VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne vorherige BekanntmachungErläuterung:
Die Firma cosinex GmbH ist alleinige Rechteinhaberin des VMP-Quellcodes, so dass bestimmte Arbeiten wie die Erweiterung bzw. Anpassung von Funktionalitäten und die Beseitigung von Fehlfunktionen nur durch den Hersteller, d.h. die Firma cosinex GmbH selbst vorgenommen werden können. Mit dem Kauf der Standardsoftware VMP hat das Land zwar die Nutzungsrechte erworben, nicht aber den Zugriff auf den Quellcode; dieser liegt urheberrechtlich weiterhin bei der Firma cosinex GmbH.
Das Einrichten von neuen Usern, das Beseitigen und auch schon das Erkennen von Fehlern, eine entsprechende Skripterstellung zur Korrektur und damit ggf. auch der Zugriff auf den Sourcecode, die allgemeine technische Unterstützung und die Datenbankadministration erfordern vertiefte Kenntnisse der Systemarchitektur, der Programmstruktur und des Programmcodes. Weiterhin ist es aufgrund der ganzheitlichen Wartung dringend geboten, entsprechende Eingriffe in das System bzw. in die Nutzerstruktur ausschließlich durch die Firma cosinex GmbH als Urheber des VMP vornehmen zu lassen.
Da die Firma cosinex GmbH den Quellcode nicht freigeben wird, kann ein 1st-Level-Help-Desk, der durch ein anderes Unternehmen wahrgenommen wird, nur oberflächlich sein. Bei tiefergehenden Problemanalysen und deren Beseitigung wäre das Land dann wieder auf die Unterstützung durch die Firma cosinex GmbH angewiesen. Dies ist nicht zielführend, da es eine zusätzliche Anzahl an Verträgen mit unterschiedlichen Anbietern bedingt und somit die Absprachewege und die schnelle Reaktion auf Probleme erschwert. Auch eine größere Wirtschaftlichkeit dürfte bei einer derartigen Konstellation nicht gegeben sein.
Des Weiteren nutzen viele Vergabestellen des Landes und der Kommunen das sog. Vergabemanagementsystem (VMS). Dies ist die individualisierte Back-Office-Lösung zur Vorbereitung und Durchführung einer Vergabe, die direkt an den VMP „andockt“ und ebenfalls von der Firma cosinex GmbH vertrieben wird. Der Support hierfür wird durch die enge Verknüpfung der beiden Systeme zu Teilen ebenfalls über den 1st-Level-Help-Desk abgedeckt. Hier ist ebenfalls aus den vorgenannten Gründen und sogar noch stärker (individuelle Programmierung) die Firma cosinex GmbH als Inhaberin der Rechte des Quellcodes in der Pflicht gegenüber den Anwendern.
Gleiches gilt im Wesentlichen auch für den 1st-Level-Help-Desk für den Veröffentlichungs-Client. Die Firma PublicPlan ist mit der Firma cosinex GmbH in der gleichen Firmengruppe verbunden und die cosinex GmbH führt den 1st-Level-Help-Desk wegen der engen technischen Verknüpfung der beiden Systeme auch bisher schon für den Veröffentlichungs-Client durch. Auch hier ist eine vertiefte Kenntnis der Systemstrukturen unabdingbar. Durch die enge Verbindung und Zusammenarbeit der beiden Firmen sollte auch hier die gleiche Firma den 1st-Level-Help-Desk durchführen wie beim VMP.
Da der Auftrag wegen seiner hier beschriebenen Besonderheiten nur von einem bestimmten Unternehmen durchgeführt werden kann (Alleinstellungsmerkmal), ist ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 119 (5) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i.V.m. § 14 Abs. 4 Ziff. 2 lit. c der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) zulässig. („…wenn zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten“)