167996-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – Planungsleistung Baugrundgutachten/Bergbau - Stadt Essen Berthold-Beitz-Boulevard 3.2 / 3.3
OJ S 52/2025 14/03/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStadt Essen - Amt für Straßen und Verkehr
E-Mail66Vergabe@amt66.essen.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelPlanungsleistung Baugrundgutachten/Bergbau - Stadt Essen Berthold-Beitz-Boulevard 3.2 / 3.3
BeschreibungPlanungsleistung Baugrunderkundung BBB 3.2 u. 3.3
Kennung des Verfahrens15524274-2715-4249-bc9d-f3947ac18ec4
Interne Kennung25-031-oV
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros, 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen, 71322000 Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtEssen
Land, Gliederung (NUTS)Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXS0YYZYTH7N4GWB Sonstige Informationen für Bieter/Bewerber Die für das Angebot erforderlichen Formulare und Vordrucke können unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden. Die Übermittlung der Angebote ist nur elektronisch in Textform (§ 126b BGB) zulässig. ELEKTRONISCHE ABGABE DER ANGEBOTE: Die Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch unter www.vergabe.metropoleruhr.de einzureichen. Ein verspäteter Eingang des Angebotes führt zum Ausschluss. Bei Abgabe elektronisch in Textform muss eine lesbare Erklärung vorliegen, in der die Person des vertretungsberechtigten Erklärenden genannt ist, was z.B. durch Nennung des Namens, ein Faksimile oder eine eingescannte Unterschrift möglich ist. Diese Zeichnung kann in den eingescannten Angebotsvordrucken oder wahlweise in dem Signaturfeld gemäß § 126b BGB im Bietertool des Vergabemarktplatzes vorgenommen werden (Containersignatur). Weitere Hinweise finden sich in dem Dokument "Bewerbungsbedingungen", das unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden kann. Auskunftsersuchen des Bewerbers zum Verfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.metropoleruhr.de an die Auftraggeberin zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich. Es wird empfohlen, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz NRW zu registrieren. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass automatisch über Änderungen an den Teilnahme-/Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert wird. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Teilnahmeantrages/Angebotes ist eine Registrierung zwingend.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche AusschlussgründeBei Vorliegen einer der zwingenden Gründe des § 6e Abs. 1 bis 4 EU VOB /A wird ein Unternehmen von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen; es sei denn ein Ausschluss nach Abs. 4 S. 1 ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses nicht geboten oder offensichtlich unverhältnismäßig, entsprechend § 6e Abs. 5 EU VOB/A. Ein Ausschluss wird nicht vorgenommen, wenn § 6f EU VOB/A Anwendung findet. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, Teilnehmer aus einem der in § 6 e Abs. 6 Nr. 1-9 EU VOB/A genannten Gründe vom Vergabeverfahren auszuschließen, wenn ein solcher Ausschluss verhältnismäßig ist. Die Eignung der Bieter (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) und damit die Angabe, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen im o.g. Sinne begangen wurden, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellen, sind mittels "Eigenerklärung der Bieter" (VVB 124) oder über Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis, entsprechend § 6a und b EU VOB/A, nachzuweisen und werden vom Auftraggeber geprüft.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenBei Vorliegen einer der zwingenden Gründe des § 6e Abs. 1 bis 4 EU VOB /A wird ein Unternehmen von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen; es sei denn ein Ausschluss nach Abs. 4 S. 1 ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses nicht geboten oder offensichtlich unverhältnismäßig, entsprechend § 6e Abs. 5 EU VOB/A. Ein Ausschluss wird nicht vorgenommen, wenn § 6f EU VOB/A Anwendung findet. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, Teilnehmer aus einem der in § 6 e Abs. 6 Nr. 1-9 EU VOB/A genannten Gründe vom Vergabeverfahren auszuschließen, wenn ein solcher Ausschluss verhältnismäßig ist. Die Eignung der Bieter (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) und damit die Angabe, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen im o.g. Sinne begangen wurden, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellen, sind mittels "Eigenerklärung der Bieter" (VVB 124) oder über Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis, entsprechend § 6a und b EU VOB/A, nachzuweisen und werden vom Auftraggeber geprüft.
KorruptionBei Vorliegen einer der zwingenden Gründe des § 6e Abs. 1 bis 4 EU VOB /A wird ein Unternehmen von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen; es sei denn ein Ausschluss nach Abs. 4 S. 1 ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses nicht geboten oder offensichtlich unverhältnismäßig, entsprechend § 6e Abs. 5 EU VOB/A. Ein Ausschluss wird nicht vorgenommen, wenn § 6f EU VOB/A Anwendung findet. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, Teilnehmer aus einem der in § 6 e Abs. 6 Nr. 1-9 EU VOB/A genannten Gründe vom Vergabeverfahren auszuschließen, wenn ein solcher Ausschluss verhältnismäßig ist. Die Eignung der Bieter (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) und damit die Angabe, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen im o.g. Sinne begangen wurden, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellen, sind mittels "Eigenerklärung der Bieter" (VVB 124) oder über Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis, entsprechend § 6a und b EU VOB/A, nachzuweisen und werden vom Auftraggeber geprüft.
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungBei Vorliegen einer der zwingenden Gründe des § 6e Abs. 1 bis 4 EU VOB /A wird ein Unternehmen von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen; es sei denn ein Ausschluss nach Abs. 4 S. 1 ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses nicht geboten oder offensichtlich unverhältnismäßig, entsprechend § 6e Abs. 5 EU VOB/A. Ein Ausschluss wird nicht vorgenommen, wenn § 6f EU VOB/A Anwendung findet. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, Teilnehmer aus einem der in § 6 e Abs. 6 Nr. 1-9 EU VOB/A genannten Gründe vom Vergabeverfahren auszuschließen, wenn ein solcher Ausschluss verhältnismäßig ist. Die Eignung der Bieter (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) und damit die Angabe, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen im o.g. Sinne begangen wurden, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellen, sind mittels "Eigenerklärung der Bieter" (VVB 124) oder über Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis, entsprechend § 6a und b EU VOB/A, nachzuweisen und werden vom Auftraggeber geprüft.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsBei Vorliegen einer der zwingenden Gründe des § 6e Abs. 1 bis 4 EU VOB /A wird ein Unternehmen von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen; es sei denn ein Ausschluss nach Abs. 4 S. 1 ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses nicht geboten oder offensichtlich unverhältnismäßig, entsprechend § 6e Abs. 5 EU VOB/A. Ein Ausschluss wird nicht vorgenommen, wenn § 6f EU VOB/A Anwendung findet. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, Teilnehmer aus einem der in § 6 e Abs. 6 Nr. 1-9 EU VOB/A genannten Gründe vom Vergabeverfahren auszuschließen, wenn ein solcher Ausschluss verhältnismäßig ist. Die Eignung der Bieter (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) und damit die Angabe, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen im o.g. Sinne begangen wurden, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellen, sind mittels "Eigenerklärung der Bieter" (VVB 124) oder über Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis, entsprechend § 6a und b EU VOB/A, nachzuweisen und werden vom Auftraggeber geprüft.
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenBei Vorliegen einer der zwingenden Gründe des § 6e Abs. 1 bis 4 EU VOB /A wird ein Unternehmen von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen; es sei denn ein Ausschluss nach Abs. 4 S. 1 ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses nicht geboten oder offensichtlich unverhältnismäßig, entsprechend § 6e Abs. 5 EU VOB/A. Ein Ausschluss wird nicht vorgenommen, wenn § 6f EU VOB/A Anwendung findet. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, Teilnehmer aus einem der in § 6 e Abs. 6 Nr. 1-9 EU VOB/A genannten Gründe vom Vergabeverfahren auszuschließen, wenn ein solcher Ausschluss verhältnismäßig ist. Die Eignung der Bieter (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) und damit die Angabe, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen im o.g. Sinne begangen wurden, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellen, sind mittels "Eigenerklärung der Bieter" (VVB 124) oder über Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis, entsprechend § 6a und b EU VOB/A, nachzuweisen und werden vom Auftraggeber geprüft.
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungBei Vorliegen einer der zwingenden Gründe des § 6e Abs. 1 bis 4 EU VOB /A wird ein Unternehmen von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen; es sei denn ein Ausschluss nach Abs. 4 S. 1 ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses nicht geboten oder offensichtlich unverhältnismäßig, entsprechend § 6e Abs. 5 EU VOB/A. Ein Ausschluss wird nicht vorgenommen, wenn § 6f EU VOB/A Anwendung findet. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, Teilnehmer aus einem der in § 6 e Abs. 6 Nr. 1-9 EU VOB/A genannten Gründe vom Vergabeverfahren auszuschließen, wenn ein solcher Ausschluss verhältnismäßig ist. Die Eignung der Bieter (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) und damit die Angabe, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen im o.g. Sinne begangen wurden, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellen, sind mittels "Eigenerklärung der Bieter" (VVB 124) oder über Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis, entsprechend § 6a und b EU VOB/A, nachzuweisen und werden vom Auftraggeber geprüft.
BetrugsbekämpfungBei Vorliegen einer der zwingenden Gründe des § 6e Abs. 1 bis 4 EU VOB /A wird ein Unternehmen von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen; es sei denn ein Ausschluss nach Abs. 4 S. 1 ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses nicht geboten oder offensichtlich unverhältnismäßig, entsprechend § 6e Abs. 5 EU VOB/A. Ein Ausschluss wird nicht vorgenommen, wenn § 6f EU VOB/A Anwendung findet. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, Teilnehmer aus einem der in § 6 e Abs. 6 Nr. 1-9 EU VOB/A genannten Gründe vom Vergabeverfahren auszuschließen, wenn ein solcher Ausschluss verhältnismäßig ist. Die Eignung der Bieter (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) und damit die Angabe, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen im o.g. Sinne begangen wurden, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellen, sind mittels "Eigenerklärung der Bieter" (VVB 124) oder über Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis, entsprechend § 6a und b EU VOB/A, nachzuweisen und werden vom Auftraggeber geprüft.
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsBei Vorliegen einer der zwingenden Gründe des § 6e Abs. 1 bis 4 EU VOB /A wird ein Unternehmen von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen; es sei denn ein Ausschluss nach Abs. 4 S. 1 ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses nicht geboten oder offensichtlich unverhältnismäßig, entsprechend § 6e Abs. 5 EU VOB/A. Ein Ausschluss wird nicht vorgenommen, wenn § 6f EU VOB/A Anwendung findet. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, Teilnehmer aus einem der in § 6 e Abs. 6 Nr. 1-9 EU VOB/A genannten Gründe vom Vergabeverfahren auszuschließen, wenn ein solcher Ausschluss verhältnismäßig ist. Die Eignung der Bieter (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) und damit die Angabe, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen im o.g. Sinne begangen wurden, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellen, sind mittels "Eigenerklärung der Bieter" (VVB 124) oder über Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis, entsprechend § 6a und b EU VOB/A, nachzuweisen und werden vom Auftraggeber geprüft.
ZahlungsunfähigkeitBei Vorliegen einer der zwingenden Gründe des § 6e Abs. 1 bis 4 EU VOB /A wird ein Unternehmen von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen; es sei denn ein Ausschluss nach Abs. 4 S. 1 ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses nicht geboten oder offensichtlich unverhältnismäßig, entsprechend § 6e Abs. 5 EU VOB/A. Ein Ausschluss wird nicht vorgenommen, wenn § 6f EU VOB/A Anwendung findet. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, Teilnehmer aus einem der in § 6 e Abs. 6 Nr. 1-9 EU VOB/A genannten Gründe vom Vergabeverfahren auszuschließen, wenn ein solcher Ausschluss verhältnismäßig ist. Die Eignung der Bieter (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) und damit die Angabe, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen im o.g. Sinne begangen wurden, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellen, sind mittels "Eigenerklärung der Bieter" (VVB 124) oder über Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis, entsprechend § 6a und b EU VOB/A, nachzuweisen und werden vom Auftraggeber geprüft.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenBei Vorliegen einer der zwingenden Gründe des § 6e Abs. 1 bis 4 EU VOB /A wird ein Unternehmen von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen; es sei denn ein Ausschluss nach Abs. 4 S. 1 ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses nicht geboten oder offensichtlich unverhältnismäßig, entsprechend § 6e Abs. 5 EU VOB/A. Ein Ausschluss wird nicht vorgenommen, wenn § 6f EU VOB/A Anwendung findet. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, Teilnehmer aus einem der in § 6 e Abs. 6 Nr. 1-9 EU VOB/A genannten Gründe vom Vergabeverfahren auszuschließen, wenn ein solcher Ausschluss verhältnismäßig ist. Die Eignung der Bieter (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) und damit die Angabe, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen im o.g. Sinne begangen wurden, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellen, sind mittels "Eigenerklärung der Bieter" (VVB 124) oder über Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis, entsprechend § 6a und b EU VOB/A, nachzuweisen und werden vom Auftraggeber geprüft.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterBei Vorliegen einer der zwingenden Gründe des § 6e Abs. 1 bis 4 EU VOB /A wird ein Unternehmen von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen; es sei denn ein Ausschluss nach Abs. 4 S. 1 ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses nicht geboten oder offensichtlich unverhältnismäßig, entsprechend § 6e Abs. 5 EU VOB/A. Ein Ausschluss wird nicht vorgenommen, wenn § 6f EU VOB/A Anwendung findet. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, Teilnehmer aus einem der in § 6 e Abs. 6 Nr. 1-9 EU VOB/A genannten Gründe vom Vergabeverfahren auszuschließen, wenn ein solcher Ausschluss verhältnismäßig ist. Die Eignung der Bieter (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) und damit die Angabe, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen im o.g. Sinne begangen wurden, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellen, sind mittels "Eigenerklärung der Bieter" (VVB 124) oder über Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis, entsprechend § 6a und b EU VOB/A, nachzuweisen und werden vom Auftraggeber geprüft.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Bei Vorliegen einer der zwingenden Gründe des § 6e Abs. 1 bis 4 EU VOB /A wird ein Unternehmen von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen; es sei denn ein Ausschluss nach Abs. 4 S. 1 ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses nicht geboten oder offensichtlich unverhältnismäßig, entsprechend § 6e Abs. 5 EU VOB/A. Ein Ausschluss wird nicht vorgenommen, wenn § 6f EU VOB/A Anwendung findet. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, Teilnehmer aus einem der in § 6 e Abs. 6 Nr. 1-9 EU VOB/A genannten Gründe vom Vergabeverfahren auszuschließen, wenn ein solcher Ausschluss verhältnismäßig ist. Die Eignung der Bieter (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) und damit die Angabe, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen im o.g. Sinne begangen wurden, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellen, sind mittels "Eigenerklärung der Bieter" (VVB 124) oder über Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis, entsprechend § 6a und b EU VOB/A, nachzuweisen und werden vom Auftraggeber geprüft.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenBei Vorliegen einer der zwingenden Gründe des § 6e Abs. 1 bis 4 EU VOB /A wird ein Unternehmen von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen; es sei denn ein Ausschluss nach Abs. 4 S. 1 ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses nicht geboten oder offensichtlich unverhältnismäßig, entsprechend § 6e Abs. 5 EU VOB/A. Ein Ausschluss wird nicht vorgenommen, wenn § 6f EU VOB/A Anwendung findet. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, Teilnehmer aus einem der in § 6 e Abs. 6 Nr. 1-9 EU VOB/A genannten Gründe vom Vergabeverfahren auszuschließen, wenn ein solcher Ausschluss verhältnismäßig ist. Die Eignung der Bieter (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) und damit die Angabe, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen im o.g. Sinne begangen wurden, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellen, sind mittels "Eigenerklärung der Bieter" (VVB 124) oder über Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis, entsprechend § 6a und b EU VOB/A, nachzuweisen und werden vom Auftraggeber geprüft.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensBei Vorliegen einer der zwingenden Gründe des § 6e Abs. 1 bis 4 EU VOB /A wird ein Unternehmen von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen; es sei denn ein Ausschluss nach Abs. 4 S. 1 ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses nicht geboten oder offensichtlich unverhältnismäßig, entsprechend § 6e Abs. 5 EU VOB/A. Ein Ausschluss wird nicht vorgenommen, wenn § 6f EU VOB/A Anwendung findet. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, Teilnehmer aus einem der in § 6 e Abs. 6 Nr. 1-9 EU VOB/A genannten Gründe vom Vergabeverfahren auszuschließen, wenn ein solcher Ausschluss verhältnismäßig ist. Die Eignung der Bieter (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) und damit die Angabe, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen im o.g. Sinne begangen wurden, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellen, sind mittels "Eigenerklärung der Bieter" (VVB 124) oder über Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis, entsprechend § 6a und b EU VOB/A, nachzuweisen und werden vom Auftraggeber geprüft.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitBei Vorliegen einer der zwingenden Gründe des § 6e Abs. 1 bis 4 EU VOB /A wird ein Unternehmen von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen; es sei denn ein Ausschluss nach Abs. 4 S. 1 ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses nicht geboten oder offensichtlich unverhältnismäßig, entsprechend § 6e Abs. 5 EU VOB/A. Ein Ausschluss wird nicht vorgenommen, wenn § 6f EU VOB/A Anwendung findet. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, Teilnehmer aus einem der in § 6 e Abs. 6 Nr. 1-9 EU VOB/A genannten Gründe vom Vergabeverfahren auszuschließen, wenn ein solcher Ausschluss verhältnismäßig ist. Die Eignung der Bieter (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) und damit die Angabe, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen im o.g. Sinne begangen wurden, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellen, sind mittels "Eigenerklärung der Bieter" (VVB 124) oder über Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis, entsprechend § 6a und b EU VOB/A, nachzuweisen und werden vom Auftraggeber geprüft.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenBei Vorliegen einer der zwingenden Gründe des § 6e Abs. 1 bis 4 EU VOB /A wird ein Unternehmen von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen; es sei denn ein Ausschluss nach Abs. 4 S. 1 ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses nicht geboten oder offensichtlich unverhältnismäßig, entsprechend § 6e Abs. 5 EU VOB/A. Ein Ausschluss wird nicht vorgenommen, wenn § 6f EU VOB/A Anwendung findet. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, Teilnehmer aus einem der in § 6 e Abs. 6 Nr. 1-9 EU VOB/A genannten Gründe vom Vergabeverfahren auszuschließen, wenn ein solcher Ausschluss verhältnismäßig ist. Die Eignung der Bieter (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) und damit die Angabe, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen im o.g. Sinne begangen wurden, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellen, sind mittels "Eigenerklärung der Bieter" (VVB 124) oder über Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis, entsprechend § 6a und b EU VOB/A, nachzuweisen und werden vom Auftraggeber geprüft.
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenBei Vorliegen einer der zwingenden Gründe des § 6e Abs. 1 bis 4 EU VOB /A wird ein Unternehmen von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen; es sei denn ein Ausschluss nach Abs. 4 S. 1 ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses nicht geboten oder offensichtlich unverhältnismäßig, entsprechend § 6e Abs. 5 EU VOB/A. Ein Ausschluss wird nicht vorgenommen, wenn § 6f EU VOB/A Anwendung findet. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, Teilnehmer aus einem der in § 6 e Abs. 6 Nr. 1-9 EU VOB/A genannten Gründe vom Vergabeverfahren auszuschließen, wenn ein solcher Ausschluss verhältnismäßig ist. Die Eignung der Bieter (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) und damit die Angabe, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen im o.g. Sinne begangen wurden, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellen, sind mittels "Eigenerklärung der Bieter" (VVB 124) oder über Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis, entsprechend § 6a und b EU VOB/A, nachzuweisen und werden vom Auftraggeber geprüft.
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeBei Vorliegen einer der zwingenden Gründe des § 6e Abs. 1 bis 4 EU VOB /A wird ein Unternehmen von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen; es sei denn ein Ausschluss nach Abs. 4 S. 1 ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses nicht geboten oder offensichtlich unverhältnismäßig, entsprechend § 6e Abs. 5 EU VOB/A. Ein Ausschluss wird nicht vorgenommen, wenn § 6f EU VOB/A Anwendung findet. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, Teilnehmer aus einem der in § 6 e Abs. 6 Nr. 1-9 EU VOB/A genannten Gründe vom Vergabeverfahren auszuschließen, wenn ein solcher Ausschluss verhältnismäßig ist. Die Eignung der Bieter (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) und damit die Angabe, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen im o.g. Sinne begangen wurden, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellen, sind mittels "Eigenerklärung der Bieter" (VVB 124) oder über Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis, entsprechend § 6a und b EU VOB/A, nachzuweisen und werden vom Auftraggeber geprüft.
Einstellung der gewerblichen TätigkeitBei Vorliegen einer der zwingenden Gründe des § 6e Abs. 1 bis 4 EU VOB /A wird ein Unternehmen von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen; es sei denn ein Ausschluss nach Abs. 4 S. 1 ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses nicht geboten oder offensichtlich unverhältnismäßig, entsprechend § 6e Abs. 5 EU VOB/A. Ein Ausschluss wird nicht vorgenommen, wenn § 6f EU VOB/A Anwendung findet. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, Teilnehmer aus einem der in § 6 e Abs. 6 Nr. 1-9 EU VOB/A genannten Gründe vom Vergabeverfahren auszuschließen, wenn ein solcher Ausschluss verhältnismäßig ist. Die Eignung der Bieter (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) und damit die Angabe, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen im o.g. Sinne begangen wurden, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellen, sind mittels "Eigenerklärung der Bieter" (VVB 124) oder über Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis, entsprechend § 6a und b EU VOB/A, nachzuweisen und werden vom Auftraggeber geprüft.
Entrichtung von SteuernBei Vorliegen einer der zwingenden Gründe des § 6e Abs. 1 bis 4 EU VOB /A wird ein Unternehmen von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen; es sei denn ein Ausschluss nach Abs. 4 S. 1 ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses nicht geboten oder offensichtlich unverhältnismäßig, entsprechend § 6e Abs. 5 EU VOB/A. Ein Ausschluss wird nicht vorgenommen, wenn § 6f EU VOB/A Anwendung findet. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, Teilnehmer aus einem der in § 6 e Abs. 6 Nr. 1-9 EU VOB/A genannten Gründe vom Vergabeverfahren auszuschließen, wenn ein solcher Ausschluss verhältnismäßig ist. Die Eignung der Bieter (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) und damit die Angabe, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen im o.g. Sinne begangen wurden, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellen, sind mittels "Eigenerklärung der Bieter" (VVB 124) oder über Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis, entsprechend § 6a und b EU VOB/A, nachzuweisen und werden vom Auftraggeber geprüft.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenBei Vorliegen einer der zwingenden Gründe des § 6e Abs. 1 bis 4 EU VOB /A wird ein Unternehmen von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen; es sei denn ein Ausschluss nach Abs. 4 S. 1 ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses nicht geboten oder offensichtlich unverhältnismäßig, entsprechend § 6e Abs. 5 EU VOB/A. Ein Ausschluss wird nicht vorgenommen, wenn § 6f EU VOB/A Anwendung findet. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, Teilnehmer aus einem der in § 6 e Abs. 6 Nr. 1-9 EU VOB/A genannten Gründe vom Vergabeverfahren auszuschließen, wenn ein solcher Ausschluss verhältnismäßig ist. Die Eignung der Bieter (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) und damit die Angabe, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen im o.g. Sinne begangen wurden, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellen, sind mittels "Eigenerklärung der Bieter" (VVB 124) oder über Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis, entsprechend § 6a und b EU VOB/A, nachzuweisen und werden vom Auftraggeber geprüft.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelPlanungsleistung Baugrundgutachten/Bergbau - Stadt Essen Berthold-Beitz-Boulevard 3.2 / 3.3
BeschreibungGegenstand der Leistungen sind die für die Planung und Realisierung des Projektes erforderlichen Bestandsaufnahmen, geotechnischen Beratungen, Untersuchungen/ Erkundungen, Auswertungen und weitere in den Vertragsunterlagen beschriebenen Leistungen. Dazu gehören die bodenmechanischen Belange (unter anderem die Gründungsberatungen für die Planung der Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke) und die Chemischen Belange (Altlasten, Aushub und Entsorgungskonzept). Zum Untersuchungsraum gehört wie beschrieben der gesamte Planungsraum der Bauabschnitte BA 3.2 und 3.3. Auskunft über die Planung der Verkehrsanlagen und der Ingenieurbauwerke gibt der aktuelle Planungsstand. Der vom AN abzudeckende Untersuchungsraum erstreckt sich über den darin dargestellten Planungsbereich und ist ggf. zu erweitern, sofern dies zur Erlangung der für den Planungsbereich zu ermittelnden Ergebnisse notwendig ist.
Interne Kennung25-031-oV
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros, 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen, 71322000 Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtEssen
Land, Gliederung (NUTS)Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns02/05/2025
Enddatum der Laufzeit01/11/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNoch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenDas Einreichen aller zusätzlichen Vergabeunterlagen hat spätesten 7 Wochen nach Auftragserteilung zu erfolgen. Es ist zu beachten und einzuplanen das weitere Ausschreibungen bis zu 12 Wochen dauern können. Ebenfalls sind die Einholung von Genehmigungen und Sperrpausen miteinzuplanen. Auch mögliche Verzögerungen durch Laboruntersuchungen sind einzuplanen. Die Abgabe aller erforderlichen Unterlagen und Berichten erfolgt spätestens bis zum 01.11.2026.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung des EignungskriteriumsNachweis einer Berufshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen mindestens 2 Mio. Euro für Personenschäden und mindestens 2 Mio. Euro für sonstige Schäden, jeweils je Schadensfall, betragen, bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung des EignungskriteriumsFür die Bearbeitung des ausgeschriebenen Auftrags muss der AN nach dem heutigem Stand der Technik über die notwendige personelle Leistungsfähigkeit und die notwendige technische Ausstattung verfügen. Mit Angebotsabgabe ist seitens des AN ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger (ö. b. u. v. S.) gemäß § 36 Gewerbeordnung im Geschäftskreis "Markscheidewesen / Bergschadenkunde" der Bezirksregierung Arnsberg, Dortmund, als projektverantwortliche Person zu benennen. Des Weiteren sind von der o. g. Person mindestens 3 abgeschlossene Referenzprojekte aus den letzten 4 Jahren (2020 - 2024) von altbergbaulichen Erkundungs- und / oder Sicherungsmaßnahmen im Ruhrgebiet vorzulegen. Bei den Referenzprojekten mit öffentlichen Auftraggebern ist eine Gesamtsumme der Erkundungs- und Sicherungsarbeiten in Höhe von mindestens 1,0 Millionen Euro (netto) und "Bauen unter Verkehr" im Bereich der öffentlichen Verkehrswege vorausgesetzt. Mit Angabe des Referenzprojektes wird bestätigt, das die angegebenen Leistungen im eigenen Hause/Standort erbracht wurden. Sind Leistungen mit Subunternehmern und/oder mit einem Argepartner erbracht worden sein, sind diese zu benennen. Ebenfalls ist zu benennen, wenn die Leistungen in einem Unternehmensverbund und nicht vom eigenen Standort erbracht wurden. Eine Eignungsleihe für die hier angefragten Leistungen kann nur im Rahmen einer gemeinsamen Haftung erfolgen. Ein entsprechendes Dokument ist mit Angebotsabgabe beizufügen. Sachkunde TRGS 524: Sachkundenachweis DGUV 101-004 Anhang 6A bzw. TRGS 524 Anlage 2A (ehem. BGR 128 "Arbeiten in kontaminierten Bereichen").
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen02/04/2025 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYZYTH7N4GWB/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYZYTH7N4GWB
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYZY12L95UPX
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote14/04/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss67 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenFehlende Unterlagen, deren Vorlagen mit Teilnahmeantrag/Angebotsabgabe gefordert war, werden im Rahmen der Rechtsprechung nachgefordert
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin14/04/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDas Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein Westfalen (TVgG NRW) muss eingehalten werden. Statt des Formular 312_322 und 511 gelten die Bewerbungsbedingungen freiberufliche Leistungen Stand Juli 2020
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionja
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadt Essen - Amt für Straßen und Verkehr
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Rheinland
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtStadt Essen - Amt für Straßen und Verkehr
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungStadt Essen - Amt für Straßen und Verkehr
Registrierungsnummer05113-31001-15
PostanschriftAlfredstraße 163
StadtEssen
Postleitzahl45131
Land, Gliederung (NUTS)Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
LandDeutschland
KontaktpersonKalkulation und Vergabe, Rechtsangelegenheiten - FB 66-1-2
E-Mail66Vergabe@amt66.essen.de
Telefon+49 2018866125
Fax+49 2018866006
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer05315-03002-81
PostanschriftZeughausstraße 2-10
StadtKöln
Postleitzahl50667
Land, Gliederung (NUTS)Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
LandDeutschland
Kontaktpersonkeine Angabe
E-MailVKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon+49 221147-3045
Fax+49 221147-2889
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung05686aa8-97ea-429f-a310-bc67805381ce  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung12/03/2025 16:29:45 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung167996-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe52/2025
Datum der Veröffentlichung14/03/2025