Zusätzliche Angaben
Sollten Sie Fragen bzw. Anmerkungen zu den Vertragsunterlagen einschließlich des Vertragsentwurfs oder zum Vergabeverfahren haben, so sind diese bis spätestens bis 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist elektronisch über die E-Vergabeplattform einzureichen. Die Antworten auf die Fragen bzw. Anmerkungen werden allen Bietern spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Erstangebotsunterlagen zur Verfügung gestellt. Nach der oben genannten Frist eingegangene Fragen bzw. Anmerkungen werden nicht mehr berücksichtigt.; Auf anderem, nicht mit den angegebenen elektronischen Mitteln über das Vergabeportal übermittelte Teilnahmeanträge, wie Post, E-Mails, Fernschreiben, Telegramme,
Telebrief, Telex, und Telefaxe sind nicht zugelassen. Zusätzliche bzw.
Ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen sind wie durch das Vergabeportal vorgesehen via Link dort einzureichen.
Die geforderten Angaben, Erklärungen oder Nachweise müssen vollständig und fristgerecht mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Nachweise sowie Teilnahmeanträge (Bewerbungsbögen), oder verspäteter Eingang führen zum Ausschluss. Weiterhin kann die Änderung oder Erweiterung der Teilnehmeranträge (Bewerbungsbögen) zum Ausschluss führen.
Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Nachweise der Eignung von jedem Mitgliedgesondert zu erbringen.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbungsgemeinschaften hingewiesen. Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Bewerber der Bietergemeinschaft separat auszufüllen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor,
Die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter / Bietergemeinschaft gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB hingewiesen.