin bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e Vergabe Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. --- Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen. --- Lose 1 - 4 Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das jeweilige Objekt zuständigen Ansprechperson zu vereinbaren. Die für das jeweilige Objekt zuständige Ansprechperson wird unter Ziffer 3 der Anlage A-01 Bewerbungsbedingungen genannt. Ortsbesichtigungen können nur in dem unter Ziffer 1. der Anlage A-01 Bewerbungsbedingungen angegebenen Zeitraum durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens zu dem in Ziffer 1. der Anlage A-01 Bewerbungsbedingungen genannten Termin vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet. Los 5 Für die Angebotsabgabe ist eine Ortsbesichtigung in dem unter Ziffer 1. der Anlage A-01 Bewerbungsbedingungen angegebenen Zeitraum zwingend vorgeschrieben. Spätester Termin für die Anmeldung zur Ortsbesichtigung ist der Ziffer 1. der Anlage A-01 Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Mit dem Angebot ist der Nachweis über die Teilnahme an einer zwingenden Ortsbesichtigung (Anlage B-08) einzureichen. Die Nichtvorlage des Teilnahmenachweises führt grundsätzlich zum Ausschluss vom Verfahren. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das jeweilige Objekt zuständigen Ansprechperson zu vereinbaren. Die für das jeweilige Objekt zuständige Ansprechperson wird unter Ziffer 3 der Anlage A-01 Bewerbungsbedingungen genannt. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet. --- Bei technischen Fragen zur Verwendung der e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899-610-1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelOffenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Grünpflege und Grauflächenreinigung für 6 Bundesliegenschaften in Baden, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Freiburg
BeschreibungGrauflächenreinigung und Grünpflege auf den Außenanlagen einer Bundesliegenschaft in Mannheim gem. der Anlage C-02 Leistungsbeschreibung.
Interne KennungVOEK 011-24 Los 1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90610000 Straßenreinigung und Straßenkehrdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90611000 Straßenreinigung, 77314000 Grundstückspflege
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftWasser- und Schifffahrtsamt, WE 141680, C 8, 3 in 68159 Mannheim  
StadtMannheim
Postleitzahl68159
Land, Gliederung (NUTS)Mannheim, Stadtkreis (DE126)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/03/2025
Enddatum der Laufzeit28/02/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 12 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt 12 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 28.02.2031 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenDas am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf betroffene Unternehmen entfallen). Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4 der Anlage B-03 "Bieterauskunft Eignungskriterien" Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland abzugeben und zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe Plattform einzureichen. --- Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grds. der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ zu verwenden. Der Bieter kann alternativ zur „Bieterauskunft Eignungskriterien“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gem. § 42 Abs. 1 VgV i.V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen hat. Werden von der Auftraggeberin Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z.B. eine Eigenerklärung zu mindestens drei vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Aufraggeberin holt i.R.v. Stichproben Informationen bei einer Wirtschaftsauskunft über Bieter ein, deren Angebot für einen Zuschlag in Frage kommt. Sollten Informationen oder sonstige Merkmale vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter i.R.d. Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen darzulegen. Die Bieter haben zum Nachweis, dass sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ (Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. --- Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e Vergabe Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens zu dem in Ziffer 1. genannten Termin bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e Vergabe Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. --- Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen. --- Lose 1 - 4 Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das jeweilige Objekt zuständigen Ansprechperson zu vereinbaren. Die für das jeweilige Objekt zuständige Ansprechperson wird unter Ziffer 3 der Anlage A-01 Bewerbungsbedingungen genannt. Ortsbesichtigungen können nur in dem unter Ziffer 1. der Anlage A-01 Bewerbungsbedingungen angegebenen Zeitraum durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens zu dem in Ziffer 1. der Anlage A-01 Bewerbungsbedingungen genannten Termin vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet. Los 5 Für die Angebotsabgabe ist eine Ortsbesichtigung in dem unter Ziffer 1. der Anlage A-01 Bewerbungsbedingungen angegebenen Zeitraum zwingend vorgeschrieben. Spätester Termin für die Anmeldung zur Ortsbesichtigung ist der Ziffer 1. der Anlage A-01 Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Mit dem Angebot ist der Nachweis über die Teilnahme an einer zwingenden Ortsbesichtigung (Anlage B-08) einzureichen. Die Nichtvorlage des Teilnahmenachweises führt grundsätzlich zum Ausschluss vom Verfahren. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das jeweilige Objekt zuständigen Ansprechperson zu vereinbaren. Die für das jeweilige Objekt zuständige Ansprechperson wird unter Ziffer 3 der Anlage A-01 Bewerbungsbedingungen genannt. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet. --- Bei technischen Fragen zur Verwendung der e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899-610-1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungWertungspreis
BeschreibungPreis 100%
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammern des Bundes - Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0002
TitelOffenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Grünpflege und Grauflächenreinigung für 6 Bundesliegenschaften in Baden, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Freiburg
BeschreibungGrauflächenreinigung und Grünpflege auf den Außenanlagen einer Bundesliegenschaft in Ludwigshafen gem. der Anlage C-02 Leistungsbeschreibung.
Interne KennungVOEK 011-24 Los 2
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77314000 Grundstückspflege
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90610000 Straßenreinigung und Straßenkehrdienste, 90611000 Straßenreinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftHauptzollamt, WE 138421, Zollhofstr. 2 in 67061 Ludwigshafen  
StadtLudwigshafen am Rhein
Postleitzahl67061
Land, Gliederung (NUTS)Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt (DEB34)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/03/2025
Enddatum der Laufzeit28/02/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 12 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt 12 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 28.02.2031 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenSiehe weitere Zusätzliche Informationen Ziffer 5.1.6 Los 1
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungWertungspreis
BeschreibungPreis 100 %
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammern des Bundes - Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0003
TitelOffenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Grünpflege und Grauflächenreinigung für 6 Bundesliegenschaften in Baden, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Freiburg
BeschreibungGrünpflege auf den Außenanlagen einer Bundesliegenschaft in Dossenheim gem. der Anlage C-02 Leistungsbeschreibung.
Interne KennungVOEK 011-24 Los 3
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77314000 Grundstückspflege
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftJulius-Kühn-Institut, WE 141838, Schwabenheimer Str. 101 in 69221 Dossenheim  
StadtDossenheim
Postleitzahl69221
Land, Gliederung (NUTS)Rhein-Neckar-Kreis (DE128)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/03/2025
Enddatum der Laufzeit28/02/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 12 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt 12 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 28.02.2031 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenSiehe weitere Zusätzliche Informationen Ziffer 5.1.6 Los 1
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungWertungspreis
BeschreibungPreis 100 %
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammern des Bundes - Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0004
TitelOffenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Grünpflege und Grauflächenreinigung für 6 Bundesliegenschaften in Baden, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Freiburg
BeschreibungGrünpflege auf den Außenanlagen von 2 Bundesliegenschaften (mit Zuverlässigkeitsüberprüfung) gem. der Anlage C-02 Leistungsbeschreibung.
Interne KennungVOEK 011-24 Los 4
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77314000 Grundstückspflege
Optionen
Beschreibung der OptionenLos 4 nur WE 138026: Vertragsbeginn 01.03.2026 Vertragsende ohne Optionen 28.02.2029
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftBundesgerichtshof, WE 138026, Hertzstr. 10 in 76187 Karlsruhe  
StadtKarlsruhe
Postleitzahl76187
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
LandDeutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftZollamt - Finanzkontrolle Schwarzarbeit, WE 138884, Kehler Str. 49 in 76437 Rastatt  
StadtRastatt
Postleitzahl76437
Land, Gliederung (NUTS)Rastatt (DE124)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/03/2025
Enddatum der Laufzeit28/02/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 12 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt 12 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 28.02.2031 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenLos 4 nur WE 138026: Zuverlässigkeitsüberprüfung: Im Rahmen dieses Vertrages ist ein Zutritt zu der Liegenschaft ohne Begleitung vorgesehen. Da die Liegenschaft vom Bundesgerichtshof genutzt wird, ergeben sich erhöhte Sicherheitsanforderungen an die Personen, die Zutritt zu dieser Liegenschaft ohne Begleitung benötigen. Deshalb erfordern Zutrittsberechtigungen für die Auftragnehmerin und die von ihr mit der Ausführung der vereinbarten Leistungen auf dieser Liegenschaft betrauten Personen einschließlich der Objektleitung und eventueller Unterauftragnehmern eine im Vorfeld durchgeführte erfolgreiche Zuverlässigkeitsprüfung. Ohne die Zuverlässigkeitsprüfung bzw. bei Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des eingesetzten Personals kann eine Zusammenarbeit mit dem Bundesgerichtshof nicht erfolgen; es wird keine Zutrittsberechtigung erteilt. Die Auftragnehmerin hat dafür Sorge zu tragen, dass sie für die Auftragsdurchführung nur Beschäftigte einsetzt, die eine erfolgreiche Zuverlässigkeitsüberprüfung vorweisen können. Dazu wird sie unverzüglich nach Zuschlagserteilung die von den entsprechenden Beschäftigten vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Anträge auf Zuverlässigkeitsprüfung (siehe Anlage A-04.1a) jeweils in verschlos-senen Umschlägen an folgende Anschrift richten: Bundesgerichtshof Verwaltung – Sachgebiet Sicherheit Herrenstraße 45a, 76133 Karlsruhe Der Bundesgerichtshof veranlasst die Zuverlässigkeitsprüfung durch das Landeskriminalamt Baden-Württemberg (bei einem Wohnsitz in Baden-Württemberg; Dauer mind. ca. 2 Wochen) oder durch das zuständige Landeskriminalamt (bei einem Wohnsitz außerhalb von Baden-Württemberg; Dauer mind. 6 Wochen) und informiert die/ den betreffende/n Beschäftigte/n über das Ergebnis der Zuverlässigkeitsprüfung. Kosten für die Zuverlässigkeitsprüfungen fallen für die Auftragnehmerin nicht an. Es wird auf die entsprechenden Formulare und die weiteren darin enthaltenen Hinweise (Anlage A-04.1a) Bezug genommen. Die Auftraggeberin erhält keine personenbezogenen Daten; lediglich die Information, dass gegenüber dem vorgesehene Personal der Auftragnehmerin Bedenken bzw. keine Bedenken gegen die Zuverlässigkeit bestehen. Sollte die Auftragnehmerin bereits entsprechend überprüftes Personal einsetzen wollen, ist der Nachweis der Überprüfung und Freigabe des Personals im Einzelfall vor dem ersten Einsatz zu führen. Eine Überprüfung durch den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof erübrigt nicht die Durchführung der Zuverlässigkeitsprüfung durch den Bundesgerichtshof und umgekehrt. Personal, das auf beiden Liegenschaften eingesetzt werden soll, muss über eine Freigabe von beiden Nutzern verfügen. Ohne die Zuverlässigkeitsprüfung bzw. bei Bedenken gegen die Zuverlässigkeit, hat die Auftraggeberin das Recht, den Einsatz dieser betreffenden Personen auf der fraglichen Liegenschaft abzulehnen. Die Auftragnehmerin hat dann einen Ersatz für diese Personen zu stellen, auf die das vorgenannte Verfahren ebenfalls anzuwenden ist. Auf die Erforderlichkeit der Wiederholung der jeweiligen Zuverlässigkeitsprüfung nach jeweils zwei Jahren sowie bei Vorliegen neuer Erkenntnisse zu einer Person, wird ausdrücklich unter Bezugnahme auf die Anlagen A-04.1a hingewiesen. Sollten weitere Zuverlässigkeitsprüfungen erforderlich werden, hat die Auftragnehmerin für die kurzfristige Beibringung der dafür notwendigen Anträge seines Personals Sorge zu tragen ---- Siehe weitere Zusätzliche Informationen Ziffer 5.1.6 Los 1
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungWertungspreis
BeschreibungPreis 100 %
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammern des Bundes - Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
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5.1.
LosLOT-0005
TitelOffenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Grünpflege und Grauflächenreinigung für 6 Bundesliegenschaften in Baden, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Freiburg
BeschreibungGrünpflege auf der Gründachanlage einer Bundesliegenschaft (mit Zuverlässigkeitsüberprüfung) gem. der Anlage C-02 Leistungsbeschreibung.
Interne KennungVOEK 011-24 Los 5
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77314000 Grundstückspflege
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftGeneralbundesanwalt, WE 145543, Bauerstr. 30 in 76133 Karlsruhe  
StadtKarlsruhe
Postleitzahl76133
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/03/2025
Enddatum der Laufzeit28/02/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 12 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt 12 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 28.02.2031 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenLos 5: Zuverlässigkeitsüberprüfung: Im Rahmen dieses Vertrages ist ein Zutritt zu der Liegenschaft ohne Begleitung vorgesehen. Da die Liegenschaft vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof genutzt wird, ergeben sich erhöhte Sicherheitsanforderungen an die Personen, die Zutritt zu dieser Liegenschaft ohne Begleitung benötigen. Deshalb erfordern Zutrittsberechtigungen für die Auftragnehmerin und die von ihr mit der Ausführung der vereinbarten Leistungen auf dieser Liegenschaft betrauten Personen einschließlich der Objektleitung und eventueller Unterauftragnehmern eine im Vorfeld durchgeführte erfolgreiche Zuverlässigkeitsprüfung. Ohne die Zuverlässigkeitsprüfung bzw. bei Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des eingesetzten Personals kann eine Zusammenarbeit mit dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof nicht erfolgen; es wird keine Zutrittsberechtigung erteilt. Die Auftragnehmerin hat dafür Sorge zu tragen, dass sie für die Auftragsdurchführung nur Beschäftig-te einsetzt, die eine erfolgreiche Zuverlässigkeitsüberprüfung vorweisen können. Dazu wird sie unverzüglich nach Zuschlagserteilung die von den entsprechenden Beschäftigten vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Anträge auf Zuverlässigkeitsprüfung (siehe Anlage A-04.1b) jeweils in verschlossenen Umschlägen an folgende Anschriften richten: Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Verwaltung – Sachgebiet Sicherheit Brauerstraße 30, 76135 Karlsruhe Die Generalbundesanwaltschaft veranlasst die Zuverlässigkeitsprüfung durch das Landeskriminalamt Baden-Württemberg (bei einem Wohnsitz in Baden-Württemberg; Dauer mind. ca. 2 Wochen) oder durch das zuständige Landeskriminalamt (bei einem Wohnsitz außerhalb von Baden-Württemberg; Dauer mind. 6 Wochen) und informiert die/ den betreffende/n Beschäftigte/n über das Ergebnis der Zuverlässigkeitsprüfung. Kosten für die Zuverlässigkeitsprüfungen fallen für die Auftragnehmerin nicht an. Es wird auf die entsprechenden Formulare und die weiteren darin enthaltenen Hinweise (Anlage A-04.1b) Bezug genommen. Die Auftraggeberin erhält keine personenbezogenen Daten; lediglich die Information, dass gegenüber dem vorgesehenen Personal der Auftragnehmerin Bedenken bzw. keine Bedenken gegen die Zuverlässigkeit bestehen. Sollte die Auftragnehmerin bereits entsprechend überprüftes Personal einsetzen wollen, ist der Nachweis der Überprüfung und Freigabe des Personals im Einzelfall vor dem ersten Einsatz zu führen. Eine Überprüfung durch den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof erübrigt nicht die Durchführung der Zuverlässigkeitsprüfung durch den Bundesgerichtshof und umgekehrt. Personal, das auf beiden Liegenschaften eingesetzt werden soll, muss über eine Freigabe von beiden Nutzern verfügen. Ohne die Zuverlässigkeitsprüfung bzw. bei Bedenken gegen die Zuverlässigkeit, hat die Auftraggeberin das Recht, den Einsatz dieser betreffenden Personen auf der fraglichen Liegenschaft abzulehnen. Die Auftragnehmerin hat dann einen Ersatz für diese Personen zu stellen, auf die das vorgenannte Verfahren ebenfalls anzuwenden ist. Auf die Erforderlichkeit der Wiederholung der jeweiligen Zuverlässigkeitsprüfung nach jeweils zwei Jahren sowie bei Vorliegen neuer Erkenntnisse zu einer Person, wird ausdrücklich unter Bezugnahme auf die Anlage A-04.1b hingewiesen. Sollten weitere Zuverlässigkeitsprüfungen erforderlich werden, hat die Auftragnehmerin für die kurzfristige Beibringung der dafür notwendigen Anträge ihres Personals Sorge zu tragen Qualifikation Grünpflege: Da es sich bei den durchzuführenden Arbeiten um spezielle Arbeiten zur Grünpflege handelt, muss sich unter dem ausführenden Personal pro Arbeitseinsatz mind. eine Person befinden, die über eine besondere fachliche Eignung (Abschlussprüfung als Gärtner/Gärtnerin Fachrichtung Garten und Landschaftsbau, Forstwirt/Forstwirtin oder eine vergleichbare Qualifikation) verfügt. Diese Qualifikation ist der Auftraggeberin auf Anforderung nachzuweisen. --- Siehe weitere Zusätzliche Informationen Ziffer 5.1.6 Los 1
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungWertungspreis
BeschreibungPreis 100 %
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammern des Bundes - Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
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6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge611 720,28 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungREMONDIS Service Südwest GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsAngebot REMONDIS Service Südwest GmbH Los 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsAuftrag REMONDIS Service Südwest GmbH Los 1
Datum des Vertragsabschlusses13/01/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungREMONDIS Service Südwest GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsAngebot REMONDIS Service Südwest GmbH Los 2
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0002
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsAuftrag REMONDIS Service Südwest GmbH Los 2
Datum des Vertragsabschlusses13/01/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0003
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungREMONDIS Service Südwest GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsAngebot REMONDIS Service Südwest GmbH Los 3
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0003
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsAuftrag REMONDIS Service Südwest GmbH Los 3
Datum des Vertragsabschlusses13/01/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0004
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungDisch Gebäudereinigungsservice GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsAngebot Disch Gebäudereinigungsservice GmbH Los 4
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0004
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsAuftrag Disch Gebäudereinigungsservice GmbH Los 4
Datum des Vertragsabschlusses13/01/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0005
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungDisch Gebäudereinigungsservice GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsAngebot Disch Gebäudereinigungsservice GmbH Los 5
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0005
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsAuftrag Disch Gebäudereinigungsservice GmbH Los 5
Datum des Vertragsabschlusses13/01/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungBundesanstalt für Immobilienaufgaben
Registrierungsnummer0204:991-80032-33
AbteilungEinkauf
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
KontaktpersonVerdingungsstelle
E-Mailverdingung@bundesimmobilien.de
Telefon000
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammern des Bundes - Bundeskartellamt
Registrierungsnummert:022894990
StadtBonn
Postleitzahl53113
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailvk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon+49 228 94 990
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungREMONDIS Service Südwest GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
RegistrierungsnummerDE311476408
StadtMannheim
Postleitzahl68219
Land, Gliederung (NUTS)Mannheim, Stadtkreis (DE126)
LandDeutschland
E-Mailinfo@remondis.de
Telefon062180480
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0001, LOT-0002, LOT-0003
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDisch Gebäudereinigungsservice GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerDE169430978
StadtEttlingen
Postleitzahl76275
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Landkreis (DE123)
LandDeutschland
E-Mailinfo@disch.de
Telefon0172 7274422
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0004, LOT-0005
8.1.
ORG-0005
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung8f7e525f-9e79-4dd9-800e-fd815ed214a8  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung12/03/2025 00:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung165023-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe51/2025
Datum der Veröffentlichung13/03/2025