Die HOCHBAHN beabsichtigt ohne vorherige Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs mit der H2 MOBILITY Deutschland GmbH & Co.KG Verträge über die Lieferung von Wasserstoff inkl. Befüllung einer Wasserstoffgasfüllanlage und Vereinbarung eines Nutzungsrechtes zu schließen. Die Hamburger Hochbahn AG ist das größte ÖPNV Unternehmen in der Metropolregion Hamburg und beabsichtigt laufend seine Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs in Leistung, Zuverlässigkeit, Verfügbarkeit, Kundenzufriedenheit, Komfort, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit zu
verbessern. Hierzu gehört auch das Betreiben von Fahrzeugen mit Brennstoffzellenantrieb. Eine Marktrecherche hat ergeben, dass dieser Auftrag nur von der H2 MOBILITY Deutschland GmbH & Co.KG erbracht werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist.
Dies ergibt sich aus Folgendem: Für die vollumfängliche Einbindung der mit Wasserstoff angetriebenen Fahrzeuge im kontinuierlichen Einsatz innerhalb des Bedienungsgebietes der HOCHBAHN ist es notwendig, dass eine Bereitstellung des geeigneten Wasserstoffes mit einem Betankungsdruck von 350 bar, in ausreichender Menge, an einer ortsunveränderlichen Wasserstoffgasfüllanlage im Nahgebiet der nördlich gelegenen Betriebshöfe der HOCHBAHN erfolgt. Darüber hinaus muss der HOCHBAHN täglich (für den Zeitraum von sechs Stunden) ein exklusives Nutzungsrecht eingeräumt werden, in dem die zur Einsatzfähigkeit der Fahrzeuge notwendigen Tankvorgänge durchgeführt werden können. Des Weiteren bedarf es einem auf das Nutzungsprofil der HOCHBAHN angepassten Service-, Wartungs- und Störfallkonzeptes. Die Inbetriebnahme bzw. Einsatzbereitschaft ist ab dem 2. Quartal des Jahres 2024 durch den Auftragnehmer sicherzustellen. Diese Voraussetzungen erfüllt innerhalb der Hansestadt Hamburg aktuell ausschließlich das Wasserstoffgasfüllanlagennetz (H2-Tankstellen-Netz) der H2 MOBILITY Deutschland GmbH & Co.KG. daher muss zwingend eine Direktbeauftragung erfolgen. Die vorherige Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs würde hier nicht zu mehr Wettbewerb oder besseren Beschaffungsergebnissen führen, da objektiv nur ein einziger Wirtschaftsteilnehmer in der Lage ist, den Auftrag auszuführen und eine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung nicht ersichtlich ist.